Online Kauf Groupon

23. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dytters
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Kauf Groupon

Hallo zusammen, also folgendes ist passiert:
Ich habe im Oktober bei Groupon einen Gutschein für eine kosmetische Behandlung gekauft. Ich wollte den Gutschein im November einlösen, dann kam aber der Lockdown - alles schön und gut - ich warte gerne. Dann hab ich Ende November oder Anfang Dezember eine E-Mail von Groupon bekommen, dass der Kosmetikladen endgültig geschlossen hat. Groupon hat den Gutschein aber nicht zurück erstattet. Ich musste selber noch mal aktiv werden und eine Stornierung des Kaufs über das Online-Portal beantragen. Ich bat also um Stornierung und habe geschrieben, dass mein Geld zurück erstattet werden soll. Groupon hat mir den Betrag daraufhin als Gutbaben auf meinem Groupon Online-Konto gutgeschrieben. Darafhin habe ich Groupon erneut kontaktiert und darum gebeten, das Geld auf mein Bankkonto auszuzahlen. Nun weigert sich Groupon das Geld auszuzahlen und sagt, ich hätte die Erstattung als Online-Guthaben bestätigt - was ich ganz bewusst nie getan hab.
Ich weiß, dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Allerdings hätte ich nicht die Möglichkeit gehabt, den Gutschein einzulösen - selbst vor dem Lockdown nicht, da er für eine Behandlung mit mehreren Sitzungen ist. Ich hätte also maximal 1 oder 2 Sitzungen machen können, bevor der Laden endgültig schließt.

Ich war der Ansicht, dass Groupon das Geld auszahlen muss. Oder liege ich falsch?

Danke für eure Hilfe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, welchen Status der Anbieter hat.
Vermutlich ist er nur Vermittler? Dann ist mit dem Verkauf des Gutscheines der Job eigentlich beendet, der Rest etwas zwischen Dir und dem Salon.

Gibt es noch irgendwelche Garantien des Anbieters? Dann müsste man schauen wie der Wortlaut ist, was genau sich daraus ergibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dytters
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort, aber genau das hilft mir nicht weiter. Ich verstehe schon das Konzept von Groupon was ja im Grunde nicht anders ist als Amazon usw. Groupon ist hier der Marktplatz. Groupon schreibt auch in den AGBs, dass der Händler Groupon ermächtigt, die Gutscheine im Namen und Auftrag des Händlers zu verkaufen, auszustellen, zu übergeben usw. Groupon handelt also ausschließlich im Namen des Händlers. Allerdings habe ich ja die Zahlung an Groupon geleistet. Der Händler verweist auch an Groupon. Groupon schreibt weiter in den AGB: „Jede Rückerstattung an Sie erfolgt über ihr (sic!) ürsprünglich verwendetes Zahlungsmittel, es sei denn, Sie informieren Groupon ausdrücklich im Voraus, dies nicht zu tun."
Erstatten kann also nur Groupon, auch wenn Groupon nicht der Anbieter des Gutscheins ist.

Jetzt ist die Frage, ob mir die Rückerstattung wirklich als Auszahlung zusteht oder eben nicht, da das kein Widerruf war. Der Betrag ist nicht grade gering und ich hab nicht wirklich vor, weiter auf Groupon einzukaufen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von Dytters):
Nun weigert sich Groupon das Geld auszuzahlen und sagt, ich hätte die Erstattung als Online-Guthaben bestätigt - was ich ganz bewusst nie getan hab.


Die Einschränkung "ganz bewusst" irritiert hier. Ob bewusst oder unbewusst weil nicht alles gelesen, ist doch egal.

Es kommt einzig und allein darauf an ob du es so verfügt hast.

Außerdem kannst Du den Betrag doch auch in den anderen Partnerläden verbrauchen. Wo ist das Problem?

Berry

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#4
 Von 
Dytters
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo das Problem ist habe ich schon beschrieben: Ich will das Guthaben nicht nutzen, ich will mein Geld zurück. Ich bin nicht hier, damit mir Leute sagen, was ich mit dem Guthaben theoretisch alles machen kann, sondern ich will möglichst eine Lösung bzw Meinung zu einer rechtlichen Frage. In den AGBs von Groupon steht, dass Rückerstattung auf mein ursprüngliches Zahlungsmittel erfolgen. Also bin ich der Meinung, dass die Rückerstattung auf mein ursprüngliches Zahlungsmittel erfolgen sollte. Ich habe nirgends Guthaben zugestimmt. Weder bewusst noch unbewusst.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

So wie ich das sehe, ist der Salon Dein Anspruchsgegner. Hast Du denn beim Salon die Rückzahlung des Gutscheins in Form von Geld bereits schriftlich und nachweisbar eingefordert?

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#6
 Von 
Dytters
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein habe ich nicht. Ich hab nur angerufen. Die Dame sagte, dass sie das Geld selbst nie gesehen hat, da ich den Gutschein nicht eingelöst habe. Sie sagt Groupon ist mein Ansprechpartner - was auch erfahrungsgemäß bisher immer so war. Groupon zieht den Geldbetrag ein und erstattet ihn (normalerweise) auch wieder.

Ich habe jetzt den Paypal Käuferschutz konsultiert und warte mal ab, ob Paypal mit weiterhelfen kann. Danke für eure Hilfe.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Also haben Sie sich am Telefon abwimmeln lassen. Prima!
Dann würde ich nunmehr den Betrag schriftlich und nachweisbar beim Salon einfordern.

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#8
 Von 
Dytters
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ist dieses Arroganzding hier also normal? Groupon wickelt den Kauf ab. Was ist daran so schwer zu begreifen? Es ist nicht das erste Mal dass ich einen Kauf über Groupon tätige. Und wie soll das Kosmetikstudio mir den Kaufpreis erstatten, wenn Groupon mir schon ein Guthaben gutgeschrieben hat? Ich will den Betrag nicht doppelt. Ich will ihn nur ausgezahlt. Aber danke noch mal. Es war wenig hilfreich und ich bin so schlau wie vorher. Plus, dass Leute aus irgendeinem Grund eingeschnappt und arrogant reagieren. Als wäre es euer Geld und nicht meins :D

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37020 Beiträge, 6228x hilfreich)

Zitat (von Dytters):
sondern ich will möglichst eine Lösung bzw Meinung zu einer rechtlichen Frage.
Bitte nicht mit dem Fuß aufstampfen.
Zitat (von Dytters):
Plus, dass Leute aus irgendeinem Grund eingeschnappt und arrogant reagieren.
Hä? Das bist hier eindeutig DU.

Rechtliche Fragen dieser Natur beantwortet ein Anwalt. zB nebenan...
Hier ist ein Forum... bitte Nutzungsbedingungen lesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Dytters
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß dass das ein Forum ist. Danke fürs Mansplainen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Dytters):
Groupon schreibt auch in den AGBs, dass der Händler Groupon ermächtigt, die Gutscheine im Namen und Auftrag des Händlers zu verkaufen, auszustellen, zu übergeben usw. Groupon handelt also ausschließlich im Namen des Händlers. Allerdings habe ich ja die Zahlung an Groupon geleistet.

Das nennt sich "Geschaäftsbesorgungsvertrag".



Zitat (von vundaal76):
Dann würde ich nunmehr den Betrag schriftlich und nachweisbar beim Salon einfordern.

Schlechte Idee, da ohne Sinn und Wirkung.
Offenbar hat der Anbieter so eine Art "Treuhandsystem" um Kund vor solchen Insolvenzen zu schützen.



Zitat (von Dytters):
Groupon schreibt weiter in den AGB: „Jede Rückerstattung an Sie erfolgt über ihr (sic!) ürsprünglich verwendetes Zahlungsmittel, es sei denn, Sie informieren Groupon ausdrücklich im Voraus, dies nicht zu tun."

Dann den Anbieter gerichtsfest auffordern, das er auch genau das machen möge oder alternativ einen gerichtsfesten Beweis für die Weisung "Guthaben auf Kundenkonto" liefern möge.
Nach Fristablauf ohne Zahlung dann Mahnbescheid veranlassen und vor Gericht ziehen.



Zitat (von Dytters):
Erstatten kann also nur Groupon, auch wenn Groupon nicht der Anbieter des Gutscheins ist.

Das ist zwar falsch, in dem Falle aber nicht relevant, da der Anbieter die Erstattungspflicht bereits anerkannt hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dytters
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!
Ich les in diesem Forum schon seit Jahren mit und die meisten Antworten sind erfahrungsgemäß sehr hilfreich! Danke noch mal!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ABühler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, mir geht es ähnlich...
...Allerdings geht es um ein Restaurant und ICH mußte Groupon darauf hinweisen, daß das Restaurant geschlossen hat... Reservierungen etc. sind über Groupon noch immer möglich...

Groupon verdient sehr gut an den Geschäften - und auch am Lockdown, da das Geld ja nicht zurückgegeben wird...
Die Restaurants, etc. bekommen wohl auch nur einen Bruchteil des Geldes ausbezahlt - und vermutlich NICHTS, wenn man den Gutschein nicht einlöst...

Ja, auch ich "gewinne", wenn alles reibungslos verläuft !
Tut es das nicht, dann ist der einzige Gewinner Groupon.

Natürlich könnte ich 3 J lang das Geld anderweitig (auf Groupon) verwenden, aber ICH WILL DAS NICHT !
Die Nötigung von Groupon halte ich für nicht rechtskonform !

Ich habe denen nun eine letzte Frist gesetzt - dann werde ich mal meinen Rechtsschutz, die Verbraucherzentrale etc. kontaktieren.

LG,

ABühler

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