Hallo, ich hatte dort etwas bestellt, Lastschrift als Zahlungsart gewählt. Direkt nach der Bestellung habe ich die Bestellung per Mail storniert habe eine Bestätigung erhalten natürlich habe ich keine Ware erhalten nach paar tagen haben sie das Geld abgebucht, was ich sofort zurückgerufen habe, dann haben sie, mir was ich leider zu spät gesehen, habe Geld überwiesen, jetzt verlangen sie den Betrag zurück inklusive 12 Euro Mahnkosten plus Drohung mit anzeigen wegen Betruges, leider ist es mir erst möglich das Geld in ein paar Tagen zurückzuüberweisen nun habe ich ein bisschen Panik, das sie mich anzeigen, haben denen natürlich sofort geschrieben und denen erklärt, dass ich es erst in ein paar Tagen überweisen kann. Meint ihr das, die mich deswegen anzeigen können?
Eis.de droht mit Anzeige
Klar können die...aber was sie ganz sicher wollen ist das Geld. ..
Einfach laufen lassen, Betrag ohne Mahngebühr sobald möglich zurücküberweisen, fertig.
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Zitatnach paar tagen haben sie das Geld abgebucht, was ich sofort zurückgerufen habe, :
Allerdings war der Rückruf ohne jedwede Rechtsgrundlage.
Zitatinklusive 12 Euro Mahnkosten :
Wurde die Mahnung in Goldgefasst geschrieben?
Denn die Rechtsprechung geht von 1 EUR - 1,50 EUR an gerechtfertigten Mahnkosten je schriftlicher Mahnung aus.
ZitatMeint ihr das, die mich deswegen anzeigen können? :
Ja, können sie.
Und dank dessen
Zitatund denen erklärt, dass ich es erst in ein paar Tagen überweisen kann :
hat man sich da in eine sehr ungünstige Position gebracht.
Zitatleider ist es mir erst möglich das Geld in ein paar Tagen zurückzuüberweisen :
Dann sollte man das schnellstens machen.
Zitat:Allerdings war der Rückruf ohne jedwede Rechtsgrundlage.
Aufgrund des Widerrufs hatten sie keine Rechtsgrundlage mehr, den Betrag abzubuchen.
Den Hinweis auf die Goldfassung finde ich angemessen. Würden sie wenigstens vernünftig sein, wäre ich da gar nicht so empfindlich. Man muss aber auch zugeben, dass wahrscheinlich auch Bankgebühren mit dabei sind.
Einer Anzeige würde ich – so sich alles wirklich wie beschrieben zugetragen hat – gelassen entgegensehen. Bezahlen würde ich trotzdem so schnell es geht.
-- Editiert von User am 25. März 2024 20:33
ZitatAufgrund des Widerrufs hatten sie keine Rechtsgrundlage mehr, den Betrag abzubuchen. :
Da bin ich anderer Meinung, denn der gesetzliche Widerruf umfasst nur die Ware nicht das SEPA-Mandat.
Den Gedankengang finde ich fair. Allerdings ist auch dieses Mandat frei widerruflich, und man müsste dann weiterprüfen, ob der Widerruf sich – was ich für nur natürlich halte – nicht auch hierauf bezieht. Und selbst dies außer acht gelassen besteht einfach kein Anspruch mehr auf das Geld, und das Mandat erstreckt sich aber ja nur auf die Einziehung bestehender Forderungen, sodass der Gläubiger zu Unrecht abgebucht hat und der Schuldner zu Recht zurückgebucht hat.
ZitatUnd selbst dies außer acht gelassen besteht einfach kein Anspruch mehr auf das Geld :
Zweifelsfrei.
Zitatund das Mandat erstreckt sich aber ja nur auf die Einziehung bestehender Forderungen :
Auch korrekt.
Nur gibt es da ein Problem ...
Denn in der Regel werden diese Mandate im Rahmen von Zahlungsläufen zu bestimmten Zeitpunkten zusammengefasst an die Bank übermittelt.
Nach dieser Übermittlung, ist es wohl (bankseitig) nicht mehr möglich einzelne Einzüge zu stornieren. Da wird dann gerne mit "branchenüblich" / "systembedingt" argumentiert.
Wäre dieser Zahlungslauf vor dem Widerruf erfolgt, wäre es ja durchaus eine Einziehung bestehender Forderungen, würde man der Argumentation oben folgen.
Die Frage ist, ob dieses "branchenüblich" / "systembedingt" tatsächlich so mit dem geltenden Recht vereinbar ist bzw. wenn dies so vertraglich vereinbart wäre, diese dann wirksam wäre.
Ein Alternative wäre natürlich auch, den Zahlungslauf so zu belassen und dem Verbraucher bereits vorab eine entsprechende Erstattung zukommen zu lassen.
Den Überlegungen kann ich mich gut anschließen, klingt sehr vernünftig, danke!
ZitatDa bin ich anderer Meinung, denn der gesetzliche Widerruf umfasst nur die Ware nicht das SEPA-Mandat. :
Wer Widerruf widerruft alle gegenseitig gewährten Leistungen. Da gehört meiner Meinung nach das SEPA-Mandat mit dazu. Zumal mit dem SEPA-Mandat ohnehin nur der Weg ist, über den eine bestehende Forderung ausgeglichen wird. Durch den Widerruf vor der Bezahlung besteht (selbst wenn man das Mandat nicht widerrufen hätte) gar keine Forderung, die man mit dem Mandat ausgleichen könnte.
ZitatEin Alternative wäre natürlich auch, den Zahlungslauf so zu belassen und dem Verbraucher bereits vorab eine entsprechende Erstattung zukommen zu lassen. :
Ist doch anscheinend so gelaufen.
Zitatdann haben sie, mir was ich leider zu spät gesehen, habe Geld überwiesen :
Ds sieht die Rechtsprechung nun mal anders.ZitatWer Widerruf widerruft alle gegenseitig gewährten Leistungen. Da gehört meiner Meinung nach das SEPA-Mandat mit dazu. :
Die Abbuchung war ungerechtfertigt. Natürlich darf man für unberechtigten Abbuchungen eine Rücklast veranlassen.ZitatAllerdings war der Rückruf ohne jedwede Rechtsgrundlage. :
Selbst bei einem bestehenden SEPA Mandat dürfte man trotzdem nicht, ohne Rechtsgrundlage, Geld abbuchen. Da es keine Bestellung mehr gab ist also auch die Grundlage weggefallen Geld für eine Bestellung abzubuchen. => rechtswidrige Abbuchung.ZitatDa bin ich anderer Meinung, denn der gesetzliche Widerruf umfasst nur die Ware nicht das SEPA-Mandat. :
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