Eis.de droht mit Anzeige

25. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Pinike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eis.de droht mit Anzeige

Hallo, ich hatte dort etwas bestellt, Lastschrift als Zahlungsart gewählt. Direkt nach der Bestellung habe ich die Bestellung per Mail storniert habe eine Bestätigung erhalten natürlich habe ich keine Ware erhalten nach paar tagen haben sie das Geld abgebucht, was ich sofort zurückgerufen habe, dann haben sie, mir was ich leider zu spät gesehen, habe Geld überwiesen, jetzt verlangen sie den Betrag zurück inklusive 12 Euro Mahnkosten plus Drohung mit anzeigen wegen Betruges, leider ist es mir erst möglich das Geld in ein paar Tagen zurückzuüberweisen nun habe ich ein bisschen Panik, das sie mich anzeigen, haben denen natürlich sofort geschrieben und denen erklärt, dass ich es erst in ein paar Tagen überweisen kann. Meint ihr das, die mich deswegen anzeigen können?

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Klar können die...aber was sie ganz sicher wollen ist das Geld. ..

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Einfach laufen lassen, Betrag ohne Mahngebühr sobald möglich zurücküberweisen, fertig.

1x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Pinike):
nach paar tagen haben sie das Geld abgebucht, was ich sofort zurückgerufen habe,

Allerdings war der Rückruf ohne jedwede Rechtsgrundlage.



Zitat (von Pinike):
inklusive 12 Euro Mahnkosten

Wurde die Mahnung in Goldgefasst geschrieben?

Denn die Rechtsprechung geht von 1 EUR - 1,50 EUR an gerechtfertigten Mahnkosten je schriftlicher Mahnung aus.



Zitat (von Pinike):
Meint ihr das, die mich deswegen anzeigen können?

Ja, können sie.

Und dank dessen
Zitat (von Pinike):
und denen erklärt, dass ich es erst in ein paar Tagen überweisen kann

hat man sich da in eine sehr ungünstige Position gebracht.



Zitat (von Pinike):
leider ist es mir erst möglich das Geld in ein paar Tagen zurückzuüberweisen

Dann sollte man das schnellstens machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Zitat:
Allerdings war der Rückruf ohne jedwede Rechtsgrundlage.

Aufgrund des Widerrufs hatten sie keine Rechtsgrundlage mehr, den Betrag abzubuchen.

Den Hinweis auf die Goldfassung finde ich angemessen. Würden sie wenigstens vernünftig sein, wäre ich da gar nicht so empfindlich. Man muss aber auch zugeben, dass wahrscheinlich auch Bankgebühren mit dabei sind.

Einer Anzeige würde ich – so sich alles wirklich wie beschrieben zugetragen hat – gelassen entgegensehen. Bezahlen würde ich trotzdem so schnell es geht.

-- Editiert von User am 25. März 2024 20:33

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Aufgrund des Widerrufs hatten sie keine Rechtsgrundlage mehr, den Betrag abzubuchen.

Da bin ich anderer Meinung, denn der gesetzliche Widerruf umfasst nur die Ware nicht das SEPA-Mandat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Den Gedankengang finde ich fair. Allerdings ist auch dieses Mandat frei widerruflich, und man müsste dann weiterprüfen, ob der Widerruf sich – was ich für nur natürlich halte – nicht auch hierauf bezieht. Und selbst dies außer acht gelassen besteht einfach kein Anspruch mehr auf das Geld, und das Mandat erstreckt sich aber ja nur auf die Einziehung bestehender Forderungen, sodass der Gläubiger zu Unrecht abgebucht hat und der Schuldner zu Recht zurückgebucht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Und selbst dies außer acht gelassen besteht einfach kein Anspruch mehr auf das Geld

Zweifelsfrei.



Zitat (von Droitteur):
und das Mandat erstreckt sich aber ja nur auf die Einziehung bestehender Forderungen

Auch korrekt.

Nur gibt es da ein Problem ...

Denn in der Regel werden diese Mandate im Rahmen von Zahlungsläufen zu bestimmten Zeitpunkten zusammengefasst an die Bank übermittelt.
Nach dieser Übermittlung, ist es wohl (bankseitig) nicht mehr möglich einzelne Einzüge zu stornieren. Da wird dann gerne mit "branchenüblich" / "systembedingt" argumentiert.
Wäre dieser Zahlungslauf vor dem Widerruf erfolgt, wäre es ja durchaus eine Einziehung bestehender Forderungen, würde man der Argumentation oben folgen.

Die Frage ist, ob dieses "branchenüblich" / "systembedingt" tatsächlich so mit dem geltenden Recht vereinbar ist bzw. wenn dies so vertraglich vereinbart wäre, diese dann wirksam wäre.

Ein Alternative wäre natürlich auch, den Zahlungslauf so zu belassen und dem Verbraucher bereits vorab eine entsprechende Erstattung zukommen zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Den Überlegungen kann ich mich gut anschließen, klingt sehr vernünftig, danke!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2574 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da bin ich anderer Meinung, denn der gesetzliche Widerruf umfasst nur die Ware nicht das SEPA-Mandat.


Wer Widerruf widerruft alle gegenseitig gewährten Leistungen. Da gehört meiner Meinung nach das SEPA-Mandat mit dazu. Zumal mit dem SEPA-Mandat ohnehin nur der Weg ist, über den eine bestehende Forderung ausgeglichen wird. Durch den Widerruf vor der Bezahlung besteht (selbst wenn man das Mandat nicht widerrufen hätte) gar keine Forderung, die man mit dem Mandat ausgleichen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2242 Beiträge, 492x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Alternative wäre natürlich auch, den Zahlungslauf so zu belassen und dem Verbraucher bereits vorab eine entsprechende Erstattung zukommen zu lassen.

Ist doch anscheinend so gelaufen.
Zitat (von Pinike):
dann haben sie, mir was ich leider zu spät gesehen, habe Geld überwiesen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1714 Beiträge, 333x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Wer Widerruf widerruft alle gegenseitig gewährten Leistungen. Da gehört meiner Meinung nach das SEPA-Mandat mit dazu.
Ds sieht die Rechtsprechung nun mal anders.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Allerdings war der Rückruf ohne jedwede Rechtsgrundlage.
Die Abbuchung war ungerechtfertigt. Natürlich darf man für unberechtigten Abbuchungen eine Rücklast veranlassen.

Zitat (von Harry van Sell):
Da bin ich anderer Meinung, denn der gesetzliche Widerruf umfasst nur die Ware nicht das SEPA-Mandat.
Selbst bei einem bestehenden SEPA Mandat dürfte man trotzdem nicht, ohne Rechtsgrundlage, Geld abbuchen. Da es keine Bestellung mehr gab ist also auch die Grundlage weggefallen Geld für eine Bestellung abzubuchen. => rechtswidrige Abbuchung.


Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.802 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen