Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Monaten einen neuen Artikel auf eBay Kleinanzeigen privat verkauft. Dieser hatte noch Garantie und ich sagte dem Käufer zu, dass ich ihm im Falle eines Defektes unterstützen würde.
Ausgerechnet war dieser dann scheinbar defekt und ich habe ihn über meinen Namen aus einschicken lassen und dem Käufer dann den neuen Artikel wieder zugesendet. Auch dieser war wohl wieder defekt und ich entschloss mich dazu, ihm wieder zu helfen und wir haben es noch einmal so durchgeführt. Nun habe ich bereits den dritten Artikel bei mir zuhause und ich möchte damit bzw. mit ihm nichts mehr zu tun haben, ihm sein Geld einfach zurückzahlen und die ganze Geschichte abschließen.
Ist das möglich, oder steht ihm die Ware in diesem Fall wirklich zu, sodass ich nicht drumherum komme, es wieder weiterzuschicken?
Vielen Dank im Voraus!
eBay Kleinanzeigen Kaufvertrag?
5. Oktober 2021
Thema abonnieren
Frage vom 5. Oktober 2021 | 23:13
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen Kaufvertrag?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 5. Oktober 2021 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (107777 Beiträge, 38065x hilfreich)
Zitatoder steht ihm die Ware in diesem Fall wirklich zu :
Es ist sein Eigentum ...
#2
Antwort vom 6. Oktober 2021 | 09:09
Von
Status: Junior-Partner (5130 Beiträge, 1198x hilfreich)
Da du ja Tür und Tor geöffnet hast, und ihm Unterstützung zugesagt hast... es ist seine Ware. Schick Sie ihm zurück und teile ihm mit, dass Du ab jetzt aus der Sache raus bist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Oktober 2021 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (107777 Beiträge, 38065x hilfreich)
Zitatund teile ihm mit, dass Du ab jetzt aus der Sache raus bist. :
Nur, wenn er nicht auf den Bluff hereinfällt, kommt man aus der Sache nicht raus.
#4
Antwort vom 6. Oktober 2021 | 15:40
Von
Status: Wissender (15095 Beiträge, 5594x hilfreich)
Lerne daraus für die Zukunft und mach das nicht mehr.ZitatDieser hatte noch Garantie und ich sagte dem Käufer zu, dass ich ihm im Falle eines Defektes unterstützen würde. :
Ich würde sagen, dass du mittlerweile genug unterstützt hast. Der Käufer soll sich ab jetzt selbst um die Abwicklung kümmern.
Worin siehst du denn eine Zusage, dass sich der Verkäufer bis zum Sanknimmerleinstag dazu verpflichtet hätte in dieser bisher gemachten Form zu unterstützen?ZitatNur, wenn er nicht auf den Bluff hereinfällt, kommt man aus der Sache nicht raus. :
Unterstützen kann auch einfach bedeuten, die Adresse desjenigen bereit zu stellen, der die Ware im Garantiefall erhalten soll. Solange es darüber keine genauen Vereinbarungen gibt...............
-- Editiert von -Laie- am 06.10.2021 15:42
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
241.191
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
26 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten