Guten Tag,
ich gebe alle paar Wochen Pfandflaschen ab, ohne was zu kaufen. Alle Pfandflaschen stammen aus dem eigenen Verbrauch, ich habe die Getränke vorher gekauft. Die Beträge liegen zwischen 1 und 5 Euro. Vom Automaten werden alle Flaschen angenommen und ich bekomme den Bon. Doch an der Kasse erlebe ich öfters ein Theater, wenn ich nichts zusätzlich kaufe, sondern nur das Geld haben will, entweder in Bar oder auf die Karte geladen. Entweder wird eine "Kontrollperson" herbei geklingelt, die nicht sofort kommt und dann alle in der Schlange warten müssen, bis zu 10 Minuten. Oder es wird gesagt, dass man etwas kaufen muss, damit man sein Geld bekommt. Heute gab es deswegen schon Geschrei, seitens eines Kassierers. Ich möchte jetzt wissen, was für Rechte ich als Käufer habe. Deshalb zwei Fragen:
1. Habe ich das Recht den gesamten Betrag für den Pfand, welcher auf dem Bon (aus dem ladeneigenen Pfandflaschenautomaten) steht, in Bar zu fordern?
2. Können die einzelnen Geschäfte (in meinem Fall die großen Discounter), ihr Hausrecht soweit definieren, dass sie den Betrag für das Flaschenpfand nicht in Bar auszahlen, sondern nur vom Einkauf abziehen?
Ich würde gerne dafür was schriftliches haben, damit ich das das nächste Mal vorlegen kann, Ich habe schon gesucht und die Verpackungsverordnung gefunden:
http://bundesrecht.juris.de/verpackv_1998/
sowie die Seite über das Pfand-System:
http://www.dpg-pfandsystem.de/
mit diesem PDF (rechte Leiste "Marktinfo Rücknahme"):
http://www.dpg-pfandsystem.de/pb/site/dpg/node/210584/Lde/index.html
und mit dem Satz bei §2.3 "Grundsatz: Bei Rückgabe ist Pfand zu erstatten.", mit der Ausnahme von kaputten Flaschen, was auf mich nicht zutrifft, weil ich ja den Bon bereits habe. Nur steht da leider nichts von "... in Bar zu erstatten". Rechts es trotzdem aus, um es dem Verkäufer vorzulegen?
Flaschenpfand in Bar bekommen
29. Dezember 2010
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Frage vom 29. Dezember 2010 | 13:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flaschenpfand in Bar bekommen
#1
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 14:34
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1183x hilfreich)
Die können das nicht ablehnen, es ist ja ein Pfand. Jedoch kann es umständlich sein ans Geld zu kommen.
Wie du den Anspruch durchsetzen kann ist eine andere Sache. Denn sobald du 2 Stunden auf dem Geschäftsführer gewartet hast wird dieser wohl deinem Wunsch nachkommen.
Ich würde einfach eine "Kleinigkeit" kaufen, denn die Verkäufer haben nur das Problem die Kasse aufzubekommen, sobald du was kaufst gehts.....
Uwe
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#2
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 14:47
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1124x hilfreich)
quote:
Nur steht da leider nichts von "... in Bar zu erstatten".
Das ist aber vom Gesetzgeber offenkundig gemeint, sonst hätte er eine mögliche Einschränkung ("sofern man auch etwas kauft", "nach Ermessen des Geschäfts auch nur als Rabatt") auch kodifiziert. "Erstatten" bedeutet immer "in Geld". Nicht zwingend "bar", die könnten es dir auch überweisen, aber das kostet die noch mehr Geld.

quote:
die Verkäufer haben nur das Problem die Kasse aufzubekommen
Bei mir im Supermarkt überhaupt kein Problem, die Bons werden ja auch gescannt und sobald ein Betrag ungleich 0 EUR im System ist (auch negativ), kann der die Kasse öffnen.
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#3
Antwort vom 2. Februar 2011 | 01:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Das mancher Händler nicht erfreut ist nur Leergut auazuzahlen verstehe ich schon, aber Geschrei deswegen habe ich noch nie erlebt. Zumal der Händler das Pfandgeld von seinem Clearingpartner wieder erhält.
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