Facebook hat Account gesperrt und dann 350€ über PayPal gezockt! Betrug!!!!

19. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
FaktenFaktenFakten
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Facebook hat Account gesperrt und dann 350€ über PayPal gezockt! Betrug!!!!

Hallo Leute,

Ich habe seit längerem keinen Zugriff auf mein Facebook Profil weil dort eine alte Telefonnummer hinterlegt war und ich keinen SMS empfangen kann um den Account freizuschalten.

Am 7.11.2021 bekam ich plötzlich eine Abbuchung auf meinem Konto von PayPal in Höhe von 350€ für Werbung.

Ich habe mich sofort bei PayPal gemeldet und mitgeteilt das ich das nicht veranlasst habe und die das zurück ziehen sollen.

Jedoch hat PayPal gesagt das es von 2020 noch eine Einzugsermächtigung gab und ich Pech gehabt habe....

Alle versuche Facebook zu kontaktieren sind bis jetzt im Sande verlaufen.

Die haben keinen Support, keine Telefonnummer, gar nichts.

Was ich heraus finden konnte ist dass jemand mit meinen Zugangsdaten versucht hat Werbung für einen Sportladen in Vietnam zu schalten, es aber nicht ging. (Zugriff auf den Account habe ich nicht aber die APP zeigt wenigstens Benachrichtigungen).

Zwischenzeitlich konnte ich die Person kontaktieren die meinen alte Telefonnummer übernommen hat und habe die SMS empfangen. Anschließend sollte ich noch meinen Pass hochladen.... Trotzdem ist der Account immer noch in Prüfung und wird in wenigen Tagen gelöscht.

Auch habe ich Facebook von einem zweiten Account innerhalb Facebook angeschrieben aber seit 5 Tagen kommt nichts zurück.

Was kann/sollte ich jetzt machen?




29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Jedoch hat PayPal gesagt das es von 2020 noch eine Einzugsermächtigung gab und ich Pech gehabt habe....

Und die war noch gültig?



Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Alle versuche Facebook zu kontaktieren sind bis jetzt im Sande verlaufen.

Die haben keinen Support, keine Telefonnummer, gar nichts.

Finde den Widerspruch ...


Kontaktdaten für Briefe findet man im Impressum.

Da gibt es auch einen Link um ein gehacktes Konto zu melden: https://www.facebook.com/help/www/131719720300233


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke Harry, du bist mal wieder schnell aber leider gehen die Links nicht. Da kann man einwenig klicken und dann kommt man zu "Seite nicht gefunden"


Die Adresse einer Deutschen Niederlassung habe ich auch irgendwo gesehen, bin mir aber nicht sehr sicher dass die Antworten werden.

Und bei PayPal bleiben die Einzugsermächtigungen aktiv bis man sie manuell abschaltet. Habe es auch vorher versucht und das Menü nicht gefunden (Business Account) bis ich mir einem Techniker im 2.nd Level Support gezeigt hat wo das versteckt ist.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Sie könnten nunmehr die Lastschrift zurückgehen lassen.
Paypal müsste beweisen, dass Sie (und nur Sie genau) diese Zahlung in Auftrag gegeben haben.

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#4
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Paypal müsste beweisen, dass Sie (und nur Sie genau) diese Zahlung in Auftrag gegeben haben.


Auch wenn eine Abbuchungsvereinbarung aktiv war?

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 895x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Auch wenn eine Abbuchungsvereinbarung aktiv war?



Zitat:
Wichtig: Die Rück­gabe ist nur beim Last­schrift­verfahren möglich, aber nicht bei Abbuchungs­aufträgen und Über­weisungen.



https://www.test.de/Gewusst-wie-Lastschrift-zurueckholen-5015636-0/

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich kann sicherlich die Lastschrift zurück ziehen, nur befürchte ich das PayPal sich dann samt Inkasso bei mir meldet.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Auch wenn eine Abbuchungsvereinbarung aktiv war?


Zitat:
Jedoch hat PayPal gesagt das es von 2020 noch eine Einzugsermächtigung gab und ich Pech gehabt habe....


Bitte werfen Sie die Begriffe nicht bunt durcheinander !

Sie meinen sicherlich ein SEPA-Lastschriftmandat.
Bei einem vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat dürfen Sie innerhalb von 8 Wochen dieses Geld ohne Begründung zurückbuchen.

-- Editiert von vundaal76 am 20.11.2021 14:23

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie könnten nunmehr die Lastschrift zurückgehen lassen.

Könnte man, dürfte aber mehr Nachteile als Vorteile bringen ...



Zitat (von vundaal76):
Paypal müsste beweisen, dass Sie (und nur Sie genau) diese Zahlung in Auftrag gegeben haben.

Nein, genau das muss Paypal nicht.



Zitat (von FaktenFaktenFakten):
nur befürchte ich das PayPal sich dann samt Inkasso bei mir meldet.

Richtig.
Dazu komm wohl, das man künftig Paypal nicht mehr nutzen kann.


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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie meinen sicherlich ein SEPA-Lastschriftmandat.

Er meint wohl die Abbuchungsvereinbarung seitens Facebook ...


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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Er meint wohl die Abbuchungsvereinbarung seitens Facebook ...


Facebook steht es frei, Diesen "Abbuchungsauftrag" vorzulegen, der eben die Bank vom TE (damit meine ich nicht Paypal) beauftragt, das Geld einzuziehen. Nur wenn so ein unterschriebener Abbuchungsauftrag vorliegt, kann TE die Lastschrift nicht zurückbuchen.
Nach der bisherigen Schilderung scheint es so einen Abbuchungsauftrag aber gar nicht zu geben.
Auch höre ich zum ersten Mal, dass Paypal solche "Abbuchungsaufträge" nutzt, um Lastschriften durchzuführen. Das wäre für einen Digitalkonzern auch ziemlich mühsam mit der ganzen Zettelwirtschaft.

Zitat:
Könnte man, dürfte aber mehr Nachteile als Vorteile bringen ...


Bei EUR 350 sollte es der TE doch vertragen dürfen, künftig nicht mehr Paypal zu nutzen. Das muss kein Nachteil sein.

Zitat:
Nein, genau das muss Paypal nicht.


Paypal muss grundsätzlich natürlich gar nichts. Aber ohne einen Zahlungsauftrag wird Paypal schlichtweg das Geld vom TE nicht zurück erhalten.


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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Facebook steht es frei, Diesen "Abbuchungsauftrag" vorzulegen, der eben die Bank vom TE (damit meine ich nicht Paypal) beauftragt, das Geld einzuziehen.

Ich empfehle, das man sich vor weiteren Antworten erst mal mit der Funktionsweise von paypal auseinandersetzt. Dann würden die Ratschläge auch nicht meilenweit am Thema vorbeigehen ...



Zitat (von vundaal76):
Bei EUR 350 sollte es der TE doch vertragen dürfen, künftig nicht mehr Paypal zu nutzen. Das muss kein Nachteil sein.

Richtig, nur ist hier das Problem, das diese 350 EUR Paypal zustehen und die Erklärung durch Anwalt und Gericht würde den Frager dann ein paar hundert EUR kosten.


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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Ich empfehle, das man sich vor weiteren Antworten erst mal mit der Funktionsweise von paypal auseinandersetzt. Dann würden die Ratschläge auch nicht meilenweit am Thema vorbeigehen ...


Dann erkläre uns doch bitte, wie Paypal funktioniert.
Von Abbuchungsaufträgen (in Schriftform) habe ich noch nie etwas bei Paypal gehört.
Ferner ist Abbuchungsauftrag und SEPA-Lastschriftmandat etwas ganz anderes.

Zitat:
Richtig, nur ist hier das Problem, das diese 350 EUR Paypal zustehen und die Erklärung durch Anwalt und Gericht würde den Frager dann ein paar hundert EUR kosten.


1. Nach einer Rücklastschrift möchte Paypal Geld haben. Dazu muss Paypal nachweisen, dass der TE genau jetzt in 2021 einen Zahlungsauftrag erteilt hat. Das wird Paypal schlichtweg nicht können.
2. Paypal hält sich beim Zahlungsempfänger i.d.R. schadlos. Nach einer Rücklastschrift belastet Paypal entsprechend das Paypal-Konto des Zahlungsempfänger. Paypal entsteht hier also kein Schaden.
3. Paypal klagt solche obskuren Forderungen i.d.R. nicht ein.

Zitat:
Jedoch hat PayPal gesagt das es von 2020 noch eine Einzugsermächtigung gab und ich Pech gehabt habe....


Meine Vermutung ist, dass es hier keine explizite Einzugsermächtigung gab, um genau Zahlungen für Facebook abzubuchen.
Der TE hat ggf. allenfalls in 2020 sein Bankkonto mit Paypal verknüpft.
Damit kann Paypal aber nicht alleine nachweisen, dass der TE jetzt genau in 2021 einen weiteren Zahlungsauftrag erteilt hatte.

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#13
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Also nochmal konkret:

Es bestand eine Abbuchungsvereinbarung von Facebook auf PayPal von 2020 (nicht bewusst eingerichtet).

Was ich nicht verstehe, wie sich eine dritte Person einloggen konnte und ich nicht (Das Passwort scheint nicht geändert).

Ich habe mich in der selben Minute der Abbuchung vom Konto sofort bei PayPal gemeldet. Mit wurde am Telefon mehrfach mitgeteilt dass ich mein Geld wieder bekomme (Die Anrufe haben PayPal als auch ich aufgezeichnet).

Alle versuche Facebook mitzuteilen dass ich keinen Zugriff auf den Account habe wurden durch Facebook unterbunden und ignoriert.

Mich wundert das PayPal als Zahlungsabwickler bei dem Spiel felsenfest hinter Facebook steht und Leute einfach nur hin hält.

Im PayPal Forum steht das Leute Ihr Geld durch Widerruf zurück bekommen haben jedoch ist das nicht tiefergehend beschrieben.

Was ist den z.B mit Käuferschutz, schließlich habe ich weder etwas gekauft noch etwas erhalten.... nicht einmal einer Rechnung liegt mir vor.


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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Wieso buchst Du das Geld nicht einfach zurück (Stichwort: SEPA-Rücklastschrift)?

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#15
 Von 
FaktenFaktenFakten
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wieso buchst Du das Geld nicht einfach zurück (Stichwort: SEPA-Rücklastschrift)?


Ganz einfach, PayPal ist eine "Bank" also wenn die in diesem Fall mehr Rechte und bessere Anwälte haben, bekomme ich einfach eine Rechnung von Inkasso, eine Sperre bei PayPal und am besten noch einen Schufa Eintrag.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Von Abbuchungsaufträgen (in Schriftform) habe ich noch nie etwas bei Paypal gehört.

Richtig, die haben digitale Abbuchungsvereinbarungen die man mit diversen Anbietern abschließen kann.



Zitat (von FaktenFaktenFakten):
nicht bewusst eingerichtet

Dafür muss sich bei PayPal authentifizieren - mit "nicht bewusst eingerichtet" wird man da also nicht weit kommen.
Das man nicht gelesen hat, was dort steht, dürfte wohl eher hinkommen - hilft einem aber nicht.



Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Die Anrufe haben PayPal als auch ich aufgezeichnet

In Ermangelung einer rechtswirksamen Erlaubnis diese Anrufe aufzuzeichnen, hast Du damit mehrfach eine Straftat begangen.
Die Aufzeichnungen sollte man also nirgendwo an die große Glocke hängen.



Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Mich wundert das PayPal als Zahlungsabwickler bei dem Spiel felsenfest hinter Facebook steht und Leute einfach nur hin hält.

Das mit dem hinhalten ist natürlich überhaupt nicht schön, ist aber Teil der Supportpolitik von PayPal.
PayPal steht bei dem Spiel nicht felsenfest hinter Facebook, es hält sich (ausnahmsweise) hier einfach mal an die Gesetze.

Es gab einen gültigen Auftrag mit Facebook.

Hier ist FB Dein Ansprechpartner.



Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Was ist den z.B mit Käuferschutz,

Den ganzen "Käuferschutz" Versprechen wurde vom BGH ja durchaus die Flügel gestutzt.
Die Bedingungen kann man ja bei PayPal nachlesen, ob der hier greifen würde.

Wobei, ich würde mal einfach einen Antrag stellen. Da PayPal da bekanntermaßen recht willkürlich entscheidet, könnte man ja Glück haben.

Und wenn FB dann tatsächlich gerichtlich dagegen vorgehen wollte, hätte man nicht nur die ladungsfähige Anschrift, da könnte man FB auch dazu zwingen, nach zuweisen das der Auftrag von einem selber platziert wurde,



Zitat (von vundaal76):
Facebook steht es frei, Diesen "Abbuchungsauftrag" vorzulegen, der eben die Bank vom TE (damit meine ich nicht Paypal) beauftragt, das Geld einzuziehen.

Da hat einer das Prinzip vom Grundsatz her nicht verstanden...
Deb Auftrag kann es gar nicht geben, den braucht es hier auch gar nicht.



Zitat (von vundaal76):
Nur wenn so ein unterschriebener Abbuchungsauftrag vorliegt, kann TE die Lastschrift nicht zurückbuchen.

Falsch, eine SEPA-Lastschrift kann ich immer zurückziehen. Kann dann nur teuer werden, wenn die Rückbuchung rechtswidrig war.



Zitat (von vundaal76):
Wieso buchst Du das Geld nicht einfach zurück (Stichwort: SEPA-Rücklastschrift)?

Vermutlich weil er keine Lust hat, ein paar hundert EUR dafür zu bezahlen, damit ihm ein Gericht erklärt, das die Rückbuchung rechtswidrig war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Falsch, eine SEPA-Lastschrift kann ich immer zurückziehen. Kann dann nur teuer werden, wenn die Rückbuchung rechtswidrig war.


Also für mich machst Du den Eindruck, als ob Du nicht wirklich weißt, was eine SEPA-Lastschrift und Abbuchungsauftrag ist.

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#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Ganz einfach, PayPal ist eine "Bank" also wenn die in diesem Fall mehr Rechte und bessere Anwälte haben,


Die Sparkasse um die Ecke ist auch keine Bank.

In der Wirtschaft ist das so: Da gibt es die, die ausbeuten. Und dann gibt es die, die sich ausbeuten lassen (u.a. die Angsthasen).

Zitat:
bekomme ich einfach eine Rechnung von Inkasso,


Diese darf man als kostenfreies Klopapier nutzen.

Zitat:
eine Sperre bei PayPal


Also ich kenne viele Menschen (z.B. auch mich), die auf Paypal gerne verzichten - insb. wg. solcher Geschichten.
Paypal bietet keine zeitgemäße Sicherheit für die Konten an.

Zitat:
und am besten noch einen Schufa Eintrag.


Mit einem nachweisbaren Widerspruch ist ein Schufa-Eintrag schlichtweg illegal.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Also für mich machst Du den Eindruck, als ob Du nicht wirklich weißt, was eine SEPA-Lastschrift und Abbuchungsauftrag ist.
Erklär doch mal, was ein Abbuchungsauftrag ist. Und wie ein solcher ohne SEPA Mandat funktioniert ...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftragsverfahren

Harry van Sell schrieb:

Zitat:
Falsch, eine SEPA-Lastschrift kann ich immer zurückziehen. Kann dann nur teuer werden, wenn die Rückbuchung rechtswidrig war.


Das stimmt schlichtweg nicht.

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#21
 Von 
Fragefisch84
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von FaktenFaktenFakten):
Was kann/sollte ich jetzt machen


Facebook Reagiert bei sowas immer gaaaaaaaannnz Langsam und sehr oft auch gar nicht.... Und wenn dann verweisen die auf Paypal oder sagen das se nix tun können und du die Kröte schlucken musst..... Hab ich auch schon durch bei mir wars Wegen profilklau und Cybermobbing gegen mich und andere.... da passiert zu 90% nix (was dich nicht davon abhalten sollte es dennoch zu versuchen)... Gerade jetzt wo die auf Meta sich Umstrukturieren... steht vieles Erstmal hinten an... bei denen (Laut einem Bekannten der sich damit etwas auskennt)... Obs stimmt weiß ich nicht

Unterm Strich würde ich sagen Lehrgeld bezahlt ... Sorry :/
Zitat (von FaktenFaktenFakten):
bekomme ich einfach eine Rechnung von Inkasso


Nem Inkasso Schreiben kannst du immer widersprechen.... aber bitte per einschreiben zurückschicken.. sonst behaupten die sie hätten deinen Widerspruch niiiieee bekommen.... Den Widerspruch werden se ablehnen... (Begründung: "Weil Baum") .. dann irgendwann Flattert dir ein Gelber Brief rein dem du auch widersprechen kannst... (Gerichtlicher Mahnbescheid).... und ob die DANN noch weitermachen darf man zu 50% Bezweifeln... viele Inkasso Buden Scheuen sich den Gang vor Gericht weil sie dort sonst ihre Teils Falschen Aufschlagsberechnungen Offenlegen müssten... davor Scheuen die sich... deswegen Hört man von sehr sehr vielen Inkasso Büros nach dem Gerichtlichen Mahn-Brief NIE MEHR was.... aber verlasse dich nicht Blind darauf manche Ziehen es auch bis zum Schluss durch..... kommt drauf an an Welches Inkasso du Geratest.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Sparkasse um die Ecke ist auch keine Bank.

Damit hat man sich wohl endgültig für weitere Antworten disqualifiziert...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Damit hat man sich wohl endgültig für weitere Antworten disqualifiziert...


Dann lesen Sie doch bitte einmal:

https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__39.html

und

https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__40.html

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dann lesen Sie doch bitte einmal:

https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__39.html

und

https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__40.html
Hast Du es gelesen? Und verstanden? Jede "Sparkasse" ist eine Bank. Nur nicht jede Bank ist eine Sparkasse.


Zitat (von bostonxl):
Erklär doch mal, was ein Abbuchungsauftrag ist. Und wie ein solcher ohne SEPA Mandat funktioniert ...
Zitat (von vundaal76):
https://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftragsverfahren
Du hast auch hier gelesen? SEPA-Firmenlastschrift ....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__39.html


Sparkassen erfüllen das nicht. Sparkassen sind keine Banken im Sinne des KWG.

Zitat:
Du hast auch hier gelesen? SEPA-Firmenlastschrift ....


Nein, aber was ich hier gelesen habe, ist:

Zitat:
Auch wenn eine Abbuchungsvereinbarung aktiv war?


Zitat:
Wichtig: Die Rück­gabe ist nur beim Last­schrift­verfahren möglich, aber nicht bei Abbuchungs­aufträgen und Über­weisungen.


Zitat:
Er meint wohl die Abbuchungsvereinbarung seitens Facebook ...


Zitat:
Es bestand eine Abbuchungsvereinbarung von Facebook auf PayPal von 2020 (nicht bewusst eingerichtet).


Damit ging das Rätelraten los, was denn diese ominöse Abbuchungsvereinbarung ist.

Daraufhin meinte dann Harry von Seil wahrheitswidrig:

Zitat:
Falsch, eine SEPA-Lastschrift kann ich immer zurückziehen.


Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, dass eine SEPA-Lastschrift bei einem Abbuchungsauftragsverfahren (bzw. SEPA-Firmenlastschrift) nicht möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sparkassen erfüllen das nicht. Sparkassen sind keine Banken im Sinne des KWG.
Bleibt weiterhin Unsinn.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Bleibt weiterhin Unsinn.


Das ist eben Deine Meinung.
Sparkassen sind keine Banken gemäß §39 KWG.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das ist eben Deine Meinung.
Sparkassen sind keine Banken gemäß §39 KWG.
Mit Logik und Lesen hast Du es wohl nicht so.

KWG § 32:
Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will,
...

KWG § 39:
Die Bezeichnung "Bank", "Bankier" oder eine Bezeichnung, in der das Wort "Bank" oder "Bankier" enthalten ist, dürfen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur führen
1. Kreditinstitute, die eine Erlaubnis nach § 32 besitzen
....

KWG § 40:
Die Bezeichnung "Sparkasse" oder eine Bezeichnung, in der das Wort "Sparkasse" enthalten ist, dürfen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken nur führen
1. öffentlich-rechtliche Sparkassen, die eine Erlaubnis nach § 32 besitzen

=> Sparkassen sind Banken.

Ansonsten lese man das Gabler Bankenlexikon:
Sparkassen sind regelmäßig Universalbanken, d.h. sie dürfen im Rahmen der sparkassenrechtlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen Bankgeschäfte i.S. des KWG (jeder Art) betreiben.



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#29
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

owt

-- Editiert von vundaal76 am 24.11.2021 10:10

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