# Ebay Kleinanzeigen kaufvertrag ?

23. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
firefly10
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
# Ebay Kleinanzeigen kaufvertrag ?

Hallo Leute,

folgende einfache Sachlage. Ich habe einen Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen ein Angebot gemacht für einen Artikel, den der Verkäufer veräußern will und dieser würde den Artikel auch versenden. Stand so auch in seiner Anzeige und steht dort immer noch drin mit "Versand möglich".

Der Verkäufer hat auf mein Angebot dann geschrieben, Zitat :"Machen wir es so: wenn ich ab Montag aus dem Urlaub zurück bin, dann schaue ich ob ich einen Karton in der passenden Größe habe. "

Ich bin kein Anwalt, aber für mich sieht das doch so aus, als wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, da ich Ihm ein Angebot gemacht habe und er mit seiner Aussage dieses Angebot akzeptiert hat.

Doch nach nun einer Woche kommt er damit, das er das Gerät nicht verschicken will, weil er Angst hat es könnte defekt hier bei mir ankommen!

Da ich schon 3 solcher Geräte gekauft habe und die alle verschickt wurden, weiß ich, das die sehr wohl einigermaßen gut verpackt, versendet werden können. Das Geld habe ich noch nicht verschickt, da er mir bisher keine Daten, wo es hin für die Überweisung hin soll, zukommen lassen hat.

Aber ist nun ein nach BGB rechtlicher Kaufvertrag zustande gekommen oder nicht ?

Denn von uns beiden liegt ja eine Willenserklärung vor und das sogar schriftliche, als Nachrichten von Ebay Kleinanzeigen und nur weil man es auf einmal nicht mehr versenden will (was für mich nur ein vorgeschobener Grund ist) ist der Kaufvertrag dann ungültig ?

Grüße

Dirk

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116264 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von firefly10):
Der Verkäufer hat auf mein Angebot dann geschrieben, Zitat

Da müsste man mal die gesamte Kommunikation im Wortlaut kennen um darüber sinnvoll diskutieren zu können.



Zitat (von firefly10):
Denn von uns beiden liegt ja eine Willenserklärung vor

Stimmt
Der eine will kaufen.
Der andere will erst mal nach einem Karton suchen.

Nur machen zwei Willenserklärungen ja noch lange keinen Kaufvertrag.



Zitat (von firefly10):
und das sogar schriftliche, als Nachrichten von Ebay Kleinanzeigen

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von firefly10):
ist der Kaufvertrag dann ungültig ?

Welcher Kaufvertrag ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
firefly10
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also ich habe geschrieben :

"Hallo XXXX.

die Versandkosten hätte ich ja noch oben drauf gelegt. Hätte dann 120 Euro geschickt, was für einen guten Versand bestimmt ausreichend sein sollte.

Liebe Grüße"


Und er antwortete :

"Hallo XXXX,

Sie machen es mir nicht leicht Machen wir es so: wenn ich ab Montag aus dem Urlaub zurück bin, dann schaue ich ob ich einen Karton in der passenden Größe habe. Ich melde mich dann auf jeden Fall wieder und wir sehen weiter… VG "


Und eine Woche später will er es dann nicht mehr versenden weil es ja defekt ankommen könnte.

Für mich sieht das aber nach einer beidseitigen Willenserklärung aus.

Gruss

Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Zitat (von firefly10):
Für mich sieht das aber nach einer beidseitigen Willenserklärung aus.


Die aber bei weitem nicht übereinstimmend ist. Daher ist noch kein Vertrag zustande gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116264 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von firefly10):
Für mich sieht das aber nach einer beidseitigen Willenserklärung aus.

Deine Erklärung ist "Ich will kaufen mit Versand"
Seine Erklärung ist "Ich melde mich wieder und wir sehen weiter" und aktuell "ich versende nicht".

Also kann man jetzt das Angebot unterbrieten, das man kauft und die Abholung selber organisieren werde.

Falls er überhaupt noch an Dich verkaufen möchte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15842 Beiträge, 9086x hilfreich)

Zitat:
Aber ist nun ein nach BGB rechtlicher Kaufvertrag zustande gekommen oder nicht ?

Nein

Zitat:
Denn von uns beiden liegt ja eine Willenserklärung vor

Ja, aber es müssen übereinstimmende Erklärungen sein.
Der Käufer hat sinngemäß erklärt "ich will jetzt für 120€ incl. Versand kaufen".
Jetzt hätte der Käufer sinngemäß erklären müssen "ich akzeptiere das Kaufangebot"
"Machen wir es so: wenn ich ab Montag aus dem Urlaub zurück bin, dann schaue ich ob ich einen Karton in der passenden Größe habe. " ist kein "Akzeptieren" des Kaufangebots.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.287 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen