bfs-Inkasso (Unitymedia) Was nun?

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
robertko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
bfs-Inkasso (Unitymedia) Was nun?

Hallo.
Ich finde dieses Forum klasse und lese des Öfteren hier eifrig mit und bin erstaunt, welch ein Know-how hier an den Tag gelegt.
Sehr gut!

Allerdings stehe ich jetzt selbst vor einem Problem und weiß gerade nicht weiter.
Zum Fall und aktuellem Stand:

Also, mein Neffe hat eine offene Forderung bei Unitymedia, die HF beläuft sich auf etwa 600€ (Fragt mich bitte nicht, wie das geht, KEINE AHNUNG! :-))
Jedenfall, kam er irgendwann zu mir und bat mich um Rat, da war die BFS allerdings schon tätig und die kosten seitens BFS belaufen sich nun auf etwas über 800€. Ich habe mich der Sache angenommen und habe die BFS angeschrieben und um Vorlage der Vollmacht bzw. Abtretungserklärung gebeten, des weiteren habe ich geschrieben, dass ich laut BDSG die Weitergabe der meiner Daten untersage. (Ich schreibe hier ICH, weil ich in seinem Namen geschrieben habe)

So. nun kam ein Brief von BFS da lag eine "Bestätigung der Vollmacht" bei.
Darin stand allerdings nichts von BFS sondern von Infoscore Forderungsmanagment GmbH.
Wortlaut wie folgt:
Hiermit bestätigt die Infoscore Forderungsmanagment GmbH
-Anschrift-

unter Bezugnahme auf Nr. 8 der Anliegenden Vollmacht im Namen und im Auftrag der
Unitymedia -Anschrift-

gegen
-Neffe-
wirksam bevollmächtigt zu sein.


Meine Frage ist jetzt, ob das so in Ordnung ist, oder ist das gar keine Vollmacht, so wie sie mir hätte ausgehändigt werden sollen?

Des weiteren kam bereits ein Mahnbescheid vom Gericht, diesen habe ich Natürlich voll und ohne Angaben von Gründen widersprochen. Es lag auch bzg. dieser Sache ein Schreiben bei wo steht, um mir weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, solle ich den Widerspruch zurücknehmen.

Auch bzg. der Vollmacht steht da nochwas, das verstehe ich nicht ganz:

"Hinsichtlich der Vollmacht erlauben wir uns den Hinweis, dass die von Ihnen zitierte Vorschrift mangels eines Rechtsgeschäfts nicht anwendbar ist. Bei Zahlungsaufforderungen etc. handelt es sich nämlich lediglich um rechtsgeschäftsähnliche Handlungen."

Was bedeutet das?


Meine Frage ist jetzt eigentlich, sofern das tatsächlich eine Gültige Vollmacht sein sollte, was genau muss er jetzt Zahlen?
Hat er jetzt die Gesamtkosten von über 800€ zu tragen oder trotzdem nur die HF? Ist es nicht so, dass sofern eine Vollmacht bzw. eine Abtretungserklärung existiert, das Inkasso unternehmen keine weiteren Mahnkosten in Rechnung stellen darf?
Bitte klärt mich auf
Mit Unitymedia hatte ich mich auch auseinandergesetzt, aber die wollen davon nichts mehr wissen und sagen, die hätten alles abgegeben.

Ich danke euch vielmals

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
die HF beläuft sich auf etwa 600€ (Fragt mich bitte nicht, wie das geht, KEINE AHNUNG! :-))


Hallo,

Euer Fall ist schon weit fortgeschritten, wenn ihr bereits einen Mahnbescheid erhalten habt. Hast Du oder Dein Neffe keine genaue Forderungsaufstellung über die 600 Euro vom Inkasso erhalten ? Falls ja, kannst Du diese mal hier anonym verlinken.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Darin stand allerdings nichts von BFS sondern von Infoscore Forderungsmanagment GmbH.

Soweit in Ordnung. BFS gibt es seit Kurzem nicht mehr. Die haben im Konzern irgendwie unstrukturiert, ggf. auch zwei der Inkassobüros per Fusion zusammengelegt. Praktisch ändert sich für dich außer dem Namen des Ansprechpartners aber nichts.

Inhaltlich ist die Vollmacht auch OK.

Zitat:
Es lag auch bzg. dieser Sache ein Schreiben bei wo steht, um mir weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, solle ich den Widerspruch zurücknehmen.

Darauf muss man nicht reagieren. Davon abgesehen auf jeden Fall mal prüfen, wie das zustande kommt in dieser Höhe. So wie Hausfrau es schreibt. Recherchiere mal, von wann der Vertrag ist, wie hoch die Grundgebühr war, wie lange der Vertrag noch gelaufen wäre, wie viel Rückstand es gab usw.

Zitat:
Was bedeutet das?

Dass die wieder einmal Schwachsinn behaupten. Wenn es nur eine Zahlungsaufforderung wäre, dann dürften die keine Inkassogebühren verlangen, weil das per se argumentativ nicht zusammenpasst. Insofern: Dieses lustige Schreiben kannst du IMHO verdammt gut gegen sie verwenden.
Ansonsten dürfen sie grundsätzlich im falle einer Abtretung keine Gebühren verlangen. Aber so etwas behaupten die hier ja nicht (*).

In Wahrheit passiert aber genau das. Dass nämlich die Forderung längst ans Inkasso verkauft wurde. Schau einmal im Bundesanzeiger o.ä., ob du die Jahresabschlüsse bzw. Geschäftsberichte der Unity Media findest. Dort dürfte geschildert werden, dass die ihre Rechnungen grundsätzlich an "eine Bank" verkaufen. Zumindest schildern dies die Telekom und die Telefonica.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
robertko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Also eine Forderungsaufstellung gibt es vom Inkassobüro. Etwa 600 € HF von Unitymedia und der Rest sind inkassogebühren etc. insgesamt etwas über 800€.

Wenn die Vollmacht in der Form in Ordnung ist, wie sollen wir jetzt weiter verfahren?
Danke nochmal für eure Hilfe.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von robertko):
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Also eine Forderungsaufstellung gibt es vom Inkassobüro. Etwa 600 € HF von Unitymedia und der Rest sind inkassogebühren etc. insgesamt etwas über 800€.
Wenn die Vollmacht in der Form in Ordnung ist, wie sollen wir jetzt weiter verfahren?
Danke nochmal für eure Hilfe.


Sind in der Forderungsaufstellung die 600 Euro in einzelne Teilrechnungen aufgeschlüsselt, so dass man erkennen kann, wie sich die Summe von 600 Euro zusammensetzt ?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Frag mal den Neffen WAS er alles bei UM beauftragt hatte und was seitens UM gekündigt wurde. Also ob Internet, Telefon, Digital-TV, Handy etc.

Die Summe von 600€ erscheint sehr hoch. Wenn der Vertrag gekündigt wurde und "nur" der Schadensersatz für die Restlaufzeit berechnet wird, dann darf nur max. 50% der Grundgebühr berechnet werden, da keine Leistung mehr erfolgt..

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

200€ Gebühren sind auch zu hoch. Wie setzen sich die Gebühren denn zusammen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
robertko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Also die 600€ sind nicht aufgeschlüsselt. Es steht da lediglich Hauptforderung und die Kunden oder Vertragsmummer. Ich hab das gerade nicht vorliegen. Bin an der Arbeit.
Wie sich die Summe genau zusammensetzt weiß ich auch nicht. Keine Ahnung was er da für Verträge hatte. Internet wars auf jedenfall, ob noch was dabei war, weiß ich nicht.
Ich glaube er hat auch keine Papiere mehr. Er ist der sehr schluderig. Ich hab auch nur mit dem Kopf geschüttelt, aber ich versuche jetzt zu retten, was noch zu retten ist.

Was kann ich jetzt tun?
Welchen Schritt sollte ich jetzt gehen?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Naja - erinnern sollte er sich schon noch können was er alles beauftragt hat. Vielleicht hat er auch noch Zugriff zum Onlineportal?
Notfalls hartnäckig bleiben und die Hauptforderung begründen lassen. Wäre im Falle eines Verfahrens vor dem AG auch notwendig. Man kann es auch provozieren mit Gegenargumentation wie " sind max. 50% der Summe ansetzbar". Dann kommt vielleicht eine Begründung, "das sind bereits die 50%, weil ... ". ;)

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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