Rechte

28. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
MartinH.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte

Hallo,

habe folgendes Problem, ich wohnte 1,5 Jahre mit in der Eigentumswohnung meiner Freundin.
Vor 4 Wochen habe ich mich von Ihr getrennt.
Damit es ihr leichter fällt und wir erst mal nicht mehr zusammen leben müssen bin ich auch erst mal mit ein paar Klamotten zu einer Kollegin gezogen um auch eine Wohnung zu suchen.
Meine Ex-Freundin selbst hatte bis vor 5 Tagen keinerlei anstalten gemacht und hatte auch gesagt ich solle mir mit der Wohnungssuche etc. Zeit lassen.
Gestern plötzlich bekomme ich eine SMS von ihr, wo sie sagt ich solle bis Sonntag meine Sachen aus der Wohnung schaffen.
Hat Sie hierfür eine rechtliche Handhabe?

Ich habe jetzt zum 15.06. eine neue Wohnugn und würde gerna von A nach B ziehen und nicht erst die Sachen unterstellen müssen.

Ich bin auch noch immer bei Ihr gemeldet und habe auch noch die Schlüßel der Wohnung. Die Schlüßel soll ich bis spätestens Morgen früh abgeben. besteht hier eine Handhabe? Ich meine ich gebe die Schlüßel gerne ab, aber bin ich ihrer Willkür so ausgesetzt?

Die Frist bis Sonntag finde ich auch etas kurz, soweit ich weiß sollten das min. 4 Wochen sein oder?
Laut ihren Aussagen (Ein bekannter Anwalt (Ganz klar :-) )
zählt schon der Tag des Auszuges von mir als Frist....
Logisch, deshalb hab ich vor einer Woche auch noch SMS bekommen, das ich mir Zeit lassen kann...

Wäre über eine Info dankbar.

Grüße

Martin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Bestand ein Mietvertrag? Ist Geld geflossen?

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#2
 Von 
MartinH.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ein Mietvertrag bestand nicht, ich habe die anfallenden Haushalskosten (Nahrungsmittel, Hygieneartikel etc.) und die Telefonrechnung bezahlt. Am Anfang hatte ich ihr noch 100 Euro per Bank überwiesen (Grund: Bekannt) diese 100 Euro habe ich ihr in der letzten Zeit in die Hand gedrückt.

Grüße

Martin

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#3
 Von 
sonambul
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 30x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich weder um eine "eheliche" Wohnung, noch ist die Wohnung Ihr Eigentum. Welche Rechte glauben Sie denn um Himmels Willen geltend machen zu können?

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#4
 Von 
MartinH.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung ist Eigentum ihres Vaters,
vielleicht soziale Rechte?

Erst mogelt sie mir eine evtl. Schwangerschaft vor um mich zu halten und sagt ich solle mir Zeit lassen mit Der Wohnung und ich könne die Sachen stehen lassen. Dann sage ich zum 15.06. habe ich eine Wohnung und dann sollen plötzlich alle sachen innerhalb einer Woche raus, sonst werden sie kostenpflichtig irgendwo eingelager...

Entschuldigt bitte meine Frage, aber ich glaube immer irgendwie bis zum ende an das Gute im Menschen...

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#5
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MartinH.
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für eure Hilfe,

dann werde ich mich dieses Rates annehmen und mein Zeug nächste Woche heraus räumen...

So eine Willkür, von Wohnung a nach b sind es 5 Kilometer, jetzt darf ich nochmal 30 Kilometer drauf legen, damit ich sie Unterstellen kann...

Das nächste Mal weiß ich Bescheid ;-) Dank euch...

Was uns nicht umbringt, macht uns Stark, in diesem Sinne ein wunderschönes Wochenende an alle.


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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