Moin,
mein Sohn wohnt in einer WG. Ich habe dir Bürgschaft nur für ihn übernommen. Darf ich als Bürge den Mietvertrag einsehen?
WG-Mietvertrag
25. November 2018
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Frage vom 25. November 2018 | 23:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Mietvertrag
#1
Antwort vom 25. November 2018 | 23:40
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zu einer Bürgschaft kann ja niemand gezwungen werden, man steckt sozusagen immer freiwillig den Hals in die Schlinge. Von daher existiert m.W. auch kein §, der einem ein Einsichtsrecht in die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten desjenigen für den man bürgt zugesteht.
Hast du dich etwa nicht vorher darüber informiert, für was du nun genau bürgst?
Aber was hindert dich denn daran, einfach deinen Sohn darum zu bitten, dir seinen Mietvertrag zu zeigen, wenn du schon so nett warst blanco für ihn zu bürgen?
#2
Antwort vom 26. November 2018 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (129050 Beiträge, 41174x hilfreich)
Zitat :Darf ich als Bürge den Mietvertrag einsehen?
Ja, das darf man als Bürge.
Zitat :Von daher existiert m.W. auch kein §, der einem ein Einsichtsrecht in die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten desjenigen für den man bürgt zugesteht.
Das war wurde nicht gefragt, aber der Vollständigkeit halber:
Auch wenn man es darf, wenn die Gegenseite es verweigert, gibt es kein pauschales Einsichtsrecht.
Das kann sich ändern, wenn man als Bürge in Anspruch genommen wird.
Kommt aber auch darauf an, wie die Bürgschaft formuliert ist.
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#3
Antwort vom 26. November 2018 | 21:47
Von
Status: Gelehrter (10787 Beiträge, 4735x hilfreich)
Nur noch ein Hinweis: Elternbürgschaften sind nicht immer erlaubt. Solltest du als Bürge in Anspruch genommen werden, so solltest du die Gültigkeit der Bürgschaft nochmal überprüfen lassen.Zitat :Moin,
mein Sohn wohnt in einer WG. Ich habe dir Bürgschaft nur für ihn übernommen. Darf ich als Bürge den Mietvertrag einsehen?
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