Als ich mit meinem (noch) Mann zusammen gezogen bin, haben wir den Mietvertrag beide unterschrieben.
So ein Mietvertrag aknn aber nur von beiden Parteien gleichzeitig gekündigt werden. Der VM will mich auch nicht aus derm Mietvertrag entlassen.
Mein (noch) Mann weigert sich zu küdnigen und denkt so die Beziehung aufrecht erhalten zu können.
MEin Problem jetzt: Wenn ich ausziehe bin ich ja weiter verpflichtet Miete zu zahlen. Ich habe aber keine Lust (und auch nicht das Geld) zwei Wohnungen zu unterhalten. Mit ihm zusammen wohnen bleiben geht nicht. Nur faktisch versucht mein Mann jetzt den Auszug und damit die Trennung dadurch zu verhindern.
Gibt es eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag rauszukommen? Es kannd och nicht sein,d ass ich für meinem Mann die nächsten 10 (oder wie lange er auch immer da wohnen bleibt) Jahre die Miete zahlen muss.
Gemeinsamer Mietvertrag-Trennung-Kündigung
27. Dezember 2005
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Frage vom 27. Dezember 2005 | 13:10
Von
Status: Lehrling (1477 Beiträge, 198x hilfreich)
Gemeinsamer Mietvertrag-Trennung-Kündigung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2005 | 16:58
Von
Status: Schüler (273 Beiträge, 12x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 28. Dezember 2005 | 09:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Ja, Du hast gegen Deinen Mann einen rechtlichen Anspruch, dass er die Kündigung mit unterschreibt. Wenn er sich standhaft weigert, musst Du das aer einklagen.
Solange ändert sich im Verhältnis zum Vermieter leider nichts. Beide Hauptmieter sind gesamtschuldnerisch für die Miete haftbar. Bei Zahlungsverzug kann sich der Vermieter also aussuchen, gegen wen er vorgeht.
Im Innenverhältnis gegenüber Deinem Mann hast Du aber den Anspruch, dass er die Miete alleine bezahlt. Das musst Du allerdings mit Deinem Mann alleine ausmachen. Der Vermieter braucht sich nicht darauf verweisen zu lassen.
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