*was zählt alles zur Insolvenz masse frage

15. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
verena29
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)
*was zählt alles zur Insolvenz masse frage

Hallo ich frage für meine Freundin mir wurde hier letztens schon super weitergeholfen.
Meine Freundin geht in Insolvenz macht aber den Führerschein.
Ich sprach sie darauf an und sie meinte
Sie dürfte den fs 200€ bereits bezahlt und den laptop Rate Neckermann weiterbezahlen da es keine schulden wären sie würde bis jetzt zahlen. Der Rest wie strom usw würde mit reingehen.
Das hätte ihr die Schuldnerberatung so gesagt?! Das kann doch aber nicht stimmen oder?
Ich möchte ihr helfen nicht das sie einen fehler macht.

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(667 Beiträge, 115x hilfreich)

Ich kann dein Bauchgefühl nachvollziehen.

Das mit dem Führerschein sehe ich nicht so eng - das ist ja kein Kredit sondern es gibt Fahrstunden / Prüfungen gegen Geld. Wenn sie sich das Geld zusammenspaaren kann trotz Insolvenz dann halte ich das für kein Problem.

Allerdings finde ich auch komisch, das kein Geld für Strom da ist, aber gleichzeitig ein Kredit für einen Laptop bedient werden kann. Die Frage ist, ob der Kredit überhaupt auf ihren Namen läuft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Neckermann ist seit 2012 weg und sie zahlt noch immer für einen Laptop? Sie ist 19 Jahre alt wie du geschrieben hast. Hat sie das Laptop mit 12 bestellt?
Die Fahrschule ist ein Problem. Zumal der IV sämtliche kürzlich geleisteten Zahlungen (kürzlich bedeutet theoretisch 4 Jahre) zurück holen kann.
Sorry entweder stimmen deine oder ihre Aussagen nicht.
Wenn sie jetzt 19 Jahre alt ist können die Schulden größtenteils nur 1 Jahr alt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von verena29):
Das kann doch aber nicht stimmen oder?

Korrekt, das stimmt nicht.
Wenn ich Raten zahle, habe ich irgendwo Schulden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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