Hallo guten Morgen..
Habe heute vom Amtsgericht einen Beschluß bekommen,der mich sehr unsicher macht,da ich nicht weiß was er bedeutet und welche Konsquenzen auf mich zukommen.
>>Das Insolvenzverfahren wird nach Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben<<
Schlusstermin war dieses Jahr im Frühjahr und Restschulbefreiung wurde letztes Jahr im Okt.festgestellt.
Was bedeutet das jetzt für mich??Läuft diese wohlverhaltensphase jetzt für mich weiter oder ist diese durch die Aufhebung hinfällig geworden.
Ich würde mich über eine Rechtlich fundierte Antwort freuen.
Danke...grüße Talim
Insolvenzverfahren
22. Oktober 2005
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Frage vom 22. Oktober 2005 | 12:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenzverfahren
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2005 | 20:35
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
kann ich Dir auch nicht sagen aber es gibt auf dem amtsgericht eine stelle die Dir kostenfrei Informationen über die Bedeutung
der Sätze geben kann !
Einfach mal hingehen !
gruß
thehellion
#2
Antwort vom 24. Oktober 2005 | 21:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.Habe mich heute beim Amtsgericht erkundigt.Es bedeutet nur das das Verfahren aufgehoben ist und ich mich jetzt in der Wohlverhaltensphase befinde...
Gruss Talim
Und jetzt?
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