Hallo,
ist es gesetzlich verboten als gewerblicher Händler importierte Dosen und Flaschen mit Bier in Deutschland weiterzuverkaufen? Im Internet shop, e-Auktionshaus etc
Mit Nachweis, bitte keine Vermutungen.
Verkauf von Import- Dosen und Flaschen ohne Pfand
18. August 2011
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Frage vom 18. August 2011 | 20:41
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Import- Dosen und Flaschen ohne Pfand
#1
Antwort vom 18. August 2011 | 21:13
Von
Status: Richter (8589 Beiträge, 4088x hilfreich)
Hallo,
dass hier ist immer noch ein Meinungsforum, wo man auch Vermutungen anstellen kann, wenn du Nachweise haben willst, dann beauftrage doch einen Anwalt!
Aber wirst wohl nicht ums Pfand rumkommen, wieso denn auch?
-----------------
""
#2
Antwort vom 18. August 2011 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
quote:
ist es gesetzlich verboten als gewerblicher Händler importierte Dosen und Flaschen mit Bier in Deutschland weiterzuverkaufen?
Nicht wenn diese alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen (Inhaltsstoffe, Kennzeichnung, verbotene Zusatzstoffe, etc.)
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"
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#3
Antwort vom 19. August 2011 | 11:45
Von
Status: Richter (8589 Beiträge, 4088x hilfreich)
Ich denke mal, er meint ob es verboten wäre die Dosen ohne Pfand weiter zu verkaufen...
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""
#4
Antwort vom 19. August 2011 | 11:50
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
>Verkauf von Import- Dosen und Flaschen ohne Pfand
Ich denke mal, er meint ob es verboten wäre die Dosen ohne Pfand weiter zu verkaufen...
danke, genau das möchte ich gerne wissen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 19. August 2011 | 12:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
In eigentlich jeder Stadt in der ich bisher war, verkaufen Imbisse fast nur Pfandfreie Cola Dosen(es wird auch kein Pfand verlangt).
Eine Strafe darauf scheint es ja nicht zu geben!?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 21. August 2011 | 00:03
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)
quote:
Ob Du "nur" gewährleisten mußt, daß sie ihr Pfand bei Dir ( als Verkäufer ) zurückerhalten können, oder ob Du darüberhinaus gewährleisten mußt, daß die von Dir abgegebenen Flaschen/Dosen "überall" gegen Pfandrückerhalt abgegeben werden können, ist unklar.
Eigentlich würde ich das als sehr klar formuliert ansehen:
quote:
sich an einem bundesweit tätigen Pfandsystem zu beteiligen, das Systemteilnehmern die Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen untereinander ermöglicht. Das Pfand ist bei Rücknahme der Verpackungen zu erstatten.
Man müsste also meiner Meinung darüberhinaus gewährleisten, daß die ausgegebenen pfandpflichtigen Flaschen/Dosen bundesweit gegen Pfandrückerhalt abgegeben werden können.
quote:
In eigentlich jeder Stadt in der ich bisher war, verkaufen Imbisse fast nur Pfandfreie Cola Dosen(es wird auch kein Pfand verlangt).
Ich fürchte eher das viele der Imbissgetränkedosenkäufer schlicht nicht realisieren, das diese mit Pfand versehen sind. Unteranderem daraus entsteht der sogenannte 'Pfandschlupf'.
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