Hallo all,
vor zwei Tagen hat sich unser Nachbar (alter Mann) irgendwie so in seiner Wohnung eingeschlossen, dass er nicht mehr imstande war, diese zu verlassen. Er schimpfte wie ein Rohrspatz und ich rief in meiner Not den Vermieter an (wohnt im gleichen Haus) und bat ihn die Wohnung des Nachbarn von außen aufzuschließen.
Zu meiner Überraschung teilte mir der Vermieter mit, er hätte keine Schlüssel zu dieser Wohnung oder irgendeiner vermieteten Wohnung im Haus - er argumentierte, man könne ihm dann ja vorwerfen, etwas aus den Wohnungen entfernt zu haben (....). Die Sache selbst interessierte ihn auch nicht besonders
Nun werden alle Wohnungen mit Gasthermen betrieben und es kann ja auch immer etwas passieren, z.B. der alte Mann nebenan hat einen Unfall und liegt hilflos in der Wohnung, Rohrbruch etc.
Ist der Vermieter nicht verpflichtet, für solche Fälle Zweitschlüssel für die Wohnungen aufzubewahren, die im Notfall verfügbar sein müssen?
Für unseren Nachbarn habe ich dann die Polizei gerufen, den Schlüsseldienst bzw. die Reparatur der Tür hätte dann wohl andernfalls ich bezahlen müssen (Auftraggeber ohne Auftrag...), oder?
Danke für eure Antworten
-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
Muss Vermieter Reserve-Schlüssel zurückbehalten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Ein Vermieter hat keinerlei Recht zum Besitz eines Schlüssels zur Wohnung seiner Mieter. Jedenfalls gilt das so lange, wie der Mieter dem nicht ausdrücklich zustimmt.
Die Sache mit dem Notfall ist in der Tat bedenkenswert, gerade bei älteren oder behinderten Menschen. In solchen Fällen wird (wenn der Vermieter dafür nicht infrage kommt) oft ein Schlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn oder Bekannten in der Nähe deponiert.
In aktuten Notfällen wie Wasserrohrbruch, Brand oder ausströmendes Gas muß ansonsten die Feuerwehr gerufen werden, die die Tür öffnen lassen oder bei unmittelbarer Gefahr notfalls aufbrechen wird. Die Kosten trägt dann allerdings nicht derjenige, der diese verständigt, sonder wer das Problem verursacht hat.
quote:
Zu meiner Überraschung teilte mir der Vermieter mit, er hätte keine Schlüssel zu dieser Wohnung oder irgendeiner vermieteten Wohnung im Haus - er argumentierte, man könne ihm dann ja vorwerfen, etwas aus den Wohnungen entfernt zu haben
Der Vermieter hat völlig Recht. Mich hätte es im Übrigen überrascht, wenn er einen Schlüssel gehabt hätte. Den darf er nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieter haben.
Selbst dann würde ich mir als Vermieter gut überlegen, ob ich so einen Schlüssel behalten würde. Es kommt schnell ein Verdacht von Diebstahl oder Hausfriedensbruch auf.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielleicht ist hier ein Gespräch deinerseits mit dem Nachbarn angezeigt. Du könntest ihm anbieten, einen Schlüssel zur Sicherheit aufzubewahren. Ansonsten haben der Vermieter und du euch beide völlig richtig verhalten. Es liegt auch in der Eigenverantwortung des Einzelnen, sich für solche Fälle abzusichern.
Gruß karamel
@all
danke für eure Antworten! Ich muss gestehen, dass ich überrascht bin, bislang bin ich immer fest davon ausgegangen, dass Vermieter einen Reserveschlüssel haben (oder Verwalter etc.) Nun gut, jetzt weiß ich ja Bescheid.
Was den alten Mann nebenan angeht, da war unser Vermieter derart desinteressiert (obwohl im gleichem Alter), das es einem kalt über den Rücken laufen könnte... Naja - ist wohl ein Zeichen der Zeit....
-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
Hat denn irgendjemand einen Zweitschlüssel für deine Wohnung? Bei uns ist es z.B. so geregelt, dass unsere Vermieter, die nicht weit entfernt wohnen, einen Schlüssel von uns in einem versiegelten Umschlag aufbewahren. Dieser Umschlag darf nur im Notfall geöffnet und muss dann neu versiegelt werden. Ist denke ich, eine ganz gute Lösung.
Unser vorheriger VM hatte ebenfalls einen Schlüssel von uns - allerdings nicht versiegelt - und der ist garantiert des öfteren in unserer Abwesenheit in unserer Wohnung gewesen (leider nicht beweisbar). Ich würde nie wieder einen Schlüssel einfach so hinterlegen!
lg
Julchen
-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
40 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten