Mietvertrag Haus & Grund

25. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Poison0611
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag Haus & Grund

Guten Morgen zusammen. Ich ziehe zum 01.12. mit 3 Töchtern, Mann und Hund in ein angemietetes Haus.(Vermietet wird hier Wohnrecht!) Der Makler vermietet mit Verträgen von Haus & Grund. Den Vertrag habe ich mittlerweile 3-mal gelesen. Ich habe allerdings immer noch das Gefühl, ich hätte etwas übersehen. Gibt es Klauseln, auf die man besonders achten sollte,bzw. mit in den Vertrag nehmen sollte, o.ä.?

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"Danke & Grüsse"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Was genau heißt 'vermietet wird hier Wohnrecht'?

Wenn jemand (nur) ein Wohnrecht hat, darf er das Haus nur für sich selbst und Familienangehörige zum Wohnen verwenden, es aber nicht weitervermieten.

Um vermieten zu können, müßte der Vermieter ein umfassenderes Nießbrauchsrecht für das Haus haben.

Oder was ist gemeint?

Ansonsten würde ich bei einem Vertragsvordruck vom Grundbesitzerverband davon ausgehen, daß alle Formulierungen zum Vorteil des Vermieters sind. Bei Formularmietverträgen besteht auch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (allerdings keine Gewißheit) dafür, daß die Klauseln formal zulässig sind.

Inwieweit der Vertrag den eigenen Vorstellungen entspricht, muß jeder für sich beurteilen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ich schließe mich wald-hase an.

Ein Wohnrecht darf gar nicht vermietet werden. Sollte es tatsächlich so sein, dass der Vermieter sein Wohnrecht vermieten will, dann würde ich vom Vertrag Abstand nehmen.

So etwas kann nämlich zu beliebigen Schwierigkeiten mit dem Eigentümer führen.

Solltest Du dennoch großes Interesse an der Anmietung des Hauses haben, dann sollte zusätzlich eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Eigentümers eingeholt werden.

0x Hilfreiche Antwort

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