Hallo,
ich bin am überlegen Antrag auf Nachlassinsolvenz zu stellen, weil Sich kürzlich ein Unternehmen bei mir gemeldet hat, aufgrund einer unbezahlten Rechnung meines Vaters (das war vor 6 Monaten, habe danach nichts mehr vom Unternehmen gehört). Vater ist Oktober 2021 verstorben, hat nichts hinterlassen, habe eine Summe aus Lebensversicherung erhalten, 3.5T €, gehört nicht zur Erbmasse, soweit ich weiß, womit die Bestattung bezahlt wurde).
Ich wollte erstmal wissen - lohnt sich der Antrag überhaupt noch, oder sind seine Schulden bereits "verjährt" ? Falls ich den Antrag stelle - welche Kosten kommen auf mich zu ?
Antragsgebühr, wahrscheinlich zwischen 20-30€ (..Berlin) ?
Wie kann ich da sicherstellen, dass das Verfahren mangels Masse / Überschuldung eingestellt oder nicht eröffnet wird ? Ich würde ungern einen Antrag stellen nur um im weiteren Verlauf Gutachter / Verwalter zu bezahlen, damit sie bezeugen, dass es keine Erbmasse gibt. Ich habe auch etwas Angst, "schlafende Hunde" zu wecken, die mich dann regelmäßig verklagen, bis ich die Schulden meines Vaters ausgleiche. (ob die Dürftigkeitseinrede mir dann wirklich hilft..?)
Hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt und freue mich auf Antworten
Nachlassinsolvenzverfahren / Nachlass überschuldet
18. Januar 2024
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Frage vom 18. Januar 2024 | 15:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassinsolvenzverfahren / Nachlass überschuldet
#1
Antwort vom 18. Januar 2024 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
Zitatind seine Schulden bereits "verjährt" ? :
Mal abgesehen davon das es nun Deine Schulden sind, wäre das für jede einzelne Forderung separat zu prüfen.
Verjährung tritt nicht einfach ein, es gibt da keinen Automatismus.
Zum einen muss die Frist für die Verjährung erreicht sein, zum anderen ist eine aktive Handlung des Schuldners nötig (die (gerichtsfeste) Erhebung der Einrede der Verjährung) um dann die Verjährung eintreten zu lassen.
ZitatWie kann ich da sicherstellen, dass das Verfahren mangels Masse / Überschuldung eingestellt oder nicht eröffnet wird ? :
Gar nicht - das ist die freie Entscheidung des Gerichtes.
#2
Antwort vom 18. Januar 2024 | 17:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGar nicht - das ist die freie Entscheidung des Gerichtes. :
Das heißt, selbst wenn ich im Insolvenzantrag glaubhaft mache, dass "Erbmasse überschuldet" ist und nichts geerbt wurde, dass Gericht Gutachter beauftragt dem ich mehrere Tausend Euro zahlen muss? Dann werde ich ja so oder finanziell ruiniert..
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#3
Antwort vom 18. Januar 2024 | 21:53
Von
Status: Richter (8463 Beiträge, 4622x hilfreich)
Zitatich bin am überlegen Antrag auf Nachlassinsolvenz zu stellen, weil Sich kürzlich ein Unternehmen bei mir gemeldet hat, aufgrund einer unbezahlten Rechnung meines Vaters (das war vor 6 Monaten, habe danach nichts mehr vom Unternehmen gehört) :
Ein Antrag auf Nachlassinsolvenz muss unverzüglich nach Bekanntwerden der Überschuldung gestellt werden. Ob das nach 6 Monaten noch der Fall ist?
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