Fälschung auf eBay Kleinanzeigen - Abmahnung?

12. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Samuel.knd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fälschung auf eBay Kleinanzeigen - Abmahnung?

Guten Tag liebe 123Recht Mitglieder.
Ich bräuchte mal eine Einschätzung für folgenden Sachverhalt:

Angenommen ich habe 3 Armbänder sowie 3 Ringe (jeweils in der Farbe Silber, Gold sowie Rose) einer bekannten Luxusmarke als Plagiat aus dem Internet bestellt.
Die Bestellung ist schon etwas länger her.

Da ich diese aber selten trage möchte ich diese gerne verkaufen. Dafür habe ich die insgesamt 6 Inserate auf eBay Kleinanzeigen eingestellt. In der Anzeige habe ich selbstverständlich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Plagiat handelt. Bei entsprechenden Käuferanfragen auch in der Unterhaltung nochmal explizit darauf hingewiesen. Also jeder wusste dass es sich dabei um kein Original handelt.

Daraufhin hat mir eine Person geschrieben, dass es Strafbar wäre, Fälschungen weiterzuverkaufen, und mich dies jetzt teuer zu stehen kommt, da er meine Inserate abfotografiert hat, und an die Marke/Luxusfirma weitergeleitet hätte und sich überlegt mich anzuzeigen.

Ich habe daraufhin meine Anzeigen vorsichtshalber entfernt.
Aber trotzdem beschäftigt mich das nun, und ich würde mich sehr über eine realistische Einschätzung der o.g Sache freuen.

Wie realistisch ist eine Abmahnung in meinem Fall?
Und woher soll der Markeninhaber bzw. dessen Anwälte meine Daten herhaben? Für eine Abmahnung bedarf es doch einer vollständigen Postadresse oder täusche ich mich da?

Und zu guter Letzt: Wie sieht die Sache denn strafrechtlich aus? Könnte mich da ebenfalls etwas erwarten, sollte jemand (Privatperson, Unternehmen, Anwälte) eine Strafanzeige gegen mich wegen dieser Fälschungen einleiten?

Über eine realistische Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
Samuel




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Zitat (von Samuel.knd):
Daraufhin hat mir eine Person geschrieben, dass es Strafbar wäre, Fälschungen weiterzuverkaufen


Es ist zumindest kein Betrug, wenn man deutlich darauf hinweist. Kritischer ist aber der Unterlassungsanspruch des Markeninhabers, weil der ordentlich ins Geld geht.

Zitat (von Samuel.knd):
Für eine Abmahnung bedarf es doch einer vollständigen Postadresse oder täusche ich mich da?


Der Anwalt holt sich eine Verfügung vom zuständigen Landgericht zur Herausgabe deiner persönlichen Daten (oder nur der IP-Adresse) von eBay, dann ggfs. für deine persönlichen Daten durch den Provider bei Vorlage der IP-Adresse, und dann hat er die Postadresse des Anschlußinhabers. Das ist zwar nicht zwingend der Täter, aber es ist schon mal ein guter Ansatzpunkt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6854 Beiträge, 1578x hilfreich)

Zitat (von Samuel.knd):

Wie realistisch ist eine Abmahnung in meinem Fall?

Wenn der Markeninhaber abmahnt, hat er 100 Prozentgute Chancen.
Zitat:
Und woher soll der Markeninhaber bzw. dessen Anwälte meine Daten herhaben?

Von Ebay.
Zitat:
Und zu guter Letzt: Wie sieht die Sache denn strafrechtlich aus? Könnte mich da ebenfalls etwas erwarten, sollte jemand (Privatperson, Unternehmen, Anwälte) eine Strafanzeige gegen mich wegen dieser Fälschungen einleiten?

Strafrechtlich kommt da nichts, wenn es von vornherein als Fälschung beschrieben ist. Aber der Markeninhaber kann es mit einer Abmahnung und ggf. einer einstweiligen Verfügung bzw. einem Gerichtsbeschluss unterbinden. Und Ebay wird es auch unterbinden, sobald es darüber informiert wird.

Das Anbieten gefälschter Markenprodukte ist auf Ebay verboten, egal ob man es offen als Fälschung kennzeichnet oder nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
susihatrecht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie würden zuerst Probleme mit Ebay bekomme. Lesen Sie bitte die Richtlinien bei Ebay (VOR dem Einstellen des Artikels) nach:
"Der Verkauf von gefälschten Artikeln ist nach den eBay-Richtlinien verboten und kann zum Ausschluss bei eBay führen. Der Verkauf von Plagiaten kann unter Umständen auch dazu führen, dass die Markeninhaber oder Urheber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen."

-- Editiert von susihatrecht am 13.10.2020 07:29

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von susihatrecht):
Sie würden zuerst Probleme mit Ebay bekomme.


Das sind wohl die geringsten "Probleme".....

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das sind wohl die geringsten "Probleme".....


Kommt drauf an. Eine Abmahnung durch den Rechteinhaber kostet vielleicht im unteren vierstelligen Bereich. Wenn dem TE aber durch eine eBay-Sperre sein komplettes Geschäft wegbricht, könnte ihn das teurer kommen.

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