Ich hab zu Weihnachten einen Elektronikbausatz bekommen. Es handelt sich um einen Metalldetektor von Franzis. Die Packung verspricht, dass das Gerät mit "geringen Lötkenntnissen" zusammengebaut werden kann.
Das hab ich getan, nun funktioniert das Gerät aber nicht einwandfrei. Die "Hauptplatine" war bereits vorgelötet, es mussten lediglich noch ein paar Teile wie Leuchdioden, Lautsprecher und Antenne angelötet werden. So wie mir das scheint, liegt der Fehler aber auf der bereits vorgelöteten Hauptplatine, denn das Wackeln an einem dort angebrachten Teil brachte das Gerät erstmals stetig wieder in Gang, mittlerweile funktioniert das Gerät aber gar nicht mehr.
Da ich den Preis für die mitgelieferten Komponenten mit 35 Euro sehr stolz fand, möchte ich das nicht auf mir sitzen lassen (das Geschenk kam von meiner Frau, da ich das Geld erwirtschafte, hab ich es quasi selbst bezahlt). Die Frage ist: Wie ist die Rechtslage. Ohne meine Lötkenntnisse zu kennen kann der Verkäufer ja hier sehr einfach behaupten, ich hätte es kaputt gemacht. Aber das kann ja nicht Sinn der Sache sein, dass Verkäufer hier keinerlei Gewährleistung erbringen müssen.
-- Editier von creon am 03.01.2016 02:28
Gewährleistung bei Elektronik-Bausätzen
3. Januar 2016
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Frage vom 3. Januar 2016 | 02:26
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 51x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. Januar 2016 | 15:26
Von
Status: Junior-Partner (5799 Beiträge, 2557x hilfreich)
Mit einem ähnlichen Fehler (an den bereits vormontierten Teilen) wurde mir ein solcher Bausatz im Rahmen der Gewährleistung einfach ausgetauscht.
Wenn der Verkäufer den Fehler auf das Zusammenbauen schieben will, muss er das ja nicht einfach behaupten sondern auch beweisen. Das geht z.B. bei deutlich sichtbaren Hitzeschäden vom Löten oder ähnliches.
Also Fehler entsprechend dokumentieren und Verkäufer bzgl. Gewährleistung kontaktieren.
#2
Antwort vom 3. Januar 2016 | 19:51
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 51x hilfreich)
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