Hallo zusammen,
habe nun schon ein wenig recherchiert, aber noch nicht herausgefunden, ob das Mieterhöhungsverlangen unseres Vermieters formal und inhaltlich (?) wirksam ist.
Im August ging uns das per Einschrieben zu, ab 1.11. soll dann die erhöhte Miete bezahlt werden, Fristen sind also eingehalten. Die Nettomiete soll um 7 % erhöht werden und das erstmalig nach den 3 Jahren, vor denen ich (bzw. damals alle im Haus nach der Sanierung) eingezogen bin. Kappungsgrenze also auch kein Thema.
Die Begründung lautet (im Betreff): "Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß BGB §558, §558a, §588b, §588c und $588d durch neuesten Mietspiegel" (also die Bezugnahme auf den Mietspiegel). Im Text stehen dann nur unser derzeitiger Quadratmeterpreis, die Wohnungsgröße, die neue Nettomiete und der neue Quadratmeterpreis und der Termin, halt ab 1.11.
Nun hab ich eine Mietspiegeltabelle gefunden, -mit von-bis-Werten, wo ich allerdings das gültige "Feld" nicht eindeutig bestimmen kann und außerdem die Phrase im Internet gefunden: >>"Bezugnahme auf den Mietspiegel" erfordert, dass ein konkretes Rasterfeld des Mietspiegels bezeichnet wird. Die Mieterhöhung ist andernfalls unwirksam.<< Stimmt das? Muss uns der Vermieter z.B. mit Baujahr des Hauses, Lage und Austattung/Zustand das genaue Feld und damit den Preis nachweisen??
Das Ding ist in unserem gesamten Stadtviertel ist zwar die Miete gestiegen, was aber daran liegt, dass Altbau"ruinen" top saniert worden und "im Erstbezug" dann vermietet.
Unser Mehrfamilienhaus dagegen ist 2005 pfuscherhaft nur teilsaniert worden (haupsächlich Heizung, Sanitär, Elektroinstallation)und enspricht nicht dem guten Standard ringsherum.
Alles in allem zweifle ich an der Rechtmäßigkeit bzw. Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.
Außerdem haben wir uns anfangs auch wegen vieler Mängel mit dem Vermieter rumgeplagt und eine Mietpartei (die erste) hatte sogar einen anderen Mietvertrag als die anderen (wobei zumindest 6 der insgesamt 10 Wohnungen als gleich anzusehen sind), aus dem die Nutzung eines Dachbodens hervorgeht, der aber wegen baulicher Mängel gesperrt und nicht nutzbar war/ist.
In einem früheren Schreiben (etwa Februar 2008) hat uns der Vermieter mitgeteilt, dass er in den nächsten 9 Monaten den Dachboden sanieren will (sogar Solarzellen auf dem Dach installieren möchte), obwohl die Dachbodennutzung in unseren Mietverträgen garnicht drinsteht. Vor allem stört mich, dass z.B. die durchaus nötige Sanierung des Treppenhauses (Fenster!) oder der besseren Wärmedämmung des gesamten Hauses kein Vorrang gegeben wird und der Vermieter bekannt dafür ist, sich mit den Kosten zu verspekulieren, bzw. Schulden zu haben.
Vielen Dank schonmal für eure Tips.
Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete
3. Oktober 2008
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2008 | 16:48
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2008 | 16:58
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 3. Oktober 2008 | 17:01
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Die Mieterhöhung dürfte wirksam sein. Ich sehe spontan nichts, was dagegen sprechen würde.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Oktober 2008 | 17:30
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 278x hilfreich)
Hi bballseni,
einfach mal die gesamte Mieterhöhung hier reinstellen, dann können wir konkrete Ratschläge geben.
Es kommt oftmals auf Kleinigkeiten an, die eine ME enweder aus formalen oder Inhaltlich/materiellen Gründen unwirksam machen können. Da reichen durchaus auch kleinere Fehler, deswegen ist es wichtig den ganzen Text zu prüfen !
Ok, kostet etwas Zeit dies abzutippen, aber Sie wollen ja auch einen möglichst präzisen Rat !
MFG
#4
Antwort vom 3. Oktober 2008 | 20:59
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 278x hilfreich)
Hi
@ballseni
Hallo, was ist los ???
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