Abo Falle bei WISO Software

9. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
rick69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abo Falle bei WISO Software

seit Jahren benutze ich die WISO Sparbuch Versionen um meine jährlichen Steuererklärungen zu tätigen. Mit der Version 2007 kam dann auch eine Zwangsregistrierung für den Updateservice (Aktualitätsgaantie)der ab November 2007 kostenpflichtig wurde.
Engegen der Darstellung vom BUHL Support lässt sich die Registrierung in dieser Version (Jubiläumsausgabe) auch nicht umgehen.
Ein entsprechendes Schreiben über diesen Sachverhalt vom ZDF/WISO Redaktion liegt mir vor.
Leider wurde ich darüber nie informiert obwohl hier der Data Buhl Support das Gegenteil behauptet. Mehr als Werbebriefe und die Urkunde "Aktualitätsgarantie" kamen bei mir nie an.
Kein Wort von irgendwelchen Kosten oder dass man das Kündigen muss.
Hab ich natürlich in den Papierkorb - was soll ich auch damit?

Die von WISO verwendeten Begriffe wie: -inklusive Aktualitätsgarantie-, - update Service-, -Sie zahlen nichts extra! – etc. verschleiern die Tatsache das es sich hierbei um ein Software-Abo handelt. Das Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht auch nur im Kleingedruckten auf, so dass ich davon ausgehen musste, dass es sich bei der sogenannten „Aktualitätsgarantie“ nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Die Internetforen sind mittlerweile voll von wütenden Beiträgen der ehemaligen Stammkunden.

Das Muster von Data-Buhl ist immer das Gleiche:
1. Unerwartete Rechnung kommt("...wir hatten ja mehrfach darauf hingewiesen...")
2. Mahnung (Auf Nachfrage / Einsprüche lässt sich Buhl nicht ein)
3. Schreiben vom Inkasso

Frage: Hat sich denn ein Jurist schonmal mit dem Fall befasst?
Meiner Einschätzung nach sind weder Vertragsschluss noch AGB's rechtens.

Wurde denn bereits ein Zahlungsunwillger von Data-Buhl verklagt?
Bitte um Meldungen!

Danke Rick (Wiso-Geschädigter)






40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JediFerdi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Leidensgenosse,

mir geht es genauso. Ich habe auch das nette Schreiben des Inkassobüros erhalten und sofort widerspruch eingelegt. Per E-Mail wie gewünscht, woraus ich schließe, dass Schriftwechsel (per Einschreiben etc) dem Inkassobüro unangenehm ist. Wohl aufgrund der Flut von Antworten auf diese Art des Serienbriefs)

Ich werde es jetzt darauf ankommen lassen. Ich habe dieses Abo nicht bestellt und auch nicht erhalten und halte diese ganze Art des angeblichen Zustande gekommenden Vertrag für Bauernfängerei. Daher bin ich jetzt auf die weiteren Schritte gespannt die folgen. D.h. Gerichtlicher Mahnbescheid (ablehnen) und dann die evtl. Klage.

Aber ich habe den Verdacht, dass dies nicht erfolgt und frage mich, ob es nicht Sinn machen würde, wenn man hier den Spieß umdreht und Buhl Date wegen (Internet-)Betrug verklagt. Im Interesse aller Anwender die solch eine nicht bestellte Rechnung erhalten haben, oder über die verschachtelte Mausklickabfragen während der Installation arglistig getäuscht worden sind.

Denn ich fürchte viele lassen sich durch das mit Nötigungen versehene Inkasso Schreiben (Androhung eines Schufaeintrag, obwohl der Sachverhalt noch gar nicht bewiesen ist) einschüchtern und bezahlen diese Forderung (mit Verzugszinsen!!)

Gruß
Ferdi

-- Editiert von JediFerdi am 10.04.2008 09:18:42

-- Editiert von JediFerdi am 10.04.2008 09:21:43

-- Editiert von JediFerdi am 10.04.2008 09:22:17

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JediFerdi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Rick,

schau mal hier. Der Bayrische Verbraucherschutz hilft mit vorgefertigten Widerspruchsschreiben.

http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/43362A.pdf

Ich denke im wesentlichen kommt es darauf an der Forderung zu widersprechen und einen Nachweis über den angeblich zustande gekommenen Vertrag zu fordern. Der aber nicht geliefert werden kann (Ich vermute/ hoffe Sie habe nichts unterschrieben.

Ich bleibe bei meiner Frage zu der Idee einer Klage gegen Buhl Data wegen diesen Machenschaften. Hat sowas Aussicht auf Erfolg?
Gruß
Ferdi

-- Editiert von JediFerdi am 10.04.2008 09:44:38

3x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
FrankXY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich bin auch ein Geschädigter.

Ferdi, als Zivilklage könntest Du eine Unterlassungsklage gegen die "Aktualitäts-Garantie" einreichen. Ob das Aussicht auf Erfolg hatte, wage ich zu bezweifeln.
Du könntest aber bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Betruges machen. Eventuell geht dann eine Staatsanwaltschaft der Sache nach.

Wichtig ist, glaube ich, dass wir Geschädigten uns untereinander austauschen, um auf einen eventuellen Prozess besser vorbereitet zu sein.

Gruß
Frank

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lonia
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier ist noch eine Leidensgenossin, Leider hab ich, obwohl ich sicher bin nichts kostenpflichtiges abgeschlossen zu haben, war ich unsicher, vielleicht etwas übersehen zu haben. Aber mein Gefühl hat mich nicht getäuscht und sehlbst bei Firmen, denen man das auf den ersten Blick nicht zutraut ist Vorsicht angesagt. Ich kaufe da bestimmt nie wieder ein, gottweis was die noch alles versuchen um ihre Geldgier zu befriedigen. Habe halt jetzt noch die Version 2008 die ja "kostenlos" dazuverschickt wird; und dort ist wieder genau das gleiche ...

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lonia
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 5x hilfreich)

im letzten Artikel sollte es heißen:.. leider habe ich, obwohl ich sicher bin, nichts Kostenpflichtiges abgeschlossen zu haben dann doch bezahlt. Ich habe damals auch im Netz nach ähnlichen Vorfällen gesucht aber nichts gefunden. Unsicher war ich, weil ich allein war habe ich dann den Fehler gemacht zu zahlen. Kann man nachträglich noch etwas tun?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alexander74
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe auch eine Rechnung von Buhl erhalten, für diese „Aktualitäts Garantie“ für die Software tax Onlinebanking.

Ich selber habe die Software aber nie genutzt. Ich gehe davon aus das sich jemand mit meinen Namen angemeldet hat.

Angebliche anschreiben sind bei mir auch nicht angekommen oder ich habe sie übersehen weil ich sie mit Werbung verwechselt habe.

Auf meine Beschwerden bekomme ich nur die Antwort das sie auf Bezahlung bestehen weil ich mich angeblich angemeldet habe und weil ich nicht den Briefen widersprochen habe.

Alexander

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Oje, ich dachte, dass WISO eine seriöse Anstalt ist...

http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=rGI&q=wiso+betrug+mahnung&btnG=Suche&meta=

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JediFerdi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

Buhl (WISO) ist nun zurückgerudert.
Auf mein Schreiben an das Inkassobüro habe ich keine Antwort erhalten. Nun kam aber ein Brief von Buhl in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich offensichtlich die Software wirklich nicht aktiviert habe und man daher aus Kulanzgründen (!) von der Forderung absieht.
Am nächsten Tag kam dann ein zweiter Brief (ich wurde schon wieder mißtrauisch) in dem mir die Gutschrift geschickt wurde.

Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack.
Gruß
Ferdi

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mikel23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ferdi.

So ich habe auch das gleiche Problem.

Hab mal vor einem Jahr Tax Money für 2 Wochen installiert von der "ComputerBild" CD. Und hab auch ein schreiben von Bürgel bekommen. Ich nutzte die Software nicht mehr und hab die auch nach den 2 Wochen von meinem PC verbannt.
Das witzige ist ich hab das Schreiben vom Inkassobüro an die Adresse von meinem Vater bekommen wo ich alle 4 Wochen mal bin (Postnachsendung).
Inkasso stellt ja schon 5 Euro für die Adressnachforstung nach. Das kann ja gar nicht sein sonst hätten sie meine richtige!!!
Kannst mir kurz mal schreiben was so reingeschrieben hast.Ich werde das auch nicht bezahlen.Eilt jedoch da ich bis zum 22.08. nur Zeit hab.
1 Mahnung von Buhl ist auch auf die Adresse gekommen das wars.Echt krass.

Gruss MJ

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hekabe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe dass selbe Problem. Inkasso fordert 99 € von mir!!! (WISO Aktualisierung, Mahnungen + Inkassoskosten). Bisher habe ich gar nichts von Buhl Data Service bekommen, keine Brief, keine WISO 2008…

Was habt ihr gemacht? Ich muss innerhalb 5 Tage bezahlen sonst …

Soll ich die Verbraucherzentrale Musterbrief an Inkasso senden?

Ich würde mich sehr auf eure Empfehlung freuen.

Vielen Dank im Voraus

Daniel

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
Ich muss innerhalb 5 Tage bezahlen sonst …


.....sonst schreibt das IB den nächsten Brief :fight:

Das wäre doch mal was für WISO ermittelt

und hier gleich die Links dazu

und gleich noch einer



Gruss vom Strand
--------------------
Spaß mit Telefon-Terror ! http://nicht-anrufen.de/index.php
[color=green]Jede Spammail kostet fortan 500 US $ für den Absender, ohne Wenn und Aber![/color]

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pappkopf-Pro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

auch ich habe ein Schreiben vom Inkassobüro erhalten und sofort Widerspruch eingelegt.
Mich würden da mal zwei Sachen interesieren:
-Nachden Ihr Widerspruch eingelegt habt hat sich das Inkassobüro noch mal gemeldet und kann es wirklich bis zu einer Gerichtsverhandung kommen?

-Muss ich meinen angeblichen Vertrag noch kündigen, nicht dass ich nächstes Jahr noch ein Schreiben vom Inkassobüro bekomme und noch mal für eine Software bezahlen muss die ich nie erhalten habe.

Gruss Thorsten

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gosebi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, habe heute per "Email" eine Aufforderung bekommen die nun €99 Euro (Urspünglicher Rechnungswert "€20") für irgendeine Rechnung (nur Kürzel) zu bezahlen.

Laut Email wäre eine Rechnung nicht zustellbar gewesen. Ich bin vor zwei Jahren umgezogen. Daher konnte wohl die ominöse Rechnung zugestellt werden.

Nun werde ich per Email durch eine Inkasso letztmalig aufgefordert, bevor in einem angedrohten Rechststreit noch höhere Kosten auf mich zu kämen...!!!.

Richtig ist, dass ich die Software "Mein Geld 2006" benutzt habe und hierfür auch bezahlt habe (glaube 2 Jahre - auf MG 2007 geupgrated). Irgendwann kam die Aufforderung von "Mein Geld" zum erneuten Verlängern meiner "Aktualitätsgarantie" der ich aber nicht mehr nachgekommen bin. Daraufhin stellte das Programm seinen Dienst ein.

Irgendwann schrieb mich Buhl auch an und wollte meine Adresse aktualisieren, was ich aber ignoriert habe, da ich seit Monaten kein MG benutzen konnte und auch nicht mehr wollte.


Meine Fragen:
- Sollte ich wiedersprechen und erstmal die Rechnung verlangen um zu verstehen um was es geht.
Nachteil: Ich reagiere und validiere meine Emailadresse
[
b]ODER

- Sollte man auf eine Email vom Inkasso überhaupt reagieren bzw. muss sowas nicht schriftlich erfolgen? Nachteil: Um mich zu postialisch zuermitteln entstehen wohl weitere Kosten die ich dann auch noch bezahlen muss, oder?

Danke für Euer Feedback!



Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pappkopf-Pro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo
wenn ich alles richtig gelesen habe haben alle nur die erste Mail vom Inkassobüro erhalten und Widerspruch eingelegt.
Die ältesten Beiträge sind über ein Jahr alt und keiner hat geschrieben, daß er wirklich zahlen musste oder bezahlt hat.
Ich habe auch Widerspruch eingelegt und glaube, daß ich nie wieder was vom Inkassobüro hören werde.

Gruß Thorsten

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gosebi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo
danke für das schnelle reposting. Hast Du eigentlich Post oder ebenfalls ne Email bekommen?
Ich denke ich werde erstmal abwarten, bis ich was schriftliches in den Händen halte weil ja keiner weiß ob ich diese email adresse noch nutze, oder?

Gruss


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nivek1980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

habe ebenfalls gestern von einem Inkasso (BIS) eine E-Mail erhalten, ich soll bis zum 17.08 den Betrag von ca.108 Euro bezahlen wegen Buhl Data Diensten die ich nie in Anspruch bzw. nie abonniert habe. Das Programm selber habe ich immer bei Media Markt gekauft und lediglich online registriert. Bin letztes Jahr umgezogen, habe aber bei Buhl keine Adressänderung vorgenommen. Wozu auch? Hab ja nichts von denen gewollt. Ham mir halt immer nur Werbung geschickt. Werde jetz auch erst mal nen Widerspruch an das Inkassobüro schicken und dann mal schauen was kommt. Hat schon jemand Erfahrung gemacht wie das weiter läuft oder kann mir jemand sagen was da jetz noch alles auf mich zu kommen kann?
Bin nämlich nur noch zwei Monate im Land und dann erst mal für ein Jahr auf Reisen. Hab keine Lust nach dem Jahr nach Hause zu kommen und ne Klage an der Backe zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
FrankXY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Letztes Jahr sind zwei Mahnungen von diesem Inkassobüro gekommen, aber das ist ganz egal wieviele kommen. Am Montag wurde wieder von Verbraucherschützern im Fernsehen (nicht in WISO) vor Buhl und Konsorten gewarnt. Wichtig ist immer, dass man nicht zahlt. Bisher hat Buhl noch keinen verklagt, weil sie genau wissen, dass sie im Unrecht sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Genervt von WISO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat jemand mal mit dem Widerspruch Erfolg gehabt? Wie ist es bei Euhc weitergegangen??

Ich habe gesten ein Schreiben vom Inkasso BIS Dömer bekommen und soll nun € 91,90 zahlen.
Angeblich hätte ich zwei Mahungen bekommen, wobei eine wohl nicht zustellbar gewesen sei (warum, das ist ja schon mal seltsam, schließlich hat die Post bei uns freien Zutritt und meine Name steht auch am Birefkasten???!!!) und dann habe man mir stattdessen eine E - Mail geschrieben. Weder Mahnungen noch E - MAil sind jemals bei mir angekommen, ich habe die Aktualitätsgarantie auch nicht als Rechnung identifiziert, also das gleiche Spiel wie bei Euch.

Hat einer von Euch mal Erfolg mit seinem Widerspruch gehabt, oder habt Ihr bezahlt?

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
iberin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Mich hat es auch erwischt habe jetzt auf allen wegen einpruch gegen das inkasso verfahren eingelegt !
mal schauen was so kommt !


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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ChristinBa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

habe wie Nivek1980 ebenfalls am 01.08.2009 die Aufforderung vom Inkassobüro per E-Mail bekommen. Allerdings über den Betrag von 111,37 €! Scheint ja bei allen unterschiedlich zu sein. Jedenfalls habe ich mich, ohne mich leider vorher im Internet zu erkundigen, in meiner Aufregung direkt bei Buhl telefonisch über diese Machenschaften beschwert. Die Dame schien schon die absolute Routine in solchen Gesprächen zu haben. Sie hat behauptet ich hätte beits im Juli diesen Jahres 2 Mahnungen per E-Mail von Buhl erhalten und nicht reagiert. Tatsache ist aber, dass ich sämtliche Newsletter, Steuertipps und sonstiges in meinem Postfach (was ich glücklicherweise nie aufräume!) gefunden habe aber KEINE einzige Mahnung! Sie hat mir nachdem ich nicht locker gelassen habe angeboten das Inkassoverfahren zu stoppen, wenn ich in einer Frist von 7 Werktagen den austehenden Betrag + Bearbeitungsgebühr von 40€ direkt an Buhl überweise. Das hörte sich für mich im ersten Moment natürlich besser an und ich sagte telefonisch zu. Meine Fragen nun, ist das jetzt verbindlich für mich oder kann ich immer noch einen Widerspruch schreiben? Kann der Widerspruch auch per E-Mail erfolgen oder muß ich das per Einschreiben schicken? Muß im Widerspruch meine Anschrift stehen... die haben sie nämlich bis jetzt nicht, da ich mittlerweile umgezogen bin.

Wäre sehr dankbar für jeden Tip bzw. Hilfe!

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ChristinBa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

habe wie Nivek1980 ebenfalls am 01.08.2009 die Aufforderung vom Inkassobüro per E-Mail bekommen. Allerdings über den Betrag von 111,37 €! Scheint ja bei allen unterschiedlich zu sein. Jedenfalls habe ich mich, ohne mich leider vorher im Internet zu erkundigen, in meiner Aufregung direkt bei Buhl telefonisch über diese Machenschaften beschwert. Die Dame schien schon die absolute Routine in solchen Gesprächen zu haben. Sie hat behauptet ich hätte beits im Juli diesen Jahres 2 Mahnungen per E-Mail von Buhl erhalten und nicht reagiert. Tatsache ist aber, dass ich sämtliche Newsletter, Steuertipps und sonstiges in meinem Postfach (was ich glücklicherweise nie aufräume!) gefunden habe aber KEINE einzige Mahnung! Sie hat mir nachdem ich nicht locker gelassen habe angeboten das Inkassoverfahren zu stoppen, wenn ich in einer Frist von 7 Werktagen den austehenden Betrag + Bearbeitungsgebühr von 40€ direkt an Buhl überweise. Das hörte sich für mich im ersten Moment natürlich besser an und ich sagte telefonisch zu. Meine Fragen nun, ist das jetzt verbindlich für mich oder kann ich immer noch einen Widerspruch schreiben? Kann der Widerspruch auch per E-Mail erfolgen oder muß ich das per Einschreiben schicken? Muß im Widerspruch meine Anschrift stehen... die haben sie nämlich bis jetzt nicht, da ich mittlerweile umgezogen bin.

Wäre sehr dankbar für jeden Tip bzw. Hilfe!

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Genervt von WISO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

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Hallo zusammen,
ich habe hier am 07.08.09 ins Forum geschrieben mit der Frage, ob jemand erzählen könnte, wie es bei ihm dann weitergegangen ist.
Bei mir ist es folgendermaßen weitergegangen:

Ich habe sowohl bei der Inkasso-Firma, also auch bei Buhl Data Widerspruch eingelegt (per Mail und Fax) und mitgeteilt, dass ich den Betrag nicht zahlen werden, weil ich meines Wissens keinen Vertrag mit ihnen hätte. Nur Buhl hat mir bisher geantwortet:

DIE ANTWORT VON BUHL vom 10.08.09:

Sehr geehrte Frau XXXXX,

Sie haben in den letzten Tagen ein Schreiben der BIS Inkasso GmbH erhalten. Leider haben wir feststellen müssen, dass unter Ihrer KundennummerXXXX für die Rechnung XXX noch keine Zahlung erfolgt ist.

Diese Forderung basiert auf der Verlängerung des Aktualitäts-Garantie Vertrages WISO Steuer vom 01. November 2008. Der Vertrag besteht auf Grund Ihrer Freischaltung am 01. Mai 2008 aus einer Handelsversion. Die entsprechende Bestätigung des Aktualitäts-Garantie Vertrages erhalten Sie in wenigen Tagen per Post, an die Anschrift, die Sie uns in Ihrer E-Mail mitgeteilt haben.

Die Rechnung wurde uns von der Deutschen Post als nicht zustellbar retourniert. Sie wurden darüber zwecks Überprüfung der hinterlegten Adressdaten umgehend per E-Mail angeschrieben. Da hierauf keine Reaktion erfolgte, haben wir den Vorgang zur Klärung an unser Inkassobüro weitergeleitet.

Um die Angelegenheit für beide Seiten unkompliziert zu lösen, bieten wir Ihnen folgende Vorgehensweise an:

* Zahlen Sie bitte umgehend den Rechnungsbetrag EUR 12,95 zuzüglich EUR 40,00 Gebühren innerhalb von 7 Tagen an das unten genannte Konto.
* Nach Zahlungseingang werden wir den Vorgang abschließen und das Inkassoverfahren einstellen.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unter Angabe Ihrer Kunden- und Rechnungsnummer auf das folgende Konto:
Deutsche Bank Siegen
BLZ: 460 700 90
Kto.-Nr.: 160 16 16 16
IBAN DE34 4607 0090 0160 1616 16
BIC DEUTDEDK460

Freundliche Grüße aus Neunkirchen
Ihr BUHL Data Service Team

xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Das Schreiben an die Inkassofirma basiert auf dem oben genannten vorgefertigten Schreiben des Verbraucherschutzes.

Grundsätzlich finde ich das ein hochinteressantes Vorgehen dass nun plötzlich dem Inkassounternehmen der Fall quasi seitens Buhl wieder entzogen wird und mir dieser Deal angeboten wird.
Wie auch immer zahlen werde ich nicht und halte Euch auf dem Laufenden.

Viele Grüße
Genervt von WISO

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
iberin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

bei mir kam von Buhl diese antwort auf eine Email !

das schreiben was ich gesendet habe ist das vorgefertigte von der verbraucherzentrale !!

:

Sehr geehrter Herr .....,



vielen Dank für Ihr Schreiben.



Unter den von Ihnen angegebenen Kundendaten können wir keinen Aktualitäts-Garantie Vertrag mit offenem Saldo feststellen. Daher bitten wir Sie um Angabe einer Rechnungsnummer oder einer abweichenden Kundennummer damit der Sachverhalt erneut geprüft werden kann.



Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.





Freundliche Grüße aus Neunkirchen

Ihr BUHL Data Service Team


wie soll ich das jetzt verstehen ?????



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-- Editiert am 10.08.2009 17:19

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
iberin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

achso , was noch komisch ist , ich habe in dr mail mit keinem wort einen Aktualitäts-Garantie Vertrag erwähnt !!

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

Vor kurzem, Werbepost von "Buhl" mit Sparbuch 2008, :???: , kopfkratz habe ich zurück gehen lassen.

Zuvor das Adressfeld durchgestrichen und zusätzlich vermerkt:

Annahme verweigert!!! Zurück an Absender !!!


Übrigens bekomme ich immer diverse Sparbücher von denen - obwohl ich schon über 2 Jahre kein Stammkunde mehr dort bin - nur, weil ich manchmal einen Fall von bsp. 2003/4/5/6 nochmals durchlaufen lassen möchte......
...es seinerzeit aber diese beschi..s.s.e.n.e Aktualitätsgarantie gar nicht gab!
Meine Kundennummer von damals reicht schon aus, um die A.r.s.c.h.-Garantie zu starten


quote:
Unter den von Ihnen angegebenen Kundendaten können wir keinen Aktualitäts-Garantie Vertrag mit offenem Saldo feststellen.
von iberin

wie soll ich das jetzt verstehen ?????


Auf Grund obigem Schreiben von Buhl - würde ich ausdrucken und aufheben - musst Du an Buhl nix bezahlen (liegen keine offenen Forderungen seitens Buhl bei Dir vor!)

[color=blue]Rechnungsnummer oder eine abweichende Kundennummer erhälst Du doch nur, wenn Du direkt bei Buhl bestellst - nicht aber, wenn Software im Laden gekauft wird!!![/color]





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"Gruss vom Strand"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ChristinBa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich habe mittlerweile auch das hier vorgefertigte Widerrufsschreiben von der Verbraucherzentrale an das Inkassounternehmen per E-Mail und Einschreiben geschickt. Also E-Mail-Kopie ging das mit einer Beschwerde auch an Buhl zur Kenntnisnahme.

Gestern Abend habe ich dann, genau wie Genervt von WISO, eine E-Mail mit fast identischem Text bekommen. Ist da jemand die ganze Zeit damit beschäftigt irgendwelche "Rechnungen" einzufordern? Und das mit dem... "dann wird das Inkassoverfahren eingestellt", finde ich auch sehr merkwürdig. Welches unabhängige Inkassounternehmen lässt sich denn einfach so einen Fall wieder entziehen?

Habe heute jedenfalls noch mal einen Widerruf direkt an den Adressaten Buhl per E-Mail und per Fax geschickt.

Werde abwarten, nicht bezahlen und Euch weiter berichten. Aber wenn das so weiter geht, werde ich auf jeden Fall mal bei meiner Rechtschutzversicherung nachfragen und ggf. einen Anwalt einschalten. Hat damit schon jemand Erfahrung? Oder gibt es jemanden bei dem das Ganze zu seinen Ungunsten ausging?

Gruß Christin



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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Nicer123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an Alle Geschädigten und genervten!
Habe auch über Inkassobüro eine Mahnung erhalten . Gleiche Sachlage, WISO-Jubiläumsausgabe gekauft, zum Installieren gings nur über anmelden mit Name und Adresse. Von Abo hab ich nichts bemerkt.
Dann das bekannte Schreiben mit gleichem Wortlaut von BIS-Inkasso über email.
Daraufhin habe ich mit dem Verbraucherschutzformular bei BIS und Buhl Einspruch eingelegt mit der Bitte um Bestätigung des Eingangs.
Statt dessen kommt jetzt folgendes Schreiben per email:
>>> Sehr geehrter Herr Xxxx ,Sie haben in den letzten Tagen ein Schreiben der BIS Inkasso GmbH erhalten. Leider haben wir feststellen müssen, dass unter Ihrer Kundennummer xyz für die Rechnung abc noch keine Zahlung erfolgt ist. Diese Forderung basiert auf der Verlängerung des Aktualitäts-Garantie Vertrages WISO Sparbuch 2008 vom 01.11.2007. Der Vertrag besteht auf Grund Ihrer Freischaltung aus der Version WISO Sparbuch vom 10.07.2007.
Die Rechnung wurde uns von der Deutschen Post als nicht zustellbar retourniert. Sie wurden darüber zwecks Überprüfung der hinterlegten Adressdaten umgehend per E-Mail angeschrieben. Da hierauf keine Reaktion erfolgte, haben wir den Vorgang zur Klärung an unser Inkassobüro weitergeleitet.
Um die Angelegenheit für beide Seiten unkompliziert zu lösen, bieten wir Ihnen folgende Vorgehensweise an:
Teilen Sie uns Ihre korrekte Anschrift mit. Ihre hinterlegten Daten können Sie einfach und unkompliziert unter www.buhl.de/kundenkonto einsehen und korrigieren. Zahlen Sie bitte umgehend den Rechnungsbetrag EUR 12,95 zuzüglich EUR 40,00 Gebühren innerhalb von 7 Tagen an das unten genannte Konto. Nach Zahlungseingang werden wir den Vorgang abschließen und das Inkassoverfahren einstellen.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unter Angabe Ihrer Kunden- und Rechnungsnummer auf das folgende Konto: xxxxxxxxxxx

Freundliche Grüße aus Neunkirchen
Ihr BUHL Data Service Team
i.A. Katja Meier - Service Center-

Fazit: Keine Bestätigung meines Widerufes ! Habe jetzt nochmals meinen Widerspruch per Einwurf-Einschreiben versendet da meine Bitte um Bestätigung des Eingangs nicht erfüllt wurde und gleichzeitig geäußert: emails können nicht beantwortet werden. Weiteren Schriftwechsel bitte über meinen Rechtsanwalt Hn. ......
Warte mal ab wie die sich jetzt anstellen.
Halte euch auf dem laufenden

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ChristinBa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Also ich habe gestern von Buhl direkt eine E-Mail bekommen, wo sie auf meinen Wideruf folgendermaßen reagieren:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Der von Ihnen genannte Widerruf kann nicht akzeptiert werden. Die dort aufgeführte Argumentation, ist nicht auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden, da die Vertragsbedingungen eindeutig aus dem Registrierungsassistenten ersichtlich waren. Wir weisen daher letztmals auf den angebotenen Vergleich hin.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Neunkirchen

Ihr BUHL Data Service Team
XXX


Das hat dann gereicht! Habe bei meiner RSV um Rat gefragt und ob dieser Fall übernommen würde. Habe gleich die Bestätigung bekommen, da es bei denen schon bekannt ist! Sie haben da schon einige Fälle/Anfragen von Geschädigten/Genervten. Ich wurde dann aber vorsichtshalber noch mit einer RA verbunden. Sie meinte ebenfalls... Abwarten und nicht mehr reagieren. Sollte aber doch ein gerichtlicher Mahnbescheid eingehen, sollte ich sofort Widerspruch einlegen und mich dann wieder melden. Sie ging aber nicht davon aus, dass das überhaupt passiert und solange sich um einen Betrag "gestritten" wird, bekommt man ja auch keinen Eintrag bei der Schufa.

Das hat mich dann beruhigt und somit heißt es ... Abwarten!

Werde über den Ausgang/Weitergang berichten.




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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Genervt von WISO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe, nachdem ich die Mail von Buhl bekommen habe (mein Eintrag vom 10.08.09) gestern erneut Widerspruch per Einschreiben und E-Mail an Buhl und das Inkassobüro gesendet. Mal sehen was nun passiert. Vielen Dank an meine "Vorrederin" (13.08. 07:18), Dein Bericht entspannt mich ein bisschen. Ich habe nämlich keine Rechtsschutzversicherung :-( Es ist gut zu wissen, dass die Profis das bestätigen was wir alle schon vermutet haben. Dann kann ich jetzt erstmal entspannt 2 Wochen in den Urlaub fahren und dann werde ich Euch berichten, wie es bei mir weiterging.

Viele Grüße,
Genervt von WISO

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
iberin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

nachdem ich per email von buhl gesagt bekommen habe das nichts gegen mich vorliegt habe ich nun einen brief bekommen mit gleichem inhalt wie meine vorredner !

jetzt habe ich die backen voll und meinem anwalt alles übergeben !

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1x Hilfreiche Antwort

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