Gewerbemietvertrag Betriebskostenabrechnung

5. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
naila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemietvertrag Betriebskostenabrechnung

Guten Abend,
wir waren ca. 15 Jahre Mieter eines Hauses mit Gewerbe im EG und 2 Wohnungen darüber, die von uns bewohnt waren. Unser Mietverhältnis kündigten wir letztes Jahr Juni 08 zum Ende des Jahres( leider nur mündlich). Haben aber auch sofort einen Nachmieter gestellt, der aber erst zum Februar 09 das Gewerbe übernehmen wollte. Im Februar sollte renoviert werden.
Wir blieben also bis Ende Januar im Gewerbe. Nun erhielt ich die Nebenkostenabrechnung ( Müllabfuhr, Straßenreinigung, Wasserrechnung) bis Ende Februar. Wasserzähler hatte ich Ende Januar abgelesen und Werte übermittelt dem Energieversorger. Es stellt sich nun heraus, dass unser ehemaliger Vermieter das Gebäude verkauft hat, wohl erst zum 01.03.09, Strom und Gas Endabrechnung wurden direkt nach Abschlussrechnung von uns an den Energieversorger überwiesen. Die Frage ist nun ist der Vermieter berechtigt uns den Februar noch abzurechnen, der neue Mieter( Eigentümer) war ja schon im Gebäude für renovierungsarbeiten! Bedanke mich sehr, mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Da die Schriftform hier erforderlich ist, wirst du hier nicht weiterkommen.
Nur wenn du nachweisen kannst, dass der Vertrag einvernehmelich zum 28.02.09 beendet war und das du der Schlüssel/Mietsache an den Vermieter rechtzeitig übergeben hast, damit kann die Mietverhältnis zum 28.02 beendet sein.


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#2
 Von 
naila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vertrag ist meines Erachtens einvernehmlich zu Ende Januar beendet worden, letzte Miete wurde im Januar bezahlt, Schlüsselübergabe war Ende Januar. Müssen wir die Nebenkosten,sprich Müllabfuhr, Strassenreinigung und Wasser für Februar noch bezahlen?

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#3
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Sorry, ich meine auch Ende Januar nicht Februar.

Müssen wir die Nebenkosten,sprich Müllabfuhr, Strassenreinigung und Wasser für Februar noch bezahlen?

Das die Miete bis Januar bezahlt wurde und die Schlüsselübergabe auch Ende Januar durchgeführt werden, das ist ein Indiz dafür, dass die Mietverhältnis Ende Januar ohne Kündigung einvernehmlich beendet wurde. Wenn der VM was anders behaupten will, dann die Beweispflicht liegt bei dir.
Als Beweis kann hier die Schlüsselübergabe (Beginn Feb.?) an den neuen Mieter.


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#4
 Von 
naila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort, mit liebem Gruss n.

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