Hallo,
ich weiss derzeit nicht mehr was ich machen soll und schreibe mein anliegen mal hier auf:
es fing an ende November 2008:
wir hatten vor, unseren rasenmäher im geräteschuppen (noch UNBENUTZT und OVP) zu verkaufen. da ich diesen verkauf professionell abwickeln wollte suchte ich mir einen Ebay-Verkaufsagenten der diese arbeit für mich übernimmt.
das gerät wurde dann versteigert für ca 470 Euro -- soweit sogut --
Der Verkaufsagent teilte mir mit, dass er die sache abwickelt und mir den erlös dann Überweist oder ich ihn mir in Bar abholen kann.
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30.12.2008
Ich möchte mir nun das Geld abholen, aber der Verkaufsagent gibt den erlös nicht raus mit der begründung:
"der käufer habe per paypal bezahlt, paypal fordert nun einen eigentumsnachweis vom rasenmäher" vorher bekommt er keine freigabe für das geld, der käufer jedoch hat seine ware schon
nach langem suchen haben wir jedoch keine rechnung mehr auffinden können
(wer ist denn dazu verpflichtet seine kassenzettel aufzubewahren?)
daraufhin meinte der verkaufsagent paypal würde das geld ohne rechnungen erst am 03.Februar 2009 freigeben. O.K *grr*
03.Februar 2009
Verkaufsagent meint es bestehen immer noch dieselben probleme und paypal schaltet ihm das geld nicht frei :-( und kann es mir nicht auszahlen, er würde sich mit paypal rumärgern und das würde dauern...
Rasenmäher weg ,hat ja nun der Käufer
verkaufsagent stellt sich quer, hätte nichtmal kontakt zum käufer herstellen können
Und ich habe bis heute kein Geld vom erlös (21.Februar 2009)
was ist zutun ...?
das läuft doch nicht rechtens wie komme ich an mein geld?
Abgezockt vom Ebay Verkaufsagenten
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Sie dürften klar im Recht sein. Probleme des Verkaufsagenten mit PayPal sind sein Bier, nicht Ihres. Fordern Sie den Verkaufsagenten nachweisbar schriftlich dazu auf, den Verkaufserlös binnen einer Frist mit konrekt bestimmtem Datum zu erstatten. Kommt der Verkaufsagent dem nicht nach, würde ich mir nicht mehr lange eine Kopf darum machen und die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt abgeben. Die Kosten hätte dann ver Verkäufer zu tragen.
Hallo zusammen, würde es in diesem Fall nicht Sinn machen sich direkt mal mit paypal in verbindung zu setzen, um zu Überprüfen ob das so überhaupt alles stimmt, was da vom Verkaufsagenten so behauptet wird?
Gruß
Kai
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--- editiert vom Admin
ähm jeder Privatkunde ist verpflichtet Rechnungen 2 Jahre lang aufzubewahren, das hat die Regierung schon vor Jahren veranlasst zwecks Schwarzarbeit nachzugehen. Somit bist du gesetzlich verpflichtet wenn das Gerät jünger als 2 JAhre ist diese noch zu besitzen.
was Paypal angeht naja abgesehn von den unverschämten Gebühren die die nochmal von Ebayverkäufen einstecken hatte ich bis jetzt noch keine Probleme mit denen. Auch kein einbehalt des Geldes, und ne Originalrechnung wollten die auch noch nie sehn. Kann eigentlich nur sein das dein Ebay Käufer Paypal eingeschaltet weil ihm was nicht sauber vorkommt, oder er mit Hilfe von Paypal sein Geld wieder will um dich auf dt. gesagt zu be*******n. Aber das ist ja dem Agenten sein Problem der Vertragspartner von Ebay und PAypal ist und nicht du, also setze ihm ne Nachfrist bis z.B. 15.03.2009 Ansonsten ne Anzeige wegen Betrug bei der Polizei und meldung bei der Zentrale gegen Unlauteren Wettbewerb kannste ihm auch schriflich schon androhn. Vor allem die Zentrale gegen UW fackelt nicht lange mit Abmahnungen...
> jeder Privatkunde ist verpflichtet Rechnungen 2 Jahre lang aufzubewahren
Bitte um Angabe der entsprechenden Gesetzesstelle.
> das hat die Regierung schon vor Jahren veranlasst zwecks Schwarzarbeit nachzugehen
Hä? Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit muß ich die Rechnung vom iPod und vom Bäcker um die Ecke 2 Jahre aufheben?
http://www.wex-stb.de/ANL-0904.pdf
unter 5tens also letzter Punkt
> ähm jeder Privatkunde ist verpflichtet Rechnungen 2 Jahre lang aufzubewahren, das hat die Regierung schon vor Jahren veranlasst zwecks Schwarzarbeit nachzugehen. Somit bist du gesetzlich verpflichtet wenn das Gerät jünger als 2 JAhre ist diese noch zu besitzen.
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Und du meinst, dass der Rasenmäher in Schwarzarbeit hergestellt wurde?
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Richtig ist:
Die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten treffen nur denjenigen, der auch unternehmerisch tätig ist. Privatpersonen, die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit oder Kapitalvermögen haben, sind von diesen Aufbewahrungspflichten grundsätzlich nicht betroffen. So hat noch die Finanzverwaltung in einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster ausgeführt, dass eine gesetzliche Pflicht, private Steuerbelege langfristig aufzubewahren, nicht besteht. Wer mit seiner Steuererklärung Belege einreicht, die arbeitslohnbedingte Werbungskosten oder Sonderausgaben betreffen, braucht diese nach Rückgabe durch das Finanzamt nicht länger aufzubewahren.
"Von dieser grundsätzlichen Aussage, dass Belege von Privatpersonen keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen, macht nunmehr das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 23.07.2004 eine einschneidende Ausnahme:
Die Neuregelung des § 14b Abs. 1 S. 5 Nr. 1 UStG
regelt somit erstmals eine Rechnungsaufbewahrungspflicht für so genannte Nichtunternehmer. Danach hat jede Privatperson Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen 2 Jahre lang aufzubewahren, wenn eine steuerpflichtige, im Zusammenhang mit einem Grundstück stehende Werklieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Diese Aufbewahrungspflicht trifft vor allem die Eigenheimbesitzer. Diese müssen ab 01.08.2004 für jegliche Werklieferungen oder sonstige Leistungen an ihrem Grundstück der Aufbewahrungspflicht nachkommen. Werklieferungen oder sonstige Leistungen an einem Grundstück umfassen dabei Bauleistungen, planerische Leistungen, Instandhaltungsleistungen, Reparatur- und Wartungsleistungen, Reinigungsleistungen sowie Leistungen im gärtnerischen Bereich. Die zweijährige Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen, die derartige Leistungen empfangen haben, ist flankiert mit der Pflicht der Unternehmer, die steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ausführen, innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Weiter ist der Handwerker verpflichtet, neben der Rechnungsstellung einen entsprechenden Hinweis auf der Rechnung anzubringen, die den Leistungsempfänger, hier die Privatperson, auf die neuen Aufbewahrungsfristen von 2 Jahren hinweist." (Zitat)*
Auch Privatpersonen müssen Rechnungen aufbewahren
Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
* http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/steuer/Privatpersonen_Rechnungen.html
*****
Also keine Aufbewahrunpflicht für die Rechnung/Kassenbon eines Rasenmähers
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> Aber das ist ja dem Agenten sein Problem der Vertragspartner von Ebay und PAypal ist und nicht du, also setze ihm ne Nachfrist bis z.B. 15.03.2009 Ansonsten ne Anzeige wegen Betrug bei der Polizei und meldung bei der Zentrale gegen Unlauteren Wettbewerb kannste ihm auch schriflich schon androhn. Vor allem die Zentrale gegen UW fackelt nicht lange mit Abmahnungen...
Es würde mich wundern, wenn kein Vertrag mit dem Verkaufagenten gemacht worden wäre, wo der sich nicht gegen Zahlungsausfall oder Zahlungsverzögerung seiten des Käufers abgesichert hätte. Warum sollte der Agent für eine Zahlung aufkommen müssen, die er vorgeblich noch nicht erhalten hat?
*****
von Kai007 am 21.02.2009 16:23
> Hallo zusammen, würde es in diesem Fall nicht Sinn machen sich direkt mal mit paypal in verbindung zu setzen, um zu Überprüfen ob das so überhaupt alles stimmt, was da vom Verkaufsagenten so behauptet wird?
Es geht um das Konto des Verkaufsagenten, nur der selbst kann Auskünfte bei PayPal einholen, nicht der TE.
von katzenklo am 21.02.2009 18:01
So ist es, du hast es verstanden, zwangsläufig, da am eigenen Leib erlebt...
Der Vorschlag, sich die Sache im PayPal-Konto des Agenten anzusehen, ist durchaus geeignet, würde jeden Verdacht ausräumen.
*****
Das Vorgehen PayPals.
Nicht die Ausnahme, durchaus Normalität. Einer der 10000 Tricks aus dem schier unerschöpflichen Repertoire von PayPal, Gelder entweder gar nicht auszubezahlen oder nach Belieben die Auszahlungen mit den kuriosesten Einwänden zu verzögern, wie hier.
Es geht schlicht und ergreifend um Zinsgewinne für das Unternehmen, welche ihm nicht zustehen, die es sich aber einfach erzwingt. Genau so kann es passieren, dass man die schlichte Auskunft erhält, man wäre "einer betrügerischen Aktion" zum Opfer gefallen, dann ist das Geld endgültig weg. Weitere Erklärungen werden von PayPal nicht veranlasst.
Zigtausende Male so passiert. Das Gesetz des Stärkeren!
**
Nirgendwo in den PayPal AGB steht irgendetwas von einem Eigentumsnachweis, der ja hier auch nicht in der Auktion vereinbart war (Rechnung) und natürlich nicht zu erbringen war.
Dafür hat man bei PayPal etwas viel Besseres, eine Generalklausel für alles und jedes:
10.2 Maßnahmen von PayPal. Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass verbotene Aktivitäten im Sinne der Ziffer 9 oder sonst missbräuchliche Aktivitäten zu Lasten von PayPal, eBay, einem betroffenen Nutzer, Dritten oder Sie selbst vorgenommen werden, ist es uns erlaubt, Maßnahmen einzuleiten, die PayPal, eBay, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor Rücklastschriften, Kreditkartenrückbuchungen, Anträgen auf Käuferschutz, Gebühren, Geldstrafen, Bußgelder und sonstiger Haftung schützen. Die uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, die folgenden:
Wir können
1. den Zugriff auf Ihr PayPal-Konto oder die Leistungen sperren, vorübergehend aufheben oder einschränken (beispielsweise in Form eines beschränkten Zugriffs auf eine Ihrer Zahlungsquellen sowie Ihre Fähigkeit, Geld zu senden, Abhebungen vorzunehmen oder Finanzdaten zu entfernen);
2. entsprechend unseren Datenschutzgrundsätzen mit Dritten Kontakt aufnehmen und diesen Informationen über verbotene Aktivitäten geben;
3. unzutreffende Angaben, die Sie uns gegenüber gemacht haben, richtig stellen;
4. es ablehnen, Ihnen unsere Leistungen in Zukunft zur Verfügung zu stellen und gemäß diesen Nutzungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften kündigen;
5. Ihr Guthaben für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen vorübergehend einbehalten, falls dies zumutbar und erforderlich ist, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen; und
6. Informationen und Dokumente zur Verifizierung Ihrer Person und/oder der einer Zahlung zugrunde liegenden Leistung von Ihnen verlangen.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/EUUA-outside#pbp-policy
***
" [...] für uns der begründete Verdacht besteht [...]
Was das bedeuten soll, bestimmt allein PayPal nach Gutdünken, ohne Vermittlung seiner Erkenntnisse, nach Belieben.
f. Informationen und Dokumente zur Verifizierung Ihrer Person und/oder der einer Zahlung zugrunde liegenden Leistung von Ihnen verlangen.
Da ist es. Das kann eine Wasser-, Gas, Stromrechnung sein. Dieses oder jenes. Überspitzt formuliert: Man könnte auch ein handsigniertes Foto des Urgroßvaters verlangen, wo er auf der Rückseite die Relativitätstheorie zu erklären hat.
*****
Wenn man das jetzt wider Erwarten geschafft hat, wird man erfahren, dass die Technik des Jahres 2009 kaum anders ist , als die der Steinzeit. Denn man hat das Vergnügen, diese Beweise an PayPal zu übermitteln.
Was die Folge hat, dass sie einfach nicht ankommen, Egal ob durch Hochladen per Email, Schreiben per Fax, Brief - oft lautet die Antwort:
"Nicht angekommen!" oder "Nur verstümmelt angekommen", "bitte reichen Sie die angeforderten Dokumente ein".
Wenn man das erfolglos 5 mal versucht hat, geben die meisten entnervt auf. Nach eigenen angaben will PayPal nach 180 Tagen den Betrag frei geben, was auch nicht unbedingt stimmt, PayPal will daran erinnert werden, vielleicht ist der Berechtigte inzwischen gestorben oder dem Wahnsinn verfallen und man kann das Geld behalten, das, was PayPal am liebsten tut.
Was PayPal ansonsten noch alles drauf hat, steht hier:
http://www.123recht.net/Paypal-K%C3%A4uferschutz-einklagen__f128613.html
http://www.123recht.net/Sachm%C3%A4ngel-und-Kosten-f%C3%BCr-R%C3%BCcksendung__f142305.html
Und auch das ist noch lange nicht alles...
Wer sich auf dieses Sch**ss PAYPAL einlässt hat selber Schuld, ich wollte mich da schon mal anmelden, aber wenn man sich die AGB`s mal durchliest, da braucht man ja 3000 Anwälte die das durchchecken, laut AGB verkauft man seine Seele oder so ungefähr...
Und schon hält PayPal die nächste Überraschung für Verkäufer bereit. Viele Verkäufer haben die für PayPal unangenehme Eigenschaft, das über PayPal erhaltene Geld SOFORT auf das eigene Bankkonto zu überweisen.
Vielleicht befürchten sie, dass diesem "virtuellen Spielgeld" irgendetwas passiert, dass es vielleicht "wegkommt", zumal es bei PayPal in keinster Weise abgesichert ist.
Dieses Verhalten ist PayPal ein Dorn im Auge. PayPal Geld gehört aufs PayPal Konto und nicht aufs Bankkonto (wo PayPal nicht herankommt).
Also plant man, dass Verkäufer immer einen festen (vom Umsatz abhängigen Betrag) für 6 Monate auf dem Konto belassen müssen. Es ist von 6 - 20% die Rede, also 20%.
Nur zur Sicherheit...
http://www.onlinemarktplatz.de/14027/ruecklageneinforderung-bei-paypal-ja-oder-nein/
Das ist finde ich ne *******erei...
Vor allem wenn man noch Gewerbetreibender ist und auf das Geld angewiesen ist, den Ihre Gebühren sind ja schon ne Frechheit, ich hoffe es finden sich genug Leute die den Verein für immer boykottieren und sich abmelden... Ich werde dies auf jedenfall tun.
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