Kaution einbehalten,Frist,Nebenkosten

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
enola
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)
Kaution einbehalten,Frist,Nebenkosten

Hallo Leute,
leider muss ich mich noch mit meiner alten Mietwohnung, bzw. mit der Kaution die ich noch erwarte rumschlagen.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps / Ratschläge geben was ich tun kann.

Ich bin zum 01.07.2004 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe seitdem noch nicht die Kaution vom Vermieter bekommen. Damals wurde abgemacht, das er die Nebenkosten von 2003 von der Kaution abzieht und den Rest überweist. Naja, ich warte heute noch. Da er ja wohl 6 Monate Zeit zum überweisen hat und ich auch noch ein paar Tage kulanz gelten lassen wollte, habe ich bis etz noch net reagiert und ihn noch nicht aufgefordert zu zahlen (also noch kein Brief o.ä. ).

Was soll ich denn nun am besten machen. Eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist? Wie sollte sowas denn aussehen?
Da ich ja auch noch die Nebenkosten für das halbe Jahr von 2004 bezahlen muss, habe ich mir gedacht, wenn ich mich etz net melde das er das doch einfach von der Kaution abziehen könnte. Und das ich ja dann keinen weiteren Kontakt mit dem Vermieter zu haben brauch?!
Oder wäre das für mich irgendwie Nachteilig? Abgesehen davon, dass die Nachzahlung kleiner ausfallen könnte?

Die Kaution betrug damals übrigens 310 Euro, davon sollte er ca. 130 Euro Nebenkosten für 2003 abziehen. Es wäre also noch ein Rest von 180 Euro.

Hat viell. jemand ne Idee oder einen guten Rat? Bitte helft mir.

Liebe Grüße
enola

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uta Köhn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Enola!

Wann bist Du denn in Deine alte Wohnung eingezogen?

die Kaution wird in der Regel & Monate nach Vertragsbeendigung zurückgezahlt. Allerdings ist dieser zeitraum in der Rechtssprechung umstritten.

Wenn ich das richtig sehe, ist eine ordentliche Abrechnung für 2003 noch nicht eingegangen

Wie bestimmt sich der abrechnungszeitraum? Ist es das Kalenderjahr 01.01. - 31.12..? Wenn dies der Fall sein sollte, ist der Vermieter gemäß § 556 BGB von der Nachforderung ausgeschlossen und kann auch dieserhalb dann nicht mit der Kaution aufrechnen.

Für die Abrechnung 2004 besteht noch kein Anlass zur Aufregung, da er hierfür noch ca. ein Jahr zeit hat. Hier wird er wegen noch nicht fällig gewordener Forderungen sicherlich aufrechnen.

Ich an Deiner Stelle würde aber zunächst die Abrechnung über die Kaution einfordern und dann einen rückzahlungsanspruch geltend machen. Beachte dabei aber auch, dass der Vermieter die Kaution anlegen musste, sprich dir die Zinsen gutgeschrieben werden.

Aus der abrechnung kannst Du dann entnehmen, welche rechtsauffassung dein ehemaliger Vermieter vertritt und wie er Aufrechnungen begründen will. Für 2003 kann er m.E. aber nicht mehr aufrechnen, weil es an einer ordentlichen Abrechnung mangelt

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#2
 Von 
enola
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Uta,
erstmal Danke für deinen Rat.

Ich bin 03/03 in die Wohnung eingezogen und bin 07/04 wieder ausgezogen. Das mit der NK-Abrechnung ist eine andere Sache, da habe ich mich schon schwarz geärgert! Mag gar nimmer dran denken und werde nieeeee wieder in eine privat vermietete Eigentumswohnung ziehen!!! *grmpf* Aber damit habe ich mich letztendlich abgefunden. Sollte 127 Euro nachzahlen (obwohl ich nie zuhause war... ich musste für eine Familie mitzahlen, die den ganzen Tag zuhause war *totalungerecht* ) und habe mit dem damaligen Vermieter ausgemacht, das er das von der Kaution abzieht und mir den Rest überweist. Das hätte ich auch völlig OK so gefunden. Nun hat sich mein EXVermieter seitdem nie wieder gemeldet und der Betrag 320 Euro Kaution - 127 Euro NK aus 2003 = 193 Euro Rest der Kaution stehen noch aus.

Leider habe ich aus deinem Beitrag nicht ganz rauslesen können, wie ich mich nun am besten verhalten sollte? Soll ich noch warten oder eine Mahnung/ Zahlungsaufforderung schreiben? (Wie schreibt man so etwas?) Oder sollte ich doch besser noch aweng warten? Das halbe Jahr ist ja nun rum. Habe mal irgendwo gelesen das der Vermieter solange die Kaution behalten darf.
Was mach ich denn nun?
Ist gar nix tun und abwarten die beste Variante? Oder kann mein Anspruch auf meine Kaution dann verjähren?

Ja, so viele Fragen... ich hoffe doch sehr, das mir jemand helfen kann.

Liebe Grüße
enola

-- Editiert von enola am 11.01.2005 16:10:10

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#3
 Von 
enola
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo nochmal @all

kann mir denn keiner helfen?
Weiß niemand einen Rat oder Tipp oder eine Vorgehensweise?

Liebe Grüße
enola

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