Anzahlung zurück?

8. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
gacko
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Anzahlung zurück?

Hallo!

Folgende Situation:

X unterschreibt bei Y (Geschäft)einen Kaufvertrag für einen Schrank in Höhe von EUR 620und leistet EUR 200 als Anzahlung. X überlegt es sich nun anders und will den Schrank nicht mehr.Y schreibt in seinen AGB´s, dass bei einvernehmlicher Kündigung 20 % des Auftragswertes (EUR 620) als Bearbeitungsgebühr anfallen. Ist das in der Höhe so rechtens?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ja.

Sie haben den Kaufvertrag geschlossen und die AGB damit akzeptiert. Da es kein gesetzlich geregeltes Rücktrittsrecht (außer bei Onlinekauf) gibt, ist eine Stornogebühr legitim. Ich denke, auch die Höhe ist nicht zu beanstanden sondern eher üblich

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Seien Sie froh, der VK könnte auch auf Abnahme bestehen.

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Kein Schmarrn. Die Formulierung 'einvernehmliche Kuendigung' ist wohl als 'einvernehmliche Vertragsaufloesung' zu verstehen. Zumindest ist jedenfalls das Wort 'einvernehmlich' unmissverstaendlich und bedeutet, dass beide Vertragsparteien einverstanden sein muessen. Ist der Verkaeufer dies nicht, gibt's auch keine 'einvernehmliche' Loesung und der Verkaeufer kann auf Vertragserfuellung bestehen, also auf Abnahme und vollstaendige Bezahlung durch den Kaeufer.

Gruss
CAM

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