Mietkaution - welchen Zinssatz anrechnen?

4. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
shacky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution - welchen Zinssatz anrechnen?

mein kautionskonto wurde mit 0,25 % verzinst. habe ich auch immer auszug bekommen. soweit alles klar, jetzt ist mein vermieter über 1 jahr im verzug mit der kautionsrückzahlung. was ich denn dann für einen zinssatz anrechnen? will erstmal
versuchen gütlich mit meinem vermieter zu einigen.




11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
shacky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

welche infos meinst du

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
shacky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

kaution war 1360.-, nebenkosten nein- nein, keine nachzahlungen,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
shacky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

mietende 01.06. 2009

0x Hilfreiche Antwort




#9
 Von 
shacky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

habe jetzt eine qualifizierte antwort erhalten.die oben genannte war falsch von sassy2.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Wichtiger als die Frage nach der Verzinsung ist doch, dass Sie Ihre Kaution zurückerhalten. Einen Teil davon darf der Vermieter aber auch nach Mietende noch zurückbehalten, etwa zur Besicherung von Nebenkostennachforderungen. Da nach § 556 Abs. 3 BGB über die Betriebskosten spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen ist, kann die Kaution längstenfalls solange zurückgehalten werden.

In diesem Zeitraum, in welchem der Vermieter die Kaution zurecht zurückbehält, ist entsprechend § 551 BGB zu verzinsen.

Ist die Rückzahlung aber fällig und kommt der Vermieter dem nicht nach, dann ist er in Verzug, so dass Verzugszinsen nach § 288 BGB zu zahlen sind. Der Hinweis von Captain Surcouf zur Höhe der Verzugszinsen – 5% über dem Basiszinssatz – trifft zu, wobei der Basiszinssatz nah 0%, so dass sich für Zeiten bis zum 01.07. nur 5,12% und für danach 5,37%.

Hier kommt zwar eine nicht ganz geringer Zinsbetrag raus (rd 60 bis 70 €), wegen dem man aber trotzdem nur dann vor Gericht ziehen sollte, wenn man ohnehin die Rückzahlung der Kaution einklagen muss.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.432 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.189 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.