Mietminderung,Auszug,Kaution

2. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung,Auszug,Kaution

Hallo zusammen!
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Wir hatten mit unserer letzten Wohnung sehr viel ärger gehabt wegen Schimmel.Haben deswegen auch in ständigem Kontakt mit der Vermieterin gestanden.Wir hatten die Miete gemindert gehabt und sind auch vorzeitig ausgezogen.Hätten zum 01.06.08 erst ausziehen dürfen sind aber zum 01.05.2008 ausgezogen.Da unsere Vermieterin einfach nicht in die Gänge kam um irgendwas machen zulassen.Für den Monat Mai haben wir also keine Miete bezahlt.Die Miete Betrug 520€ Warm durch die mietminderung waren es nur noch 400€.Haben eine Kaution von 300€ geleistet.Meine Frage ist.Darf die Vermieterin nach Auszug die Rückstände von der Mietminderung zurückverlangen?Das Sie von uns jetzt logischerweise die 400€ Miete für Mai haben will.Schreiben vom RA liegt auch schon vor.Bitte um schnellste Antwort und bedanke mich bei euch schon mal im vorraus.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Klar, verlangen kann sie alles.

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#2
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Aussage bringt mich niht wirklich weiter :D

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#3
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ist aber die entsprechende Antwort auf deine Frage. :devil:

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#4
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist nicht ob sie alles verlangen kann sondern ob sie auch ein recht dazu hat die komplette Summe einzufordern.
Würde sie notfalls auch damit durchkommen.

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#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Zu welchem Datum wurde von wem wann gekündigt?

Kündigung zum 31.05.? (01.06. geht übrigens nicht) Dann muss auch die Miete für Mai gezahlt werden, außer es gibt irgend einen plausiblen Grund. Wie lange dort tatsächlich gewohnt wurde ist hier nicht relevant.

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#6
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung wurde zum 31.05.2008 gekündigt von unserer Seite. Mir gehts nur darum ob Sie den Betrag der Mietminderung zurückfordern kann trotz das in der Wohnung nichts gemacht worden ist obwohl es uns zugesichert wurde.

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das kommt im Zweifel darauf an, ob Ihr das vor Gericht beweiskräftig darlegen könnt.

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#8
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Beweisen?Hmmm...könnte gut möglich sein.Fotos sind vorhanden von all den Räumen die mit Schimmel befallen sind. Das bis her nicht wirklich viel gemacht worden ist sieht man auch nicht. Ein Teil der Wohnung ist in Bearbeitung seitdem 14.12.2007.Ein Sachbearbeiter der unter anderem Ihr Ex Mann ist der Vermieterin sagte selber das die Wohnung nicht bewohnbar ist und erstmal für mindestens 3 Monate auch keiner einziehen darf da die Wohnung Baufähig ist.Und dennoch obwohl Sie es weiß hängt wieder ein Schild im Fenster das die Wohnung zu Vermieten ist. Die Bauunternehmer haen bestimmte Zahlen und er sprach von 80 und ab 100 wäre die Wohnung Nass.Ob er das im Zweifelfall auch aussagen würde weiß ich nicht da es halt der Ex Mann ist. Eswaren neben meinem Freund noch andere Personen im Raum die es bezeuegn könnten.

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12320.03.2009 16:39:51
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Im schlafzimmer (relativ starker schimmelbefall) kommt das von der Aussenwand. Da ist man hingegangen und hat den boden aufgerissen ein paar Tage austrocknen lassen und dann mit dicken Kiessteinen aufgefüllt.In der Diele sowohl als auch im Badezimmer kommt das von den alten Nachbarn über der Wohnung. Der Bauunternehmer vermutet das die nen Wasserschaden haben oder hatten. Da ist nichts gemacht worden.Da es für die Vermieterin Hartz 4 empfängerin zu Teuer wäre und für den Mieter in der Miete zu Teuer wird. Abstellraum in der Wohnung total durchnässt die ganze Wohnung hat nach Feuchtigkeit gestunken.Duftsprays und ähnliches haben Ihren Zweck nicht mehr erfüllt.

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