Demente Nachbarin beleidigt mich ständig

28. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.02.2022 10:27:43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Demente Nachbarin beleidigt mich ständig

Hallo,
ich wohne seit ein paar Monaten in meiner Traumwohnung. Das Haus gehört einem Vermieter und seine Mutter, eine ältere Frau, wohnt im Erdgeschoss.
Sie war am Anfang eine sehr nette und liebe Person, mit der ich mich auch ein paar Mal ganz nett unterhalten habe. Seit circa 1,5 Monaten scheint es ihr psychisch nicht mehr so gut zu gehen. Sie schließt immer, auch am hellichten Tag die Haustüre von innen ab, was unglaublich nervig ist da so keine Paketdienste mehr ins Haus kommen und ich nie weiß ob ich 4 Stockwerke nach unten laufen muss um meinem Besuch die Tür aufzumachen.
Nun hat sie angefangen, immer aus ihrer Tür herauszukommen, wenn man an ihrer Wohnung vorbei kommt. Sie regt sich dann immer auf und fragt „Wer sind Sie" und fordert einen auf, sofort das Haus zu verlassen. Des öfteren öffnet sie auch ihr Fenster wenn man gerade das Haus verlässt und schreit einem wüste Dinge hinterher wie „Sie dreckige Sau, sie elendiges Miststück" etc. Außerdem verhält sie sich extrem merkwürdig (hat zB alle Briefkästen mit braunem Paketband überklebt).
Ich fühle mich dadurch extrem belästigt und gestresst, und das jedes Mal wenn ich das Haus verlasse. Dem Vermieter wurde das ganze auch schon von mehreren Mietern im Haus gemeldet, doch verbessert hat sich die Situation nicht. Was kann ich jetzt tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von vivsch):
Was kann ich jetzt tun?

Die Mängel dem Vermieter mal gerichtsfest melden und im Falle des Fristablauf der Selbstvornahme ankündigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
und im Falle des Fristablauf der Selbstvornahme ankündigen.

Selbstvornahme?

Der Vermieter möchte anscheinend derzeit nichts ändern oder schätzt den Stand der Dinge vielleicht falsch ein. Helfen kann hierbei möglicherweise die Meldung an einen Sozialdienst. Die mögen bitte mal nachprüfen. Möglicherweise ist die alte Dame gar nicht mehr in der Lage, allein zu leben.

Viele Grüße!

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Mängel dem Vermieter mal gerichtsfest melden und im Falle des Fristablauf der Selbstvornahme ankündigen.

Wie würde die "Selbstvornahme" nach Deiner Meinung aussehen?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18142 Beiträge, 9864x hilfreich)

Grundsätzlich sind die eigenen Möglichkeiten aber begrenzt, wenn es sich wirklich um eine psychische Krankheit oder Altersdemenz handelt.
Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, dass solche Personen in der Umgebung wohnen.
So lange weder Fremdgefährdung noch Selbstgefährdung durch die Frau vorliegt, macht auch der Sozialdienst der Stadt nichts. Eine gewisse Lästigkeit muss man hinnehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von vivsch):
wenn man gerade das Haus verlässt und schreit einem wüste Dinge hinterher wie „Sie dreckige Sau, sie elendiges Miststück" etc

Fühlen Sie sich denn persönlich angesprochen?
Zitat (von vivsch):
Was kann ich jetzt tun?

Ignorieren oder ausziehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(613 Beiträge, 232x hilfreich)

@vivsch

Ehrlich, so richtig kann ich dich nicht verstehen. Für den Vermieter ist die Situation mit seiner Mutter sicherlich auch nicht einfach. Da seine Mutter dement ist, sind ihre Beschimpfungen nicht persönlich gemeint und daher sollte man die Beschimpfungen auch nicht persönlich nehmen.

Das Problem mit dem Haustürschloss lässt sich auch einfach lösen, indem das Schloss entsprechend umgebaut wird. Dann kann die Mutter die Tür nicht mehr verschließen.

Der richtige Weg ist aus meiner Sicht ein verständnisvolles Gespräch mit dem Vermieter und ihr werden dann eine Lösung finden oder habt ihr das schon versucht?


Gruß

Uwe

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von pal378516-54):
Der Vermieter möchte anscheinend derzeit nichts ändern

Irrelevant.
Er bekommt Miete und schuldet dafür die entsprechende Gegenleistung - was er "möchte" ist da relativ nachrangig.



Zitat (von Leo4):
Wie würde die "Selbstvornahme" nach Deiner Meinung aussehen?

1. Information der zuständigen Stellen (sozialpsychiatrischer Dienst, ...)
2. Umbau des Schlosses
3. Sicherstellen der Zustellungen
Alles unter Verrechnung mit der Miete.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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