Prügel von Nachbar und Vermieter tut nichts

18. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bin_Nix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Prügel von Nachbar und Vermieter tut nichts

Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
Der Mieter im 2.OG verursacht ständig nächtlichen Lärm, sei es durch laute Musik, heftiges Zuknallen der Türen und des WC-Deckels seit Januar 2009. Als sich die Mieterin aus dem 1.OG bei dem Mieter 2.OG beschwert, wird sie beschimpft - nicht schlimm, dachte die Mieterin 1.OG, Hauptsache, der Lärm lässt nach. Der Mieter 2.OG verursachte daraufhin nur noch mehr Lärm, nachts konnte die Mieterin 1.OG keine 1 1/2 Stunden ununterbrochen schlafen, wurde stattdessen immer wieder durch heftiges lautes Knallen geweckt. Also verständigte sie im Februar die Polizei, erstattete jedoch keine Anzeige, sie glaubte immer noch an eine gütliche Lösung (blöd, ich weiss). Der Mieter 2.OG holte sich am nächsten Tag Unterstützung durch einen Bekannten und wollte die Mieterin 1.OG besuchen ... sie war nicht zuhause. Die Nachbarn wunderten sich über die lautstarken Schimpfworte und Tritte gegen die Nachbartür, öffneten dummerweise die Tür und wurden nun ebenfalls beschimpft. Dabei äusserte der Mieter 2.OG Drohungen gegenüber der Mieterin 1.OG, die ihr von den Nachbarn mitgeteilt wurden. Die Mieterin 1.OG informierte die Wohnungsgenossenschaft umgehend hierüber und bat die Nachbarn, ebenfalls die Wohnungsgenossenschaft hierüber zu informieren, was diese auch taten. Der Mieterin 1.OG wurde von der Wohnungsgenossenschaft mündlich mitgeteilt, der Sachverhalt würde nicht einmal zu einer Abmahnung des Mieters 2.OG reichen. Den Nachbarn wurde mitgeteilt, dass sie doch bitte "die Füße stillhalten" sollen, da man keine Lust hätte gegen den Mieter 2.OG vorzugehen.
Im Mai wurde die Mieterin 1.OG, als sie sich (wieder einmal) wegen des nächtlichen Lärms beschwerte, von dem Mieter 2.OG angegriffen und geschlagen. Ihr ist (ausser ein paar blauen Flecken) nichts passiert. Die Mieterin 1.OG hat nun die Polizei gerufen und Anzeige wegen Körperverletzung und nächtlicher Ruhestörung erstattet (endlich!!!). Die Wohnungsgenossenschaft hat die Mieterin 1.OG davon ebenfalls informiert - keine Reaktion. Letztendlich ist der Mieter 2.OG freiwillig ausgezogen.

Aber nun meine Fragen:
Kann das wirklich sein, dass eine Wohnungsgenossenschaft gar nichts tun braucht, wenn schlagende Mieter im Haus wohnen, die andere Mieter bedrohen und diese auch schlagen?
Und ist dieser Vorsatz der Wohnungsgenossenschaft, lieber nichts zu tun und zu warten, bis der Schwächere auszieht, nicht eine Pflichtverletzung? Gibt es eine Verantwortung der Wohnungsgenossenschaft?
Könnte es sein, dass eine Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, wenn solche Nachbarn existieren bzw. die Wohnungsgenossenschaft sich so "billig" verhält?

Wie verhält es sich wirklich? Sehe ich das zusehr von Mieterseite?

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2529x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Man könnte sowas auch Kindergarten nennen, und ja, für solche innerprivaten Streitigkeiten ziehen sich Mieter gern am Vermieter hoch, es wird gepetzt, es wird verleumdet, es wird sich so richtig gut ins Zeug gelegt dem Vermieter gegenüber, vor allem hat ein Vermieter ja keine Dienstzeiten, da kann man auch nachts noch anrufen, damit bloss dem anderen Mieter ens ausgewischt wird.

Ein Vermieter ist kein Sozialpädagoge, er ist auch nicht die Poliziei, die er dennoch notfalls rufen kann.

Ein Vermieter ist einfach ein Vermieter, und hier geht es um ein Mietverhältnis, ansonsten steht ja alles im Vertrag, auch das Kleingedruckte.



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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich finde die Antwort doch sehr vermieterlastig.

Warum reagiert denn der Vermieter hier nicht auf die Ruhestörung?
Ich gehe davon aus, dass diese eindeutig untersagt ist...

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" "Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.""

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#4
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich habe sehr oft reagiert auf all diesen Mist,auch spät abends noch, es wird dann versucht, den Vermieter zum Spielball zu machen,bzw. auf seine Seite zu ziehen, und ein Vermieter ist kein Erzieher erwachsener Mieter, ok?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2529x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Da Vermieter auch mal schlafen müssen, den AB vollschimpfen lassen, und wenn man dann am nächsten Morgen anruft, kann man lange warten, bis ans Tel gegangen wird.

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

1. ist der Vermieter oder sein Verwalter nicht der Lärmverursacher.
2. kann er allenfalls Polizei anrufen. Dies ist bereits getan.
3. ist nicht einmal die Polizei für das Fehkverhalten eines Mitmenschen
verantwortlich, geschweige der Normalbürger Vermieter.



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"28c7h49T"

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wichtig ist, alles zu dokumentieren. Lärmprotokolle, Zeugen, wann Polizei kommen musste, die Anzeige, etc.

Woher soll ein VM 100% wissen, dass es sich tatsächlich so zugetragen hat und es kein privater Kleinkrieg unter Mietern ist, in dem er sich gar nicht einmischen darf oder muss?

Erst wenn Beweise vorliegen kann der VM seinen Mieter wegen Verstoß gegen den Hausfrieden abmahnen. Ändert sich danach immer noch nichts kann der VM diesem Mieter kündigen.

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" "

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#9
 Von 
Bin_Nix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

An den User formerly known as Morthingale:
Klar doch! Als Mieter habe ich das Recht zur Zahlung der Miete, auf meine Grundrechte muss ich allerdings verzichten, oder wie meintest Du das? Wie ein Vermieter auf Ruhestörung reagieren soll? z.B. mit Abmahnung, Kündigung etc. alles schon gerichtlich bestätigt. Oder war der Kommentar nicht ernst gemeint?

An Aragonia:
Ich würde eine Prügelei mit Körperverletzung im Hausflur keinesfalls als "Kindergarten" bezeichnen, aber ich erhebe ja auch den Anspruch auf Einhaltung meiner Grundrechte IN EINER MIETWOHNUNG! Ach ja, Körperverletzung lässt sich beweisen, Zeugen hat es ja auch haufenweise gegeben ... glaubst Du wirklich, ein Vermieter hat nur das Recht zum Kassieren der Miete und keinerlei Pflichten ?? Dann wünsche ich Dir ein mal den prügelnden Mieter ...
Klar müssen Vermieter auch mal schlafen, Mieter hingegen nicht. Schon verstanden, leider aber nicht mit den Rechten der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.

An Despi:
Ja, natürlich ist Ruhestörung untersagt. Warum der Vermieter nichts tut? Weiss ich nicht, die hatten immer wieder "Ausreden" parat, wie z.B. Lärmprotokoll ist notwendig, im Lärmprotokoll müssen Zeugen benannt werden, die genannten Zeugen kenne der Vermieter nicht, daher könne er mit dem Protokoll nichts anfangen etc. Es kam mir so vor, als wenn hier bewusst von seitens des Vermieters gezögert wurde, bis sich die Sache sozusagen von selbst geregelt hat, also einer der Parteien ausgezogen ist.

an Dinsche:
Entschuldigung, ein Kleinkrieg mit Körperverletzung ist eben kein Kleinkrieg mehr. Nächtliche Ruhestörung auch nicht, insbesondere da sich der VM ja nur in die betreffende Wohnung des Mieters bewegen müsste, um sich von den Tatsachen zu überzeugen. Aber hier trifft wohl eher zu, dass der VM kein
Interesse an den Tatsachen hat, also eben nur Miete kassieren will.

Das Fazit lautet also:
Es muss eine Datenbank her, die über Vermieter Auskunft gibt: so z.B. Vermieter XYZ aktzeptiert Schläger. Vermieter ABC kennt Mieterrechte nur vor Gericht. Dazu einige Beispiele, und schon kann der Mieter einiges an Umzugskosten sparen, denn wer will als ruhiger Mieter bei solchen Vermietern wohnen? Nee danke, für meine Miete will ich auch eine bewohnbare Wohnung haben - und dazu gehört gewiss kein Schläger im Haus.

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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2529x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1420x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Bin_Nix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

An den User formerly known as Morthingale:
??? Der VM hat keine Möglichkeit unliebsame Mieter loszuwerden? Also ich verstehe Deine Definition von „unliebsamen“ Mieter nicht … prügende Mieter können fristlos gekündigt werden … Mieter, die andere beleidigen und bedrohen, können ebenfalls fristlos gekündigt werden. Das ist doch schon längst vor Gericht geklärt worden …
Und entschuldige, ja ich bestehe auf meinen Grundrechten – AUCH IN EINER MIETWOHNUNG. Und wenn der VM billigend in Kauf nimmt, dass ein Schläger mich verletzt, dann hat das gar nichts mit einem „Herbergsvater“ zu tun. Vielleicht sollte man tatsächlich gleich die Miete senken, wenn der VM sich so „stur“ stellt und die Grundrechte seiner Mieter nicht kennen mag. Bitte schön, wenn ich die Wohnung nicht mehr verlassen kann, weil der Schläger vor der Tür steht, dann zahle ich keine Miete mehr, weil die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Der VM macht es sich einfach und schiebt die gesamte Verantwortung an die Polizei ab: die sind für die akute Bedrohung zuständig. Eine Dauerlösung kann nur der VM schaffen.

an Scalaer2:
nein, ich halte das Führen eines Lärmprotokolls nicht für eine Ausrede, sondern dass das geführte Lärmprotokoll aus den verschiedensten Gründen nicht akzeptiert wurde - oder müssen neuerdings die Zeugen dem VM bekannt sein, damit sie als Zeugen dienen können? Vor deutschen Gerichten ist das nicht so. Also Scalar2, vielleicht liest Du einfach mal meinen Beitrag noch einmal ruhig durch. Es geht hier ja nun wirklich nicht um einen Kleinkrieg, sondern um Körperverletzung. Und Deine komische Aufzählung stimmt doch mit den geschilderten Tatsachen gar nicht überein ... Deine Antwort ist irgendwie "völlig daneben" ... schade.

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#13
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Es geht hier ja nun wirklich nicht um einen Kleinkrieg, sondern um Körperverletzung


Und für derartige Ausuferungen ist mit Sicherheit nicht der Vermieter sondern die Polizei zuständig, die jeder Bürger von sich aus verständigen kann.

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#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

@ Bin_Nix

Warum eigentlich so aggressiv? Bekommt Dir die Hitze nicht?

Dir will hier doch keiner was. Es wurde Dir nur gesagt, dass der VM nicht einfach handeln darf, wenn er keine Beweise vorliegen hat. So ist das in anderen Lebenssituationen im Übrigen auch.

Wenn Dir einer das Auto vor dem Haus schrottet, verständigst Du deswegen auch den VM?

Das mit der Körperverletzung ist einzig und allein Sache der Polizei.

Schau mal, gegen mein Mieter wurde sich letztens auch beschwert. Die HV hat ihm einen recht "knackigen" Brief geschrieben, ohne sich vorher nach den Tatsachen zu erkundigen. Eine freundlichere Nachfrage bei meinem Mieter hätte erstmal genügt. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Beschwerde nur Schikane war. Ich unterstelle Dir nicht das Gleiche, aber ich kann und mag doch meinem Mieter nicht abmahnen oder ihm kündigen, wenn es sich um persönliche Anfeindungen unter den Hausbewohnern/Mietern geht, die mich gar nichts angehen!

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#15
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Mal so am Rande bemerkt:

quote:
??? Der VM hat keine Möglichkeit unliebsame Mieter loszuwerden? Also ich verstehe Deine Definition von „unliebsamen“ Mieter nicht … prügende Mieter können fristlos gekündigt werden … Mieter, die andere beleidigen und bedrohen, können ebenfalls fristlos gekündigt werden. Das ist doch schon längst vor Gericht geklärt worden …


Ich finde es überaus erstaunlich, es grenzt an Seltenheitswert, wie gut sich user " Bin-nix" auskennt, was Vermieter so für Rechte haben oder auch nicht.

@Dinsche

Es stellte sich nämlich heraus, dass die Beschwerde nur Schikane war.


genau das meinte ich weiter oben mit " Kindergarten" oder Vermieter zum Spielball machen.





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#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2529x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2529x hilfreich)

:grins:



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