Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung mit zentraler Fussbodenheizung. Der Mieter meldete sich bei mir, dass in einem der Räume die Heizung nicht mehr funktioniere. Ich habe mich an den Verwalter gewandt. Dieser beauftragte eine Fachfirma, die die Störung nach Austausch des Stellmotors (die sich in meiner Wohnung befindet) auch behob. Jetzt hat der Verwalter die Rechnung an mich weitergereicht, mit der Begründung es handle sich um Sondereigentum.
Ich habe Zweifel, denn meiner Meinung nach gehört dieser Stellmotor, auch wenn er sich in meiner Wohnung befindet, zur zentralen Heizung.
Kann mir jemand helfen, ob der Eigentümer selber haftet und dementsprechend die Rechnung bezahlen muss?
Gruß
sade
Problem mit Heizung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Meiner Ansicht nach musst Du die Rechnung natürlich zahlen. Es handelt sich um Sondereigentum. Bei mir handelte es sich vor 1,5 Jahren auch um so eine Reparatur, und da stellte sich nicht mal die Frage, weil eigentlich doch klar und deutlich.
Nadinchen,
es gibt ja wirklich kaum eine Frage, die Du nicht aus eigenem Erfahrungsschatz beantworten kannst.
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Kann ich doch nichts dazu, wenn es oft so ist. Ich habe nun mal in meiner ETW eine Fußbodenheizung, und genau diese Reparatur stand an, kurz nachdem ich eingezogen war. Die andere ME hat z.B. keine Fußbodenheizung, also warum hätte sie sich daran beteiligen müssen? Die Frage stellte sich erst gar nicht, also wurde das repariert und von mir bezahlt.
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