Guten Tag,
ich will fragen ob mit Taschengeld aus ALG2 Grundsicherung bzw Arbeitstheraphie-Belohnung ein sagen wir mal 7oder8stelliger Lottogewinn unanfechtbar also nicht wegnehmbar ist von gesetzlicher Betreuung und Einwilligungsvorbehalt bzw durch das Jobcenter oder anderswen.
Danke für kundige Hilfe
-- Editier von Hans Frei am 18.07.2016 20:04
Lottogewinn in Sicherheit bringen
Ja, er ist "wegnehmbar".
-- Editiert von Harry van Sell am 18.07.2016 20:14
Klingt nicht sehr überzeugend, jetzt weiß ich weniger wie vorher. Inwiefern mit welchem Recht denn, kann man das Geld nicht einfach selbst beantragen muss es unbedingt über eine Vertrauensperson laufen? Mir ist schon klar das man dann kein ALG2 mehr brauch und auch keins mehr bekommt. Bestehender 4stelliger Schuldenbetrag ließe sofort zurückzahlen was den Einwilligungsvorbehalt obsolet machen müsste. Bitte um ausführlichere Antworten. Danke
-- Editiert von Hans Frei am 18.07.2016 20:35
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Hi ,
also solltest Du tatsächlich 7 oder (8 Stellig also mindestens 10 Millionen) in welcher Währung auch immer gewinnen was machst Du Dir dann Gedanken wegen Hartz 4 Leistungen. Die fallen dann sofort weg und Du lebst halst von den Gewinnen.
Falls Deine Frage dahin gerichtet ist, dass Du aktuell unter 18 bist wird Dir das Geld vielleicht "weggenommen" aber sobald Du 18 bist wird man es Dir aushändigen.
Ich denke niemand von gesetzlichen Betreuern wird Dir was schlechtes wollen. Falls bekannt ist, dass Du nicht mit Geld umgehen kannst wird man sicher mit Dir sprechen.
Falls Du schon gewonnen hast herzlichen Glückwunsch falls nicht lass die Hirngespinste. Es ist soooooooooooooooooooooooooooooooooo schwer ordentlich im Lotto zu gewinnen.
Bin über 18. Es ist halt fraglich ob das Rechtsgeschäft vom Betreuer für unwirksam erklärt werden kann/muss weil es sich um Glückspiel handelt obwohl gewonnen wurde ansonsten würde mich auch interessieren ob die Gängelung durch Betreuung nicht sogleich beendet werden kann bei so einem hohen Gewinnbetrag. Hoffe jemand kennt sich hier mit Betreuungsrecht und Glückspielrecht aus dafür habe ich keine Sparten im Forum gefunden.
Hi,
hast Du denn tatsächlich schon so hoch gewonnen?
Zitat:jetzt weiß ich weniger wie vorher.
Wieso, vorher wusstst Du nicht ob er wegnehmbar ist, jetzt weist Du das er es ist.
Zitat:Inwiefern mit welchem Recht denn
Kommt darauf an, wer den Betrag "wegnehmen" will
Hartz IV z.B. besagt, das Vermögen bis auf den jeweiligen Schonbetrag zu verbrauchen ist.
Ein Gerichtsvollzieher kann den Betrag (oder Teile davon) pfänden.
Der Betreuer hat je nach Betreuungsumfang das direkt die Hand drauf (falls er das Geschäft des Loskaufs nicht für unwirksam erklärt).
oder oder oder ...
Zitat:würde mich auch interessieren ob die Gängelung durch Betreuung nicht sogleich beendet werden kann bei so einem hohen Gewinnbetrag.
Nö, das ist eher gerade ein Grund die Betreuung zu instensivieren.
Die Betreuung ist abhänging von dem Betreuungsbedarf und nicht von der Höhe des Guthabens auf dem Bankkonto.
@ Hans Frei,
wie alt bist Du denn und weshalb wirst Du betreut? Meist dient eine Betreuung nicht als Schikane sondern soll Dir helfen.
Du hast doch sicher Unterlagen über die Betreuung. Es gibt doch in Deutschland für alles Verträge oder Schriftstücke die regeln wie etwas zu laufen hat. Ich bin mir ziemlich sicher da steht auch so was in der Art drin was bei Erbe oder Gewinnen passiert.
Sollte dort vermerkt sein, dass es Dir nicht erlaubt ist Dich an Glücksspielen zu beteildigen müsste sich ein Anwalt der Sache mal annehmen.
Die Zeit der Betreuung ist doch auch irgendwo festgehalten.
Antworte doch bitte nochmal.
-- Editiert von WillsWissen2014 am 19.07.2016 12:50
ZitatEs ist halt fraglich ob das Rechtsgeschäft vom Betreuer für unwirksam erklärt werden kann/muss weil es sich um Glückspiel handelt :
Nicht jeder Betreute ist zwangsläufig geschäftsunfähig.
Hi,
menno melde Dich doch nochmal Hans Frei. Der Fall ist doch wirklich interessant.
Ich habe nicht gewonnen aber es kommt schon vor dass ich den ganzen Tag lang mit dem Glauben und Gefühl ich würde gewinnen meiner Arbeit nach geh. Will halt eine böse Überraschung vermeiden.
ZitatZitat (von Hans Frei): :
Es ist halt fraglich ob das Rechtsgeschäft vom Betreuer für unwirksam erklärt werden kann/muss weil es sich um Glückspiel handelt
Nicht jeder Betreute ist zwangsläufig geschäftsunfähig.
Der aufgrund von Geldverschwendung vorliegende Einwilligungsvorbehalt macht meines Wissens Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam und ähnelt einer früheren Entmündigung.
Ein bischen weiter bin jetzt schon.
Schulden, Betreuung und Hartz4 müsste ich selber zahlen was ja bei einem Millionenbetrag machbar ist.
Nur ob der Gewinn überhaupt rechtlich wegen dem Einwilligungsvorbehalt gilt, das will noch klären. Es liegt keine Glückspielsucht(bin ein stolzer Wenigspieler) vor und soweit ich weiß kann ich über das bischen Geld was ich mir erarbeite frei verfügen, aber das niedergeschriebe "Recht" ist heutzutage ein undurchschauber Dschungel.
Hi,
warum hast Du Betreuung? Wie alt bist Du? Ist es möglich, dass Du in naher Vergangenheit massiv mit Glücksspiel zu tun hattest und daher die Schulden kommen?
Mein Tipp wäre falls es Dir ausdrücklich im Betreuungsvertrag verboten ist zu spielen Dich auch daran zu halten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du 7 oder gar 8 Stellig gewinnst 5 Stellig halte ich schon für ausgeschlossen.
Ich glaube das Problem liegt ganz wo anders und bei den Hirngespinsten... und dem ständigen dran denken wenn wenn wenn.
Ich wünsche Dir alles Gute
Zitat:Nur ob der Gewinn überhaupt rechtlich wegen dem Einwilligungsvorbehalt gilt, das will noch klären.
Da wäre wichtig zu wissen, was die Betreuung alles umfasst.
Desweiteren wäre zu klären, ob bei einem tatsächlichen Gewinn größeren Betrages die Rückgabe des Gewinns wegen des Einwilligungsvorbehalts nicht eine grobe Pflichtverletzung des Beteuers wäre.
Denn er hat ja je nach Betreuungsumfang die Pflicht das Vermögen des Beteuten eben nicht zu schädigen.
Dann gibt es auch noch das "Taschengeld". Damit gekaufte Waren sind ist nach meinen Informationen nicht von dem Genehmigungsvorbehalt betroffen.
Zitat:es kommt schon vor dass ich den ganzen Tag lang mit dem Glauben und Gefühl ich würde gewinnen meiner Arbeit nach geh
Wenn dich das durch den Tag bringt... Die Christen warten schon seit 2000 Jahren auf die "Wiederkehr Christi"...
Zitat:
Wenn dich das durch den Tag bringt... Die Christen warten schon seit 2000 Jahren auf die "Wiederkehr Christi"...
Liegt die Chance da auch bei 1 zu 140.000.000 ?

Wenn die Chance pro Tag 1:200 ist, dann ja.
Danke für die vielen Beiträge, die Situation ist mir jetzt vertrauter.
Die Betreuung umfasst die Vermögensvorsoge.
Im Gerichtsbeschluss steht nichts von Glückspiel.
-- Editiert von Hans Frei am 21.07.2016 23:39
Zitates kommt schon vor dass ich den ganzen Tag lang mit dem Glauben und Gefühl ich würde gewinnen meiner Arbeit nach geh. :
Klar. Der Mensch hat dann so eine Vorahnung, die so überzeugend ist, dass er den erwarteten Lottogewinn schon verplant. Das ist gar nicht so selten: Spontan fallen mir Adolf Hitler und Elliot Rodger ein, die beiden hatten ganz genau dieselben Vorahnungen.
ZitatWill halt eine böse Überraschung vermeiden. :
Ich glaube, da kannst Du ganz entspannt sein. Diese Vorahnungen kommen viel, viel häufiger vor als tatsächliche Lottogewinne. Adolf Hitler und Elliot Rodger hatten auch nie was gewonnen.
-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 22.07.2016 10:59
Zitat:ZitatWenn die Chance pro Tag 1:200 ist, dann ja. :![]()
Das mit der Wahrscheinlichkeitsrechnung üben wir dann noch mal...;-)
Wieso denn das jetzt??
2000 Jahre haben ungefähr 730.500 Tage. 140.000.000 geteilt durch 730.500 ergibt quasi 200, also "Chance pro Tag 1:200". Und wenn man die "Chance pro Tag 1:200" dann über 730.500 Tage aufaddiert, kommt man auf 1:140.000.000!
Willst Du etwa behaupten, Wahrscheinlichkeitsrechnung geht anders??
-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 23.07.2016 21:19
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