Hallo zusammen,
ich habe einen Gutschein von einem Restaurant, der auf ein Jahr befristet war und leider abgelaufen ist.
Das Restaurant hat den Gutschein bei der Bezahlung nicht akzeptiert. Eine Einlösung ist also nicht mehr möglich.
Besteht nicht trotzdem noch ein Anspruch, dass der Geldwert (abzüglich entgangenem Gewinn für den Aussteller) erstattet wird, weil die 3 Jahre noch nicht abgelaufen sind?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Beste Grüße
Gültigkeit eines befristeten Restaurant-Gutscheins
Was für eine Art Gutschein?Zitatich habe einen Gutschein von einem Restaurant :
Auf welche Weise wurde dieser in Umlauf gebracht?
Es ist ein Wertgutschein der zum Geburtstag geschenkt wurde.
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Und der Schenkende hat den Gutschein für Geld im Restaurant gekauft?
ZitatUnd der Schenkende hat den Gutschein für Geld im Restaurant gekauft? :
Ja, genau. Der Schenkende hat den Wertgutschein direkt bei dem ausstellenden Restaurant erworben.
"Besteht nicht trotzdem noch ein Anspruch, dass der Geldwert (abzüglich entgangenem Gewinn für den Aussteller) erstattet wird, weil die 3 Jahre noch nicht abgelaufen sind?"
-> Dann ja.
Kompliziert wird es, wenn das Restaurant zwischendurch den Betreiber / Eigentümer gewechselt hat, weil dann unklar ist, ob der damalige oder der jetzige Betreiber / Eigentümer erstatten muss.
Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Dann werde ich mal schauen, was es für Möglichkeiten gibt den Gutschein noch einzulösen, bzw. den Restwert erstattet zu bekommen.
Leider ging der Betreiber bisher nicht auf Anfragen (persönliches Gespräch, Telefonat und per Email) ein.
Enttäuscht bin ich zudem von meiner Rechtsschutzversicherung, die ich gestern deswegen kontaktiert habe und mir die Frage gestellt wurde, ob ich so einen Aufwand wegen einem Gutschein machen möchte.
Gibt es einen Paragraphen auf den ich mich beziehen kann?
Siehe hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-13861
ZitatEnttäuscht bin ich zudem von meiner Rechtsschutzversicherung, die ich gestern deswegen kontaktiert habe und mir die Frage gestellt wurde, ob ich so einen Aufwand wegen einem Gutschein machen möchte. :
Eine RSV hat man in der Regel für Fälle, die sehr teuer werden bzgl. Vorauszahlung von Anwalt, Gericht und ggfs. Gutachter (etwa wenn man mal auf 5000 oder 10000 EUR klagen muß).
Sie für einen 50- oder 100-EUR-Fall in Anspruch zu nehmen ist eher unklug, zumal die RSV einem hinterher kündigen kann.
ZitatSie für einen 50- oder 100-EUR-Fall in Anspruch zu nehmen ist eher unklug, zumal die RSV einem hinterher kündigen kann. :
Erst recht, wenn die SB bereits bei (üblichen) 150€ liegt. Das wäre zwar bei Gewinn ein erstattbarer Schaden, jedoch geht man erstmal mit dem Vielfachen des Gutscheinwerts ins Risiko.
Grundsätzlich schon richtig, dass eine Rechtsschutz dafür vielleicht nicht die beste Lösung ist.
Da ist das Recht halt teuer versichert, aber wenig geschützt. Nur Spaß!!!
Aber dem Restaurant den Gutschein-Betrag einfach zu „schenken", sehe ich nicht ein!
Womöglich ist der beste Weg nochmal dort essen zu gehen, nur den Gutschein dabei zu haben und drauf zu bestehen, dass der anteilig akzeptiert wird...
ZitatWomöglich ist der beste Weg nochmal dort essen zu gehen, nur den Gutschein dabei zu haben und drauf zu bestehen, dass der anteilig akzeptiert wird... :
Nun, da ist man dann aber auch nicht schlauer als vorher, denn offenbar hat das ja einmal bereits nicht funktioniert.
Wobei dann natürlich das Restaurant den Ball in ihrem Spielfeld hätte und das Geld notfalls einklagen müsste. Damit begibt man sich dann in die Hände von Justizia und wenn die dann feststellt, dass der Gutschein tatsächlich keine Gültigkeit mehr habe ... Wird es ein teures essen.
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