Gerät defekt erhalten, Beweislast?

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Polter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerät defekt erhalten, Beweislast?

Hallo,
ich habe von privat einen gebrachten Laserdrucker ersteigert.
Beschreibung: Der Drucker arbeitet bis auf den Einzug einwandfrei. D.h. manchmal zieht er mehrere Blätter ein. Für einen Kenner bestimmt kein Problem. Verkaufe ihn deshalb aber trotzdem als defekt.

Als ich den Drucker angeschlossen habe, sagt er keinen Ton, ist also komplett kaputt und weist nicht nur einen kleinen Defekt auf.

Der Verkäufer antwortet mir auf meine Anfrage hin:
Hallo.Bei uns hat der Drucker funktioniert.Bis auf den Einzug eben.Aber darauf wurde hingewiesen und der Artikel wurde als defekt eingestellt.

Hab ich jetzt Pech gehabt weil ich beweisen müsste, dass der Drucker schon vorher kaputt war?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

So ist es leider. Bei einem Privtkauf musst du beweisen, dass der Drucker bei Übergabe an das Transprotpersonal mangelhaft war.

0x Hilfreiche Antwort

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