Ist beim Kauf einer Pachtgarage ein Notar notwendig?

17. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
max1123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist beim Kauf einer Pachtgarage ein Notar notwendig?

Wie es der Titel schon sagt, muss man beim Kauf einer Pachtgarage zu einem Notar?

Die richtige Reihenfolge beim Kauf mit Notar ist, zuerst gemeinsamer Termin beim Notar, dort wird der Kaufvertrag und Grundbucheintrag vorgenommen und am Ende erhält der Verkäufer sein Geld?

Wenn der Verkäufer erst nach dem Notar, wo es 1/2 Wochen dauern kann bis man einen gemeinsamen Termin findet, sein Geld erhält, kann es passieren, dass der Verkäufer bis dahin abspringt. Dann ist der Deal weg und man darf die Notarkosten, sofern der Notar schon einen Entwurf erstellt hat, auch noch selbst bezahlen. Kann man sich gegen die Notarkosten irgendwie absichern?

Zahlt man das Geld vor dem Notar, kann es passieren das man um sein Geld betrogen wird.




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 31x hilfreich)

Grundbesitzübergang geht immer nur mit Notarbeteiligung.
Was ist nun die konkrete Frage?

-- Editiert von User am 17. Februar 2024 14:57

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von max1123):
Wie es der Titel schon sagt, muss man beim Kauf einer Pachtgarage zu einem Notar?

Kommt ganz darauf an, ob die Garage eine Immobilie ist.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18142 Beiträge, 9864x hilfreich)

Zitat (von max1123):
Ist beim Kauf einer Pachtgarage ein Notar notwendig?

Die Frage ist schon falsch.
Entweder pachtet man eine Garage (mit Grundstück), oder man kauft sie (mit Grundstück).

In der DDR gab es die Möglichkeit, untergeordnete Gebäude (Garagen, Wochenendhäuser/"Datschen") auf gepachtetem Land zu bauen, zu kaufen und zu verkaufen, so dass Gebäudeeigentümer und Grundstückseigentümer verschieden waren.
Die DDR ist aber schon lange vorbei und sämtliche Übergangsregelungen sind abgelaufen.
Aber irgendwie scheint sich das Konzept der DDR-"Pachtgarage" (ich kaufe eine Garage, die auf einem gepachteten Grundstück steht) erstaunlich lange in den Köpfen zu halten und es scheint immer noch hartnäckige Versuche zu geben, dieses Konzept, das es im bundesdeutschen Recht gar nicht gibt (und in Westdeutschland nie gegeben hat), immer noch am Leben zu erhalten.

Kurzum:
Wenn Sie die Garage mit Grundstück kaufen und im Grundbuch eingetragen werden, dann ist ein Notar erforderlich.
Wenn Sie die Garage in der Form kaufen, dass Sie Teil einer Grundstücksgemeinschaft werden, die im Grundbuch eingetragen ist (Ihnen gehört dann ein Teil der gesamten "Garagenanlage" verbunden mit dem Recht eine Garage exklusiv zu nutzen), dann ist ebenfalls ein Notar erforderlich.
Wenn Sie gar nicht im Grundbuch eingetragen werden, sondern nur für die Garage bezahlen, dann ist das rechtlich bedenklich und Sie werden potenziell über den Tisch gezogen, weil die Garage dem gehört, der im Grundbuch steht. Und wenn Sie da trotz Zahlung nicht eingetragen werden, dann zahlen Sie praktisch für nichts. Nach bundesdeutschem Recht gehört ein festes Gebäude immer demjenigen, dem auch das Grundstück gehört. Gebäude und Grundstück können nicht unterschiedliche Eigentümer haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
max1123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage ist schon falsch.
Entweder pachtet man eine Garage (mit Grundstück), oder man kauft sie (mit Grundstück).

Man erkauft sich sozusagen nur eine Pachtgarage inkl. Pachtgrundstück, verstehe ich das richtig?

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie die Garage mit Grundstück kaufen und im Grundbuch eingetragen werden, dann ist ein Notar erforderlich.
Gebäude und Grundstück können nicht unterschiedliche Eigentümer haben.

Was trägt den der Notar in das Grundbuch ein, wenn das Grundstück und Gebäude immer nur einer Person gehören darf?

Zitat (von drkabo):
Wenn Sie gar nicht im Grundbuch eingetragen werden, sondern nur für die Garage bezahlen, dann ist das rechtlich bedenklich und Sie werden potenziell über den Tisch gezogen, weil die Garage dem gehört, der im Grundbuch steht.

Der erste Schritt wäre also Notar und danach gibt es das Geld.
Wie sichert man sich dann ab das der Verkäufer nicht vor dem Notartermin abspringt und man selbst auf den Notarkosten sitzen bleibt?

-- Editiert von User am 18. Februar 2024 10:01

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18142 Beiträge, 9864x hilfreich)

Zitat (von max1123):
Was trägt den der Notar in das Grundbuch ein, wenn das Grundstück und Gebäude immer nur einer Person gehören darf?

Das kommt drauf an, wie die Garagen "organisiert" sind. Jede Garage auf einem eigenen, kleinen Grundstück oder alle Garagen auf einem gemeinsamen Grundstück, das allen gemeinsam gehört?
Grundstück und Gebäude sind jedenfalls rechtlich untrennbar verbunden.

Zitat (von max1123):
Wie sichert man sich dann ab das der Verkäufer nicht vor dem Notartermin abspringt und man selbst auf den Notarkosten sitzen bleibt?

Man lässt den Verkäufer den Notar beauftragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nach bundesdeutschem Recht gehört ein festes Gebäude immer demjenigen, dem auch das Grundstück gehört. Gebäude und Grundstück können nicht unterschiedliche Eigentümer haben.


Zitat (von drkabo):
Gebäude und Grundstück können nicht unterschiedliche Eigentümer haben.


Dann wäre aber seit gut 100 Jahren einiges schief gelaufen mit Staven- und Erbbaurecht.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18142 Beiträge, 9864x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Dann wäre aber seit gut 100 Jahren einiges schief gelaufen mit Staven- und Erbbaurecht.

Beim Erbbaurecht wird aber quasi ein virtuelles Grundstück mit realem Grundbuchblatt im Grundbuch angelegt. Eigentümer des Gebäudes und eingetragener Eigentümer auf dem Grundbuchblatt sind identisch. Die Verbindung zwischen Eigentum am Gebäude und Eintragung im Grundbuch besteht also auch beim Erbbaurecht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(362 Beiträge, 45x hilfreich)

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte denn ein Erbpachtgeber das Eigentum an einem vom Erbpachtnehmer erbauten Bauwerk erlangen?

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18142 Beiträge, 9864x hilfreich)

Wollen Sie den Fragesteller gezielt verwirren?
Der Fragesteller möchte eine schon vorhandene Garage kaufen. Dazu muss er entweder das Grundstück mitkaufen, das Erbbaurecht mit kaufen (für den unwahrscheinlicher Fall, dass die Garage auf einem Erbbaurecht-Grundstück steht) oder Teil der Eigentümergemeinschaft des Gesamtgrundstücks werden, weil man die Garage nicht einzeln kaufen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37025 Beiträge, 6228x hilfreich)

Zitat (von max1123):
Man erkauft sich sozusagen nur eine Pachtgarage inkl. Pachtgrundstück, verstehe ich das richtig?
Nein. Du hast doch neulich schon gefragt, wie das wäre...
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Frage-zu-Pachtgarage-kaufen-__f618912.html

Falls es nun doch noch eine Garage auf einem Pachtgrundstück gibt, die zu verkaufen ist, brauchst du vermutlich ---keinen--- Notar.
Du wirst aber das Grundstück nicht kaufen können, sondern nur pachten/mieten, WENN der Eigentümer (zB die Kommune) an dich vermietet/verpachtet.
Damit ein Verkäufer dich nicht übers Ohr haut, frag bitte vorher bei der Kommune/Bürgermeister nach, ob du dieses Grundstück mieten/pachten kannst.

Falls ja, wirst du Mieter/Pächter und zahlst eine jährliche Miete/Pacht für diese Bodenfläche.
Die Garage kaufst/bezahlst du per Kaufvertrag, ohne Notar.

Zitat (von max1123):
Was trägt den der Notar in das Grundbuch ein, wenn das Grundstück und Gebäude immer nur einer Person gehören darf?
Die Frage ist, ob du überhaupt einen Notar brauchst.

p.s.
In der bundesdeutschen Kommune X gibt es zB mehrere Garagenkomplexe, die auf städtischem Grund stehen, wo Einzelgaragen zu verkaufen/zu kaufen sind...ohne Notar und rechtens. Die Grundstücke werden von der Stadt weiter vermietet per Mietvertrag zwischen Stadt und Herrn/Frau Garagenmüller/Meier.
In einem anderen Stadtgebiet der gleichen Kommune X ist das nicht möglich. Da will die Stadt *was Schönes* hinbauen, vermutlich noch n Pflegeheim.
Wer sich dort vom Garagenverkäufer übers Ohr hauen lässt und dann in ca 3 Jahren noch selbst die Garage abreißen muss--- hat selbst Schuld. Überall wird das veröffentlicht. Alles ohne Notar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
weil man die Garage nicht einzeln kaufen kann.

Das müsste man doch mal als erstes prüfen, denn man kann Garagen sehr wohl einzeln und ohne Grundstück kaufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18142 Beiträge, 9864x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das müsste man doch mal als erstes prüfen, denn man kann Garagen sehr wohl einzeln und ohne Grundstück kaufen.

Klar - beim Fertig-Garagen-Händler.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Klar - beim Fertig-Garagen-Händler.

Oder halt von privat.

Signatur:

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#14
 Von 
max1123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Man kann also zusammenfassen, kauft man eine Garage mit Eigentumsland, dann ist ein Notar erforderlich. Kauft man nur die Garage und der Boden ist verpachtet, dann reicht ein privater Kaufvertrag?
Wenn man nur einen privaten Kaufvertrag nutzt, dann könnte doch der Verkäufer immer behaupten der Vertrag ist gefälscht. Wie kann man sich schützen?

Zitat (von drkabo):
Man lässt den Verkäufer den Notar beauftragen.

Mit welcher Argumentation kann man den Verkäufer dazu bringen den Notar selbst zu beauftragen?

Zitat (von Anami):
In der bundesdeutschen Kommune X gibt es zB mehrere Garagenkomplexe, die auf städtischem Grund stehen, wo Einzelgaragen zu verkaufen/zu kaufen sind...ohne Notar und rechtens. Die Grundstücke werden von der Stadt weiter vermietet per Mietvertrag zwischen Stadt und Herrn/Frau Garagenmüller/Meier.

Städte verkaufen auch Garagen? Wo findet man diese?

Zitat (von Anami):
In einem anderen Stadtgebiet der gleichen Kommune X ist das nicht möglich. Da will die Stadt *was Schönes* hinbauen, vermutlich noch n Pflegeheim.
Wer sich dort vom Garagenverkäufer übers Ohr hauen lässt und dann in ca 3 Jahren noch selbst die Garage abreißen muss--- hat selbst Schuld. Überall wird das veröffentlicht. Alles ohne Notar.

Woher weiß man was die Stadt für Pläne hat? Darf die Stadt von heut auf morgen entscheiden, morgen wird der Garagenkomplex abgerissen, dort kommt jetzt ein Pflegeheim hin oder muss die Stadt solche Pläne Jahre vorher öffentlich ankündigen?

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von max1123):
Kauft man nur die Garage und der Boden ist verpachtet, dann reicht ein privater Kaufvertrag?

Unter der Voraussetzung, das man die Garage ohne Grundstück kaufen darf, ja.



Zitat (von max1123):
Wenn man nur einen privaten Kaufvertrag nutzt, dann könnte doch der Verkäufer immer behaupten der Vertrag ist gefälscht. Wie kann man sich schützen?

In dem man keine Garage kauft.



Zitat (von max1123):
Mit welcher Argumentation kann man den Verkäufer dazu bringen den Notar selbst zu beauftragen?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von max1123):
Städte verkaufen auch Garagen?

Durchaus, ja



Zitat (von max1123):
Wo findet man diese?

Logischerweise da wo sie zum Verkauf stehen?



Zitat (von max1123):
Woher weiß man was die Stadt für Pläne hat?

In dem man recherchiert - falls die Stadt schon öffentlich mitgeteilt hat, was sie dort zu tun gedenkt.



Zitat (von max1123):
Darf die Stadt von heut auf morgen entscheiden, morgen wird der Garagenkomplex abgerissen, dort kommt jetzt ein Pflegeheim hin

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37025 Beiträge, 6228x hilfreich)

.

Zitat (von max1123):
Wenn man nur einen privaten Kaufvertrag nutzt, dann könnte doch der Verkäufer immer behaupten der Vertrag ist gefälscht. Wie kann man sich schützen?
Dann könnte der Garagenverkäufer selbst einen Kaufvertrag formulieren.
Zitat (von max1123):
Städte verkaufen auch Garagen? Wo findet man diese?
Nein, bitte nochmal lesen. Die Stadt X verkauft keine Garage. Sie erklärt aber auf Nachfrage und hat es längst veröffentlicht, dass sie keine Grundstücke mehr vermietet, wo jetzt (Privat)Garagen draufstehen.
Schön blöd, wer dort eine solche Garage kauft.
Zitat (von max1123):
Woher weiß man was die Stadt für Pläne hat?
Du hast das in deiner Zeitung gelesen. Ansonsten könnte man bei der jeweiligen Stadt fragen. Man könnte die Stadt fragen. Man könnte die Stadt fragen. Jedenfalls den Grundstückseigentümer. Manchmal ist das auch die Kirche...
Nach der Entscheidung des Eigentümers dauert es iaR noch sehr lange, bis dort zB was gebaut wird. Dein Ort in Sachsen hat aber bereits in der Zeitung o.s.ä darüber informiert, dass dort gar keine PachtGaragen mehr verkauft werden dürfen, dies gilt nur in dieser Kommune oder in ganz Sachsen? Zunächst heißt das wohl, dass die Stadt B. kein Grundstück mehr vermietet/verpachtet, wo jetzt noch ne Garage draufsteht.
Schön blöd, wer trotzdem (ob mit oder ohne Notar) von privat so eine Garage kauft.

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