Kaufvertrag auf eBay Kleinanzeigen

8. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Justicinix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag auf eBay Kleinanzeigen

Hallo,
Ich habe etwas bei eBay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten. Ein Interessent bot mir eine Summe an, ich schrieb ok und habe den Artikel reserviert. Dann habe ich allerdings kurz darauf festgestellt, dass ich zu voreilig war. Es kamen noch zig Angebote rein, wovon mir eines besonders gefiel, da der Käufer sofort per Paypal bezahlen wollte und erst später den Artikel abholen wollte. Ist die Reservierung ein bindender Kaufvertrag, von dem ich als privater Verkäufer nicht mehr zurücktreten kann?! Ist mir persönlich auch schon öfter passiert, daher dachte ich immer, das sei dann Pech. Solange noch kein Geld geflossen ist... wie sieht es aus?

-- Editiert von Justicinix am 08.03.2020 22:02

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Justicinix):
ich schrieb ok
Das könnte ein Kaufvertrag sein
Zitat (von Justicinix):
wie sieht es aus?
Verträge sind einzuhalten. Ob du einen geschlossen hast müsstest du doch selbst wissen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Justicinix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dachte ich eigentlich auch, aber auf Kleinanzeigen hab ich das bisher immer so locker gesehen. Jetzt gibt es natürlich Stress. Hab ich so noch nie erlebt und bin ganz baff...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Justicinix):
Ist die Reservierung ein bindender Kaufvertrag,

Ist keine Reservierung, sondern ein bindender Kaufvertrag.



Angebot + Annahme = 2 übereinstimmende Willenserklärung = bindender Kaufvertrag

Zitat (von Justicinix):
Ein Interessent bot mir eine Summe an,

Angebot

Zitat (von Justicinix):
ich schrieb ok

Annahme

Fertig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Justicinix):
Dachte ich eigentlich auch
Also gibt es einen Kaufvertrag

Zitat (von Justicinix):
aber auf Kleinanzeigen hab ich das bisher immer so locker gesehen.
Fehler!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
Justicinix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, passiert mir nicht mehr ich als juristischer Laie frage mich jetzt aber, ob daraus irgendwelche Konsequenzen drohen. Außer schlimmstenfalls vermutlich Schadensersatz?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Justicinix):
Außer schlimmstenfalls vermutlich Schadensersatz?

Schadensersatz kann je nach Gegenstand recht happig enden.

Ansonsten kann es auch passieren das der leer ausgegangene Käufer das bei der Polizei anzeigt.
Straftaten sind hier zwar nicht zu erkennen, aber den Ärger hat man halt erst mal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wovon mir eines besonders gefiel, da der Käufer sofort per Paypal bezahlen wollte und erst später den Artikel abholen wollte.
Hast du das Angebot angenommen? Wenn nicht, dann sei froh. Wenn doch, wundere dich nicht, wenn du die Tage dann sowohl ohne Artikel als auch ohne Geld da stehst. Vorab per PP zahlen und dann abholen? Sowas machen meisst nur potentielle Betrüger ;)

0x Hilfreiche Antwort

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