Hallo,
ein Vermieter hat eine Modernisierung im Januar angekündigt.
Im Mai kommen Handwerker ohne weitere Ankündigung und wollen in die Wohnung und Kellerabteile zwecks Installation der Heizung. IKann der Mieter dafür eine separate Vorankündigung für den Einllass der Handwerker verlangen und wenn ja wie lange muss diese sein?
Verhalten bei Zutritt von Handwerkern für Modernisierungsarbeiten
War diese so, wie sie sein muss nach BGB?Zitatein Vermieter hat eine Modernisierung im Januar angekündigt. :
Gab es keinerlei Terminabstimmung, wer wann in deine Wohnung muss und warum und wie lange? Gar nichts für dich an Infos? Weder schriftlich/postalisch noch mündlich?ZitatIm Mai kommen Handwerker ohne weitere Ankündigung und wollen in die Wohnung und Kellerabteile zwecks Installation der Heizung. :
Ja, das kann ein Mieter verlangen. Es ist ja keineswegs so, dass alle Mieter den gesamten Mai zu Hause sein müssen, weil evtl. an 1 Tag für eine begrenzte Zeit mal Handwerker in die Wohnung und in den Mieterkeller müssten.ZitatIKann der Mieter dafür eine separate Vorankündigung für den Einllass der Handwerker verlangen :
Es sollen jetzt die Nachtspeicheröfen raus, oder?
Dazu sind Terminabstimmungen zwingend nötig.
Wie lange vorher? Dass der VM das schon im Januar für jeden Mieter festlegen/ankündigen musste, kann ich mir nicht vorstellen, aber evtl. findet sich in den Gesetzen was ... Gesetze sind immer wichtig, hier was von Rechtsanwälten:Zitatwie lange muss diese sein? :
https://www.hee-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/mietrecht/modernisierungsankuendigung/
Du kannst mit dem vergleichen, was dein Vermieter dir im Januar geschrieben hat.
...dein Verhalten? Du lässt im Zweifel erstmal keinen rein.
btw.
-Funktioniert inzwischen die Haustür, die Klingel, die GS-Anlage?-
- sind inzwischen die Balkontüren getauscht?
- ist inzwischen der Aufzug eingebaut und funktioniert?
Habe eben mit einem anderen Mieter gesprochen., es geht um die Heizung und Sanitär soll wohl auch neu, sollen alles 3 Monate dauern (8 Parteien).
Bei den Balkontüren habe ich und ein anderer die Handwerker nicht rein gelassen da erst zwei Termine nicht eingehalten wurden und dann von jetzt auf gleich die Handwerker kamen.
Bis heute habe ich noch die alten Türen. Aufzug war bisher offiziell kein Thema, nur mündlich.
Was die jetzige Situation angeht gab es keine Ankündigung, auf Schreiben des Anwalts wegen der Balkontüren hat er gar nicht geantwortet. Der Einsatz eines Anwalts macht nur Sinn bei dem Vermieter wenn es mal vor Gericht geht. Was die jetzige Situation angeht da möchte ich das Risiko einschätzenkönnen wenn ich die Handwerker unter den gegebenen Umständen erst einmal nicht rein lassen würde. Ich kann mir auch vorstellen das bei einer Baderneuerung Dixieklos in den Hof gestellt werden.
Ich habe Magenkrebs und brauche in meiner ständigen Umgebung ein funktionierendes WC und nicht 3 Stock tiefer im Freien. Auch da wäre es wichtig zu wissen wie ich mich richtig verhalten kann.
Es gab keine Terminabstimmung und die Ankündigung im Januar war nicht nach BGB.
Selbst wenn ich niemanden rein lassen muss, wenn die irgendwann das Wasser abstellen, was mache ich dann?
Ich habe so viele gesundheitliche Baustellen und dann den Wohnungs****** noch dazu. Ich habe echt bald keine Kraft mehr, aber ich möchte nicht alles mit mir machen lassen.
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Zitatein Vermieter hat eine Modernisierung im Januar angekündigt. :
Im Mai kommen Handwerker ohne weitere Ankündigung
ZitatBei den Balkontüren habe ich und ein anderer die Handwerker nicht rein gelassen da erst zwei Termine nicht eingehalten wurden und dann von jetzt auf gleich die Handwerker kamen. :
Was denn nun?
Die Frage ist, was ist dein Ziel? Bei allem verstänldichen Unmut, hilft dir dein Verhalten?
Die Handwerker jetzt kommen für Heizung und Sanitär.
Es wurde dir damals schon auch hier und anderswo erklärt, dass der Vermieter/Eigentümer sukzessive modernisiert. Das Heizungsthema konnte er nicht früher angehen, denn es war ja noch *Heizperiode*.
Jetzt soll eine Firma ---Heizung+Sanitär--- in diesem Haus modernisieren.
Lass es doch wieder den Anwalt machen. Der Vermieter wird vielleicht wieder nicht antworten, wird deine Wohnung vorerst nicht in den Plan für die Handwerker einbeziehen.ZitatWas die jetzige Situation angeht da möchte ich das Risiko einschätzenkönnen wenn ich die Handwerker unter den gegebenen Umständen erst einmal nicht rein lassen würde. :
Andere Mieter sind evtl. froh, dass endlich modernisiert wird, nehmen auch Lärm und Dreck für eine gewisse Zeit in Kauf (Duldung). Keinesfalls werden die Handwerker ca. 3 Monate lang jeden Werktag von früh bis spät in jeder Wohnung werkeln.
Du hast das Recht, vorerst niemanden hereinlassen.
Du duldest aber den Lärm und Dreck durch die Arbeiten im übrigen Haus...
Vorstellen kann man sich noch viel mehr. Das betrifft dich aber nicht, so lange du dein Wohnklo hast und Wasser läuft.ZitatIch kann mir auch vorstellen das bei einer Baderneuerung Dixieklos in den Hof gestellt werden. :
Das ist verständlich, wenn man eh schon krank ist.Zitataber ich möchte nicht alles mit mir machen lassen. :
Es gilt also abzuwägen, was ALLES ist, was schlimmer ist und was evtl. ALLES besser wird, wenn modernisiert ist.
Das kann dir hier VORHER niemand sagen. Frag doch den Anwalt. Der setzt dem Vermieter gern noch ein paar §§ dazu.
Alles Gute!
p.s. in meiner Nähe wurden vor 3-4 Jahren 4 ähnliche Gebäude (je 4-6 WE) modernisiert. Da hat der VM die (unwilligen) Mieter durch den Anwalt darauf hinweisen lassen, was sie *riskieren*.
Ich weiß allerdings nicht, ob die Mod-Ankündigung rechtskonform war.
Inzwischen sind alle Wohnungen modernisiert. Es hat wegen der (unwilligen) Mieter sehr viel länger als 3 Monate gedauert.
Ich verstehe die Antworten wieder mal nicht. Der erste Teil der Frage ist leicht zu beantworten: Ja, ein Handwerkerbesuch muss unter Nennung der Handwerkerfirma mit konkretem Termin und den sich entstehenden Einschränkungen für die Bewohner angekündigt werden. Eine irgendwann mal versendete Information, da käme mal jemand, reicht nicht. Da gibt's eigentlich auch nichts daran zu deuteln.ZitatKann der Mieter dafür eine separate Vorankündigung für den Einllass der Handwerker verlangen und wenn ja wie lange muss diese sein? :
Die Vorankündigung von Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a BGB muss rechtzeitig sein. Mehr steht im Gesetz nicht. Bei Modernisierungsmaßnahmen ist die Ankündigungsfrist zwar 3 Monate. Das bezieht sich aber meiner Meinung nach nicht auf die konkrete Ankündigung eines Termins. Es wäre weltfremd zu glauben, man können Handwerker 3 Monate im voraus auf einen konkreten Termin festnageln.
Rechtzeitig ist also ein dehnbarer Begriff. Rein praktisch würde ich es so interpretieren: Rechtzeitig heißt, dass der Mieter genügend Zeit hat, sich den Termin einzurichten. Wenn der Mieter eh zuhause ist und nicht besonderes vorliegt, kann auch ein Tag rechtzeitig sein. Wenn der Mieter gerade für 14 Tage im Sommerurlaub ist, wäre rechtzeitig wahrscheinlich mehr als 2 Wochen vorher. Das kann man jetzt nicht beliebig fortsetzen. Es gibt Fälle, in denen ein Mieter im Zweifelsfall jemanden beauftragen muss, Zugang zur Wohnung zu gewähren. Aber auch dafür muss Zeit zur Organisation gegeben werden.
Rechtzeitig hängt aber auch von der Art der Arbeit ab. Wenn der Handwerker 5 Minuten zum Austausch einer Sicherung kommt, dann wird der Mieter das leichter ermöglichen können, als wenn Handwerker 3 Tage dauerhaft in der Wohnung rumwerkeln.
Von daher ist der zweite Teil der Frage nicht eindeutig zu beantworten. Aber der erste Teil ist klar: Es muss eine rechtzeitige Vorankündigung erfolgen.
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