Bohren in der Wohnung

27. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
FlHaBo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bohren in der Wohnung

In meinem Mietvertrag steht: "Die Wohnungswände, Decken, Fenster, Tür- und Fensterrahmen, Fußböden, Fliesen und Einrichtungsgegenstände in den vom Mieter ausschließlich und mit den übrigen Bewohnern des Hauses gemeinsam genutzten Räumen dürfen weder angebohrt, beklebt, oder auf andere Weise beschädigt werden."

Es muss mir doch erlaubt sein, eine Lampe oder Regale durch Bohrmaßnahmen an der Decke/Wand zu befestigen oder Bilder mit Nägeln an die Wand zu hängen!? Vor meinem Umzug möchte ich mir Klarheit verschaffen.

Vielen Dank im Vorraus!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das anbringen von Dübellöchern im normalen Rahmen ist normale Nutzung der Mietsache.

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
"Die Wohnungswände, Decken, Fenster, Tür- und Fensterrahmen, Fußböden, Fliesen und Einrichtungsgegenstände in den vom Mieter ausschließlich und mit den übrigen Bewohnern des Hauses gemeinsam genutzten Räumen dürfen weder angebohrt, beklebt, oder auf andere Weise beschädigt werden."

Ich stell mir das einmal praktisch vor: Du hast in der Küche Hängeschränke, die sollst du dann auf den Fußboden stellen, oder? Ebenso die Wandregale, und wenn deine Frau sich im Spiegel sehen will, ruft sie: "Liebling, kannst du mir mal für 10 Minuten den Spiegel halten?" Kannst du aber ruhig unterschreiben, weil es m.E. im Zweifelsfall nichtig wäre. Bohrlöcher, die den normalen Gebrauch in einer Wohnung darstellen, brauchst du beim Auszug noch nicht einmal zu schließen. Was anderes ist es, wenn du in einer Luxuswohnung im Bad z.B. sehr hochwertige Wandbeläge wie Marmor o.ä. hast; da solltest du mit viel Vorsicht zu Werke gehen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Eventuell hast du auch Asbest in den Wänden.

Deshalb will der Vermieter Dich vertraglich verpflichten, die Wände nicht anzubohren...



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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

So einen Passus habe ich noch nie gesehen.
Ist das ein Formularmietvertrag?

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FlHaBo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ein Formularmietvertrag das ist, was ich denke (http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mietvertrag-arten/unterschied-zw.-formularmietvertrag-und-individualvereinbarung.html), dann ist es ein Formularmietvertrag, ja.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
dann ist es ein Formularmietvertrag, ja.


Ich staune, welcher Blödsinn so alles seinen Weg auf Papier findet :crazy:

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie gehabt, Du darfst in normalen Rahmen Löcher in die Wände bohren, um Schränke und Deko anzubringen. Diese musst Du, sofern Du vertraglich nicht dazu verpflichtet wurdest. auch bei Auszug nicht wieder verschliessen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FlHaBo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank für Eure Hilfe!

Eigentlich will ich ja nur eine Lampe befestigen und ein paar Bilder aufhängen... Asbest schließe ich mal aus, weil das Gebäude relativ neu ist und die Küche, die ich von der Vormieterin übernommen habe, auch an die Wand gebohrt wurde... Die Vormieterin hat so IKEA-Papierlampen aufgehangen, - die muss man nicht festbohren, aber ich möchte schon ordentliches Licht in der Wohnung. :)

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
aber ich möchte schon ordentliches Licht in der Wohnung.


Das gehört einfach zu einer vertragsgemäßen Nutzung, sonst müßtest du mit einer Taschenlampe agieren, und das kanne es ja wohl nicht sein! Lass dich nicht einschüchtern!

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1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Auch wenn schon zahlreiche Bohrungen vorhanden sind ?

Na, warum denn bitte nicht?

Diese Regelung im Mietvertrag ist die offenkundig unwirksamste, die mir in letzter Zeit untergekommen ist.

FlHaBo kann selbstverständlich seine Lampe, seine Regale und alles Andere andübeln.

Und damit ist nun wirklich alles gesagt.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
quote:
FlHaBo kann selbstverständlich seine Lampe, seine Regale und alles Andere andübeln.

Und wenn dafür schon Löcher vorhanden sind ?

Genau. Dann muss sich FlHaBo nur genauso wie seine Vormieter möblieren und einrichten.
Schwachsinn.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
FlHaBo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vormieterin hat keine Löcher (außer in der Küche) gebohrt. Die Lampen sind Papierlampen, die am Kabel hängen und nur ein Plstikverdeck an der Decke haben, welcher nicht festgeschraubt werden muss. Außer in der Küche und im Bad (Spiegel und Lampe, welche dem Vermieter gehören und uns überlassen wurden) sind also keine Löcher in der Wand.. Nur im Flur waren drei kleine Bilder aufgehangen...

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Die Vormieterin hat keine Löcher (außer in der Küche) gebohrt.

Ist auch völlig egal.

Du kannst selbstverständlich Deine Lampe, Deine Regale und alles Andere andübeln.

Und damit ist nun wirklich alles gesagt.
Alles andere ist Blödsinn .

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

-- Editiert Felicia Absahn am 30.09.2012 20:02

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