Guten Tag ! ! !
Ich habe vor etwa 3 Wochen durch Ebay einen gebrauchten Sony Farbfernseher verkauft. Das Gerät war etwa 3 Jahre alt und ein Paar Monate in Betrieb. Nachdem der Käufer überwiesen hatte, schickte ich Ihm das Gerät zu . . . Plötzlich kam eine E-Mail in der dieser meinte: "von gutem Zustand kann keine Rede sein..." - - - Ich möchte hiermit betonen, dass der Fernseher sehr wohl optisch u. technisch OK war . . . . . Ich habe sogar die bestätigung der Postangestellten, da ´Sie mir beim einpacken geholfen hat und sich selbst vom Zustand des Gerätes überzeugt hatte, da ich von Ihr wissen wollte, was in einem Fall des Defektes zu tun is . . . . Der Käufer nervt nun schon seit Tagen mit emails und "will das Gerät am liebsten zurückschicken und mein Geld wieder...." . Er hat mit einer Kamera bilder gemacht, die einen schrecklichen zustand des Gerätes zeigen... risse, kratzer usw.... Ich denke ehrlichgesagt mittlerweile schon er hat ihn selbst beschädigt und will ihn nun einfach doch nicht haben..... Was soll ich in so einem Fall tun ????? MfG, manuel.
PS: die Post will nicht für den schaden aufkommen, da die Verpackung äusserlich ok war . . . . .
Gerät OK, plötzlich DEFEKT ?!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Also, wenn du einen Zeugen (die Postangestellte) hast, die bezeugen kann, dass das Gerät beim Versand äusserlich nicht in dem Zustand war, wie auf seinen Fotos, hast du gute Chancen (ist leider nicht immer Fall, das Zeugen da sin
Lass es dir von deinem Zeugen schriftlich bestätigen, dass der Fernseher äusserlich nicht
dem entspricht, was dein K jetzt behauptet.
Mal ne Frage zur Verpackung:
Bei der Post haben die ja keinen Karton, wo ein Fernseher reinpassen würde - wie hast du ihn verpackt?
Doch hoffentlich nicht "nur" mit Packpapier oder lose im Karton (ohne diesen auszufüllen - z.B. Styropor oder "Chipse")...
Gruss
MichiM
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Geholfen hat Sie mir in so fern, dass sie mal die Schachtel gehalten hat, damit ich das Gerät hineinheben kann !
Sollte es tatsächlich Leute geben, die ein Gerät lose verpacken, ist dies natürlich traurig, zu denen gehöre ich aber nicht . . . .
Dann ist ja alles klar - ie Verpackung war ausreichend (deine Aussage) - einen Zeugen hast du auch (schriftlich bestätigen lassen!)
Dann kann der K sich drehen und wenden wie er will - die Kartzer und Risse muss er verantworten (da die bei dir ja noch nicht waren)
Gruss
MichiM
-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten