Hallo,
ich selbst habe eine Forderung gegen einen Herrn. Ich habe zunächst versucht, durch ein Mahnverfahren an mein Geld zu kommen. Gegen den Mahnbescheid legte der Schuldner jedoch Widerspruch ein und verwies bereits zu diesem Zeitpunkt auf ein bestehendes Insolvenzverfahren. Das zuständige Mahngericht bat dann von sich aus um Übersendung des Eröffnungsbeschlusses.
Das erfolgte nicht, es wurde lediglich ein Beschluß über die Eröffnung eines Insolvenzantragsverfahrens übersandt. Auch im streitigen Verfahren hat der Schuldner keinen Eröffnungsbeschluß vorgelegt.
Erst in der mündlichen Verhandlung hat sein Anwalt dies - trotz mehrfacher Aufforderung im Prozeß - geschafft. Ich habe daraufhin die Klage zurückgenommen. Bei Durchsicht der Unterlagen und zig Beschlüssen, die mir vom Anwalt des Schuldners im Termin übergeben wurden, stellte ich fest, daß das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde (§ 210InsO). Also befindet sich der Schuldner schon im Restschuldbefreiungsverfahren. Meine Forderung, die ich eindeutig hätte anmelden können, kann ich nun nach Aufhebung des Verfahrens nicht mehr zur Tabelle anmelden. Tja, und was nun?
Wäre für Hinweise sehr dankbar!
Insolvenzverfahren verpaßt?
15. März 2007
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Frage vom 15. März 2007 | 15:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenzverfahren verpaßt?
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#1
Antwort vom 16. März 2007 | 13:46
Von
Status: Senior-Partner (6996 Beiträge, 3913x hilfreich)
Tipp für die Zukunft, wenn jemand behauptet, er befände sich im Insolvenzverfahren, warte nicht bis er selbst den Beschluss vorlegt sonder recherchiere selbst, z.B. über www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Jetzt könntest Du allenfalls noch versuchen, ob vielleicht ein Versagungsantrag gegen den Schuldner erfolgreich sein könnte. Prblem könnte sein, dass evt. schon der Beschluss vorliegt, mit dem die Restschuldbefreiung angekündigt wird. Dann bestünde nur eine Möglichekeit der Versagung nach §§ 295
, 296 InsO
.
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