Anzahlung eines Gebrauchtwagen

4. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Renamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung eines Gebrauchtwagen

Ich habe einen Kleinwagen gesucht, einen gefunden und beim Händler aus Zeitgründen eine Anzahlung geleistet. Gestern habe ich festgestellt, dass der Kaufpreis im Verhältnis zum Alter des Autos und der Kilometerleistung total überteuert ist. Kann ich von dem Angebot zurück treten und die Anzahlung zurück fordern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Renamarie):
Kann ich von dem Angebot zurück treten und die Anzahlung zurück fordern?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9180 Beiträge, 1948x hilfreich)

Zitat (von Renamarie):
Kann ich von dem Angebot zurück treten und die Anzahlung zurück fordern?


Verträge sind einzuhalten. Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorposter an

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Renamarie):
Gestern habe ich festgestellt, dass der Kaufpreis im Verhältnis zum Alter des Autos und der Kilometerleistung total überteuert ist.

In wie fern hat sich dass denn seit Vertragsabschluss geändert?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Renamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke allen, die auf meine Frage geantwortet haben. Heute morgen habe ich den Versuch gestartet mit dem Händler zu sprechen. Er war äußerst kulant, ist auf meine Bedenken eingegangen und überweist mir das Geld zurück.
Gruß
Renate Metzger

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Hallo und danke für das Update.

Von solch seriösen Händlern hört man leider sehr selten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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