Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung mit zentraler Fussbodenheizung. Der Mieter meldete sich bei mir, dass in einem der Räume die Heizung nicht mehr funktioniere. Ich habe mich an den Verwalter gewandt. Dieser beauftragte eine Fachfirma, die die Störung nach Austausch des Stellmotors (die sich in meiner Wohnung befindet) auch behob. Jetzt hat der Verwalter die Rechnung an mich weitergereicht, mit der Begründung es handle sich um Sondereigentum.
Ich habe Zweifel, denn meiner Meinung nach gehört dieser Stellmotor, auch wenn er sich in meiner Wohnung befindet, zur zentralen Heizung.
Kann mir jemand helfen, ob der Eigentümer selber haftet und dementsprechend die Rechnung bezahlen muss?
Gruß
sade
Problem mit Heizung
7. April 2008
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Frage vom 7. April 2008 | 11:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Heizung
#1
Antwort vom 7. April 2008 | 11:49
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1195x hilfreich)
Meiner Ansicht nach musst Du die Rechnung natürlich zahlen. Es handelt sich um Sondereigentum. Bei mir handelte es sich vor 1,5 Jahren auch um so eine Reparatur, und da stellte sich nicht mal die Frage, weil eigentlich doch klar und deutlich.
#2
Antwort vom 7. April 2008 | 13:51
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 549x hilfreich)
Nadinchen,
es gibt ja wirklich kaum eine Frage, die Du nicht aus eigenem Erfahrungsschatz beantworten kannst.
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#3
Antwort vom 7. April 2008 | 13:59
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1195x hilfreich)
Kann ich doch nichts dazu, wenn es oft so ist. Ich habe nun mal in meiner ETW eine Fußbodenheizung, und genau diese Reparatur stand an, kurz nachdem ich eingezogen war. Die andere ME hat z.B. keine Fußbodenheizung, also warum hätte sie sich daran beteiligen müssen? Die Frage stellte sich erst gar nicht, also wurde das repariert und von mir bezahlt.
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