Garagenaufzug seit über 3 Monaten (23.8.22) defekt mit Auto drin.

28. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Der_Pechvogel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagenaufzug seit über 3 Monaten (23.8.22) defekt mit Auto drin.

Hallo zusammen,

danke erstmal für eure/deine Zeit.

Ich habe einen TG Stellplatz im 2 UG.
An diesen Stellplatz komme ich nur über einen Autoaufzug heran.
Dieser Aufzug ist seit dem 23.8.22 defekt.
Das Problem ist, das seitdem mein Auto drin steht.
Heute haben wir den 28.11.22 und seitdem 23.8.22 ist mein Auto "gefangen".

Seit über 3 Monaten habe ich also kein Auto
Wir mir zugetragen wurde, haben die Eigentümer 3 Wochen gebraucht um sich zusammen zu sitzen.

Das Gebäude ist in den 50-60er gebaut worden.
Dementsprechend wurde darüber entschieden, ob Reparatur (Hydraulik ersetzen, ab Auftragserteilung 3 Monate) oder Aufzug komplett Neu (Ab Auftrag mindestens 6 Monate Wartezeit).

- Miete zahle ich für den Stellplatz seit 1.10.22 nicht mehr
- Wartung wurde anscheinenden immer durchgerührt
- Auftrag wurde an eine Schweizer Firma erteilt, voraussichtlich Reparatur Mitte Ende Dezember 2022 (ohne Gewähr, es wurde tatsächlich kein genaues Datum genannt)
- Mein Tüv ist seit etwa 1 Monat abgelaufen, und konnte wegen des defekten Aufzugs nicht durchgeführt werden.
- Einen Anwalt habe ich bereits kontaktiert, er hat mir auf die schnelle "Lebensrisiko bzw. Lebenspech" ausgesprochen.

Ich wollte hier einfach Meinungen oder Einschätzungen hören über meine Möglichkeiten (wenn vorhanden).
Das Thema ist tatsächlich sehr frustrierend, da ein Ende nicht in Sicht ist.
Darüber hinaus bekomme ich von der zuständigen Hausverwaltung nur die Auskunft " Auftrag wurde erteilt".

Wenn jemand die selbe oder ähnliche Erfahrung gemacht hat, bin ich über jeden Hinweis dankbar.
Gerne nehme ich auch bei Erfolgsaussicht einen Anwalt.

Schlimm ist, das ich die Kosten durch ein Mietauto oder sonstige kosten die durch nicht Benutzung entstehen einklagen müsste, und ob das Aussichten auf Erfolg hat oder verhältnismäßig ist, ist die Frage - ich tippe auf Nein.

Danke für deine/eure Antwort/en

-- Editiert von User am 28. November 2022 10:16

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

§ 536a (1) BGB ist hier maßgeblich. Der lautet "Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen."

Du hast definitiv einen Schaden erlitten, weil du dein Fahrzeug nicht nutzen kannst. Schadensersatz wirst du nur erhalten, wenn der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder mit der Beseitigung in Verzug ist. Ersteres kannst du vermutlich vergessen. Bleibt der Verzug.

Hier würde ich unterscheiden. Reine Reparatur oder ein Neubau wird sicherlich länger dauern. Aber der Vermieter ist verpflichtet alles wirtschaftlich Sinnvolle zu veranlassen, zumindest die dort stehenden Autos herauszuholen. Ich kenne diesen Aufzug nicht. Wenn es möglich wäre, den mit einem externen Antrieb provisorisch für ein paar Fahrten zu betreiben, dann muss der Vermieter dies ermöglichen und auch bezahlen. Es kann also sein, dass der Vermieter es sich hier ein wenig leicht macht.

Rein praktisch stehst du aber vor erheblichen Beweisproblemen. Du müsstest beweisen, dass es dem Vermieter zumutbar gewesen wäre, dein Auto früher aus der Garage zu befreien. Dann hast du Chancen auf Schadensersatz.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Der_Pechvogel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke @cauchy für deine Antwort.

Das Beweisen ist leider in diesem Land das Problem.
Leider trägt die Hausverwaltung auch nichts zur Lösung des problems bei.

Natürlich führen sie nicht selbst die Reparatur aus.
Jedoch wollten die auch keinen Schriftverkehr zur Verfügung stellen, der zumindest zeigt, das da jemand dahinter ist.

Und bevor mir jemand mit der Datenschutz Keule kommt, sensible Namen und Preise kannst schwärzen und dann eine Kopie erstellen. Und dann ist nichts mehr erkennbar.



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