Käufer zahlt nicht - An meine Rechtsschutz weiterleiten oder gleich bei der Polizei Anzeige stellen?

16. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kaliber69
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Käufer zahlt nicht - An meine Rechtsschutz weiterleiten oder gleich bei der Polizei Anzeige stellen?

Hallo,
ich habe mein Handy verkauft und dazu ein Kaufvertrag aufgesetzt.
Da meine Mutter das Handy auf Arbeit verkauft hat an ein Mitarbeiter von ihr, steht auf den Kaufvertrag kein Name oder Adresse drauf.
Sollte ich die Angelegenheit zu meiner Rechtschutz weiterleiten oder gleich bei der Polizei Anzeige stellen?
Habe mit dem Käufer schon probiert Kontakt aufzunehmen, er will seine Anschrift nicht rausgeben.
Aber ich kenne ja seinen Arbeitsplatz und eine Zeugin ( meine Mutter) habe ich auch.

Bitte um Hilfe und danke im vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Also sorry, aber da kann ich euch nicht ansatzweise verstehen. Wieso gibt deine Mutter das Handy ohne Bezahlung heraus? Wieso hat sie den Vertrag nicht vom Käufer ausfüllen lassen, wenn es doch ein Kollege von ihr war? Dafür hast du ihn ihr ja mitgegeben, oder?

quote:
Da meine Mutter das Handy auf Arbeit verkauft hat an ein Mitarbeiter von ihr, steht auf den Kaufvertrag kein Name oder Adresse drauf.


Auch keine Unterschrift von ihm???

quote:
Sollte ich die Angelegenheit zu meiner Rechtschutz weiterleiten oder gleich bei der Polizei Anzeige stellen?



Kann überhaupt bewiesen werden, dass eine Bezahlung abgesprochen war und er nicht bezahlt hat?

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1336x hilfreich)

Den Namen des Herrn kennen Sie ja wohl.

Schreiben Sie eine Mahnung mit Fristsetzung
an Herrn Willi Möller, c/o Firma Fischer,
und die Anschrift.
Per Einschreiben mit Rückschein.
Nach Fristablauf googeln Sie unter "Mahnbescheid".
Lassen Sie sich von einen guten Bekannten helfen.

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#3
 Von 
Kaliber69
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Es war eine Ratenzahlung vereinbart.
Die erste Rate habe ich bekommen, die 2. nicht.
Auf dem Kaufvertrag steht das es vom Handy ist und das der erste Betrag bezahlt wurde, mit seiner und der Unterschrift meiner Mutter.
Also kann bewiesen werden das er gegen den Kaufvertrag verstoßen hat.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?
Anzeige schalten? Namen und Arbeitgeber habe ich ja das sollte doch ausreichen oder?

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#4
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Wenn vom Vertragspartner eine vereinbarte Rate nicht bezahlt wurde, dann stellt das keinen Straftatbestand dar. Solche Konstellationen haben keine strafrechtliche Relevanz, sondern bewegen sich rein zivilrechtlich. Eine Anzeige ist somit hinfällig.

Zivilrechtlich kommt es für das weitere Vorgehen erstmal darauf an, ob ein Zahlungstermin für die 2. Rate vereinbart wurde. War ein solcher vereinbart? Und wenn ja, wie (schriftlich z. B. im Vertrag, mündlich)?

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#5
 Von 
Kaliber69
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Wurde schriftlich im Vertrag festgehalten.
War der 15.09.2012

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Dann setzen Sie den Käufer schriftlich in Verzug, schreiben sie deutlich "Mahnung" drüber, fordern Sie die komplette Restsumme zur Zahlung beispielsweise in 2 Wochen. Kündigen Sie weitere Schritte (z.B. gerichtlicher Mahnbescheid) an und sollte die Zahlung nicht eintreffen, gehen sie diese weiteren Maßnahmen durch.

Fragen Sie vorher ihre Mutter, ob sie auf ein gutes Verhältnis mit dem Kollegen Wert legt und deswegen mal persönlich mit ihm sprechen will oder ob das nicht wichtig ist.

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