Kleinanzeigen Ebay Kaufvertrag einhalten?

3. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kloisen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinanzeigen Ebay Kaufvertrag einhalten?

Hallo

Ich habe letzte Woche mich für ein Artikel bei Kleinanzeigen Ebay interessiert. Der Verkaufswert, den wir ausgehandelt haben, lag bei 62€. Ich schicke Ihr meine Adresse und Sie Ihre Kontodaten. Als ich die Überweisung tätigen wollte, erhielt ich von Kleinanzeigen Ebay eine Mail das der Nutzer/Verkäufer vorübergehend stillgelegt wurde.
Hier der Auszug aus der Mail:

Lieber Nutzer,

am 01.08.2014 um 08:24 Uhr hatten Sie Kontakt zu einem Nutzer auf eBay Kleinanzeigen.

Der Zugang des Nutzers mit dem Sie Kontakt hatten, wurde vorübergehend durch uns eingeschränkt.

Wann wird ein Nutzerkonto beispielsweise durch uns eingeschränkt?
• Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen, unsere Grundsätze oder geltendes Recht
• Nichtlieferung der Ware
• Nichtbezahlung der Ware
Bitte wägen sie sorgfältig ab, ob sie mit diesem Nutzer tatsächlich handeln möchten.

Zu Ihrem Schutz empfehlen wir Ihnen Folgendes:
• Wenn Sie noch keine Zahlung oder keine Ware erhalten haben, schließen Sie die Transaktion nicht ab und senden Sie keine Ware oder veranlassen Sie keine Zahlung an den Nutzer.
• Wenn Sie die Ware bereits verschickt haben, versuchen Sie, das Versandunternehmen zu kontaktieren und wenn möglich den Versand zu stoppen.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Sicherheitshinweisen.

Ihr eBay Kleinanzeigen-Team

Nun ist es so das ich mich anderweitig umgeschaut habe und woanders nun die Ware/Artikel besorgt habe.

1 Tag später meldete sich der Verkäufer,Reaktivierung ihres Account, und wollte nun das ich das Geld überweise. Ich habe Ihn darauf hingewiesen das ich kein Interesse mehr habe, mit dem Grund auf dem Verweis der Mail(Sperrung des Account). Sie begründete es damit das Ihr Account auf Grund von Wartungsarbeiten stillgelegt wurde.
Sie droht mir mit Anzeige und ich hätte einen Kaufvertrag etc. Nun ist die Frage muss ich den Kaufvertrag einhalten? Oder ist der oben genannte Grund , ein Grund Diesen nicht einzuhalten?

Vielen Dank für die Antwort


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8418 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nun ist die Frage muss ich den Kaufvertrag einhalten?
Aber natürölich, immerhin habet ihr einen gültigen KV, der nur im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden kann!

quote:
Oder ist der oben genannte Grund , ein Grund Diesen nicht einzuhalten?
Nein, die Nachricht von EBAY oder sonst irgendwas haben absolut keine rechtliche Relevanz. Diese Nachricht ist genau so viel wert wie ein in China umfallender Sack Reis!

Also wenn du "günstig" aus der Sache rauskommen willst, dann halte den KV ein, wenn nicht werden auf dich noch Anwaltskosten und evtl Gerichtskosten auf dich zukommen, viel Spass dann dabei...


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13313 Beiträge, 4287x hilfreich)

Hallo,

erstmal, Vertrag ist Vertrag.

Es gibt zwar den §313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage), aber mittlerweile ist die Störung ja wohl nicht mehr gegeben. Außerdem war es offensichtlich gar keine reale Störung, sondern nur ein Systemfeheler (o.ä.); der Account ist jetzt wieder freigegeben.

Allenfalls könnte man imho unter diesen Voraussetzungen gem. §321 BGB (Unsicherheitseinrede) verlangen, dass erst nach Lieferung der Ware gezahlt wird.

Über die Beweisproblematik sag' ich jetzt mal nichts, ist immer wieder das Gleiche bei Kommunikation per Email.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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