Hallo,hab meine Nebenkostenabrechnung bekommen und wollte mal wissen ob ich diese ganzen Posten überhaupt zahlen muss....was denkt Ihr?
Auf der Abrechnung stehen folgende Posten:
1,Heizkosten
2,Warmwasserkosten
3,Hausnebenkosten die da wären...
-Feuerversicherungen
-Gebäudeversicherung
-Grundsteuer
-Kaltwasser
-Abwasser
-Straßenreinigung
-Müllabfuhr
-Allgemeinstrom
-Hausmeister
-Oberflächenwasser
So und nun zum Mietvertrag...dort sind folgende Posten drin,
-Sammelheizung
-Warmwasser(haben wir aber nicht)
-Fahrstuhl(haben wir keinen)
-Treppenreinigung(auch die haben wir gar nicht)
-Sach und Haftpflichtversicherungen
_______________________________________________
Ist es nicht so das ich nur die Posten aus dem Mietvertrag zahlen muss?
Ein bekannter von mir ist der Meinung das ich evtl gar nichts zahlen muss weil meine NK als pauschale gelten würden?!?
Das würde zumindest erklären wieso ich vorher nie eine Abrechnung bekommen habe,sondern erst seit der Vermieter gewechselt hat(der Mietvertrag wurde nicht geändert).
Hier ist mal ein Bild vom Vertrag das die Nebenkosten zeigt
http://img135.echo.cx/img135/3053/CIMG0329.jpg
Die Nebenkosten die ich nun zahlen soll sind demnach fast so hoch wie die Kaltmiete
Mietvertrag/Nebenkosten...verstehe nix:(
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wundert mich nicht, eine Abschlagszahlung von 50 (vielleicht sogar noch DM) kann nicht ausreichen.
Doch nun zu deinem Mietvertrag. Wenn ich den richtig interpretiere, enthält er zwei Optionen:
1. der Vermieter kann eine feste Pauschale für die Nebenkosten festlegen (ohne Abrechnung)
2. der Vermieter kann eine Vorauszahlung festlegen und muss dann bis zum 30.06. im Folgejahr die Nebenkosten abrechnen
Dein ehemaliger Vermieter hat fälschlicherweise im Mietvertrag beide Optionen gefüllt und mit jeweils einem Betrag von 50 ausgewiesen. Keine Ahnung wie alt der Mietvertrag schon ist, auf jeden Fall hattest du in der Vergangenheit nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten, weil der Vermieter im Sinne der Option 1 gehandelt hat, d. h. mit dem pauschalen Geldbetrag von 50 waren alle Nebenkosten abgegolten.
Da der Mietvertrag hier eine unklare Regelung beinhaltet und bisher die Nebenkosten immer pauschal abgegolten waren, würde ich mich darauf auch berufen und die Nebenkostenabrechnung zurückweisen.
Ärger mit dem neuen Vermieter scheint hier aber vorprogrammiert, weil er das wohl nicht akzeptieren wird.
Hallo und Danke für die Antwort.Es ist in der Tat noch der DM Betrag(also25€).
Generell bin ich ja auch nicht dagegen mehr NK zu zahlen,aber wenn man es gewohnt war keine zu zahlen.....dann will man auch nichts zahlen was man nicht muss.
Klar sind 25€ sehr wenig aber es sind ja auch nur 19m² und nun müsste ich 100€ monatlich zahlen(dadurch das ich kein Warmwasseranschluß habe sind meine Stromkosten schon sehr hoch).
Also wenn der Vermieter auf Option 2 besteht,wovon ich ausgehe,dann darf er doch nur die oben aufgelisteten Posten(laut Mietvertrag)abrechnen oder?
Auf die Pauschale will ich ja gar nicht bestehen sondern nur nicht mehr zahlen als ich laut Vertrag muss.
Es gibt in der Wohnung so viele negative Eigenschaften und auch Mängel,das man da nur wegen der geringen Miete hinweg sehen kann.....das ich das dann nicht kommentarlos über mich ergehen lassen will sollte verständlich sein.
Ich biete dem Vermieter eine doppelte Pauschale an....mal sehen.
Danke erstmal
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Hallo Go_hooters,
ich habe den Auszug aus dem Mietvertrag gelesen. Es handelte sich wohl um einen vorformulierten Mietvertrag aus dem Fachhandel, so dass die dort geregelten Positionen nicht von Ihrem Vermieter formuliert sind.
Die NK-Abrechnung incl. aller umgelegten Positionen erscheint mir in Ordnung. Auf der Pauschale von nur EUR 25,- können SIe m.E. nicht bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Albrecht
Rechtsanwältin
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Sicher ist das ein vorgedrucktes Formular aus dem Fachhandel.
Bloß ändert dies nichts daran, daß die Ausfüllung dieses Formulars reichlich konfus und widersprüchlich ist, weil hier offenbar mehrere Alternativen vorgegeben sind, aber nicht eine klar ausgewählt wurde (Inklusivmiete? Nebenkostenpauschale? Nebenkostenvorauszahlung?)
Mal allgemein gefragt:
1) Wessen Problem ist es, wenn ein Vertrag widersprüchlich formuliert ist? Wird eine unklare Formulierung, die sich nicht im nachhinein eindeutig auslegen läßt, nicht im Zweifel zum Nachteil der Partei interpretiert, die sie veranlaßt hat?
2) Die gesetzlichen Vorschriften regeln meines Wissens nur, welche Kosten überhaupt als Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Ist nicht in jedem Fall zur Umlegung einer bestimmten Nebenkostenposition eine diesbezügliche Vereinbarung im Mietvertrag (daß also gerade diese Kosten mit den Nebenkosten erhoben werden) bzw. eine genaue Aufzählung aller tatsächlich umzulegenden Nebenkosten erforderlich? Kann also z.B. der Vermieter die Kosten der Müllabfuhr als Nebenkosten umlegen, wenn im Mietvertrag nur die Heizkosten als Nebenkosten erwähnt sind?
Hallo nochmal,
>>um einen vorformulierten Mietvertrag aus dem Fachhandel, so dass die dort geregelten Positionen nicht von Ihrem Vermieter formuliert sind<<
Ja aber sind die Positionen deswegen ungültig?Es hätte auch noch per Hand was eingetragen werden können(ist ja Extra ein freies Feld vorhanden).
Also ich hab keine Ahnung,aber irgendwas sagt mir,das ich eben wegen der verwirrenden Formulierung,auf eine Pauschale verweisen kann?!
Gibt es da kein Gewohnheitsrecht oder ähnliches,denn immerhin wurden vorher keine Abrechnungen gemacht,sodas ich doch von einer Pauschalen ausgehen MUSSTE(theoretisch hätte ich zuvor ja auch was zurück bekommen können wenn es nicht als fester Betrag zu werten ist)?
Aber auch im anderen Fall habe ich des öfteren gelesen,das wenn Posten im Vertrag aufgeführt sind,dann auch nur diese abgerechnet werden dürfen.Das dies bei Verträgen aus dem Fachhandel(sind das nicht eh die meisten?)nicht gilt konnte ich nirgends nachlesen :/
Ich bin ratlos
Hallo ich nochmal.....also heute bekam ich Post vom Anwalt.
Daraus geht hervor das ich insoweit Recht habe das es sich um eine Pauschale handelt, was zwar irrtümlich geschah,aber zu Gunsten des Mieters ausgelegt werden muss.
Nun fordert er aber das ich meinen Mietvertrag ändere da wir zu Zweit dort wohnen und laut Mietvertrag nur ich alleine.
Worauf das hinaus läuft dürfte wohl klar sein...es soll dann auch gleich eine verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnung einbezogen werden.
Also als ich im Jahr 2000 eingezogen bin war ich in der Tat noch alleine,allerdings wohnen wir schon seit 2001 zusammen dort,und das wurde auch im Vorfeld mit dem Hausverwalter und dem ehemaligen Vermieter so abgesprochen und es gab keinerlei Einwände,auch keine höheren NK.
Seit 2003 sind die neuen Vermieter da und bis zum heutigen Tag wurde auch von ihnen nichts derartiges gefordert.
Nun meine Frage.Darf er das fordern,bzw muss ich meinen Mietvertrag ändern lassen?
Danke für Eure Tips
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