WG-Mietvertrag

25. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
daudy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Mietvertrag

Moin,
mein Sohn wohnt in einer WG. Ich habe dir Bürgschaft nur für ihn übernommen. Darf ich als Bürge den Mietvertrag einsehen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zu einer Bürgschaft kann ja niemand gezwungen werden, man steckt sozusagen immer freiwillig den Hals in die Schlinge. Von daher existiert m.W. auch kein §, der einem ein Einsichtsrecht in die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten desjenigen für den man bürgt zugesteht.
Hast du dich etwa nicht vorher darüber informiert, für was du nun genau bürgst?

Aber was hindert dich denn daran, einfach deinen Sohn darum zu bitten, dir seinen Mietvertrag zu zeigen, wenn du schon so nett warst blanco für ihn zu bürgen?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129050 Beiträge, 41174x hilfreich)

Zitat (von daudy):
Darf ich als Bürge den Mietvertrag einsehen?

Ja, das darf man als Bürge.



Zitat (von Lolle):
Von daher existiert m.W. auch kein §, der einem ein Einsichtsrecht in die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten desjenigen für den man bürgt zugesteht.

Das war wurde nicht gefragt, aber der Vollständigkeit halber:
Auch wenn man es darf, wenn die Gegenseite es verweigert, gibt es kein pauschales Einsichtsrecht.
Das kann sich ändern, wenn man als Bürge in Anspruch genommen wird.
Kommt aber auch darauf an, wie die Bürgschaft formuliert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10787 Beiträge, 4735x hilfreich)

Zitat (von daudy):
Moin,
mein Sohn wohnt in einer WG. Ich habe dir Bürgschaft nur für ihn übernommen. Darf ich als Bürge den Mietvertrag einsehen?
Nur noch ein Hinweis: Elternbürgschaften sind nicht immer erlaubt. Solltest du als Bürge in Anspruch genommen werden, so solltest du die Gültigkeit der Bürgschaft nochmal überprüfen lassen.

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