Forderungsanmeldung durch Insolvenzgläubiger? Zinsforderung?

6. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dark-Nightwish
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)
Forderungsanmeldung durch Insolvenzgläubiger? Zinsforderung?

Guten Abend!

Wie geht man denn mit einer Fordernungsanmeldung um? Bisher habe ich noch nichts treffendes gefunden, obwohl im Anwaltsschreiben ja einiges steht. Man muss alles belegen usw... Aber beim Punkt Zinsforderung: Gibt es da ein Maximum, was man als Prozentsatz annehmen kann und muss man den dann auch belegen? Oder soll man da einfach den Dispokredit-Zinssatz der Bank anwenden? Auch die Mahnkosten usw, muss man das alles genau belegen?

Und wenn ich eigentlich nach 60 Monaten noch 5 % der Summe bekommen würde vom Bauträger. Darf ich diese Summe bei Insolvenz dann auch schon sofort einfordern?

Bitte, ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Vielen Dank im Voraus.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

wichtig ist das du deine Hauptforderung anmeldest!

Die Zinsen sind nebenrangig.

Nehme 4 % das ist i.o.

Einfordern darfst du währende der Insolvenz garnichts, wenn die Forderung vor der Eröffnung entstanden ist. Wenn die Forderung während der INSO entstand kann man daraus vollstrecken.

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#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

zinsen können sie gem. § 288 BGB nehmen - wenn sie einen höheren schaden zB durch kreditaufnahme hatten können sie auch den geltend machen.

§ 288 Verzugszinsen
(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.

(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.


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#3
 Von 
Dark-Nightwish
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke, ihr beiden. Das hilft mir schon sehr weiter. Hier noch eine Frage zum Belegen der Zinsen. Kann ich die ohne weiteren Nachweis fordern, wenn ich 5% über dem Basiszinssatz verwende?

Noch was: Wenn die Hauptforderung mehrere Rechnungen betrifft. Auf der Forderungsanmeldung ist aber nur Platz für zwei Zeilen. Nehme ich dann alles zusammen in Summe und lege mehrere Belege/Rechnungskopien bei oder notiere ich alles auf ein extra Blatt?

Dankeschön...

-----------------
"Dark-Nightwish"

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#4
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

gesetzliche zinsen brauchen sie nicht zu belegen sondern nur deutlich machen von wann bis wann wieviel. beim rechnen hilft www.basiszinssatz.de

wie sie die hauptforderungen zusammenfassen ist ihnen überlassen - fr den verwalter sollte es aber leicht nachvollziehbar sein - ansonsten müssen sie mit bestreiten rechnen.

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