Gewerblicher Mieter: Übergabe

6. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblicher Mieter: Übergabe

Guten Tag,
Ein Mieter hat ein Lagerraum mit Carport fristgerecht gekündigt.
Vor Fristablauf hat er sein Schloss abgebaut mit bitte an Vermieter die Räumlichkeiten schließen.
Vermieter hat ein anderen Schloss eingebaut.

Sobald es passiert, weigerte Mieter weiter Miete zu zahlen, da angeblich "Eine Rückgabe stattgefunden und somit ist den Vertrag beendet.
Jedoch Carport (gehört zu Mietsachen) bleibt weiterhin mit Restlichen Baumeterial und massiv mit Baumüll belegt auch nach Ablauf Kündigungsfrist.

Mahnung und Termin für Übergabe alle Mietsachen "besenrein" - hat der Mieter ignoriert.

Fragen:
1. Wird es Rechtlich als "Übergabe" ohnehin gesehen?

2. Was darf jetzt der Vermieter vornehmen? Müll entsorgen aus eigener Kraft?

Danke im Voraus für die Meinungen,






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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Mahnung und Termin für Übergabe alle Mietsachen "besenrein" - hat der Mieter ignoriert.

Vermutlich hat er diese Mitteilungen nie bekommen?
Als erstes sollte man mal gerichtfest zur Räumung auffordern - falls man die Sachen nicht schon mit all dem Kram übernommen hat ...



Zitat (von Kotischka):
1. Wird es Rechtlich als "Übergabe" ohnehin gesehen?

Keine Ahnung was man damit zum Ausdruck bringen will.



Zitat (von Kotischka):
2. Was darf jetzt der Vermieter vornehmen? Müll entsorgen aus eigener Kraft?

Er sollte erst mal prüfen, wie denn nun die Lage des Vermieters tatsächlich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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