Zweckentfremdung Garage

13. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
go453492-31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Zweckentfremdung Garage

Hallo,
folgende Frage stelle ich eher aus Neugier, da mein Vermieter mich auf seinem Grundstück als "Aufpasser" engagiert hat.

Nun hat sich herausgestellt, dass ein Mieter seine Garage als zweiten Keller zweckentfremdet. Mit "Gelumpe" zugestellt bis oben hin.
Seine 2 Autos stehen im Innenhof, eins Transporter davon seit über einem Jahr nicht angemeldet. In einer Garage hat er einen Hänger geparkt. Der sollte seit Weihnachten weg.
Der Vermieter hat vor zwei Wochen dazu aufgefordert, die Dinge in der Garage umgehend zu entfernen, ebenso das abgemeldete Auto und den Hänger.
Meinem Nachbar ist das komplett egal.
(Der Mensch ist generell sehr unsozial. Beteiligt sich nicht an gemeinschaftlichen Aufgaben, stellt überall am Grundstück seine Sachen ab)

Welche Möglichkeiten hat mein Vermieter denn da so? Ich würde den Mieter abmahnen mit Fristsetzung von 14 Tagen. Sollte nichts passiert sein, Kündigung.

Mein Vermieter wird zum Rechtsanwalt gehen, aber auch das dauert ja.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6086 Beiträge, 801x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Mein Vermieter wird zum Rechtsanwalt gehen, aber auch das dauert ja.


Eilt doch nicht, lass das den Anwalt machen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128581 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Welche Möglichkeiten hat mein Vermieter denn da so?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das würde sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben. Dann wäre noch die lokale Garagenverordnung relevant - falls es denn ein geben sollte.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11958 Beiträge, 4422x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Eilt doch nicht, lass das den Anwalt machen

Ähh...
Zitat (von go453492-31):
folgende Frage stelle ich eher aus Neugier

Auf den Anwalt zu warten, befriedigt nicht die Neugierde, erst recht nicht wenn der Vermieter ihn nicht darüber informiert, was er aus diversen Gründen auch besser bleiben ließe...

Zitat (von Harry van Sell):
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Mit 10 Sekunden nachdenken, anstatt 10 Sekunden um den Textbaustein rauszusuchen, hätte Deine Antwort auch durchaus hilfreich sein können....

Zitat (von go453492-31):
Welche Möglichkeiten hat mein Vermieter denn da so? Ich würde den Mieter abmahnen mit Fristsetzung von 14 Tagen. Sollte nichts passiert sein, Kündigung.

Grundsätzlich korrekt.
Erstmal sollte man sich aber über die geltende Garagenverordnung in seinem Bundesland informieren (heißt in einigen Bundesländern anders, bzw. ist in andere Gesetze integriert worden), dann ob es für die jeweilige Stadt / Kommune / Gemeinde besondere Regelungen gibt.

Grundsätzlich kann der Vermieter und auch jeder Nachbar, die Zweckentfremdung dem Ordnungsamt melden, welches dann "irgendwann" kontrolliert, den Nutzer zur Räumung auffordern und ein Ordnungsgeld verhängen kann.

Ansonsten variieren die Möglichkeiten je nachdem, ob Wohnung und Garage in einem Mietvertrag zusammen vermietet wurden, oder über die Garage ein separater Mietvertrag geschlossen wurde.

Bei Variante1ist eine Kündigung (inkl. Wohnung) durchaus möglich, aber sehr schwierig, bei Variante 2 kann die Garage(nnutzung) recht einfach gekündigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36851 Beiträge, 6210x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Welche Möglichkeiten hat mein Vermieter denn da so?
Der wird zum Anwalt gehen.
Der Anwalt nennt oder macht dann uU weiteres. Man sollte also den Vermieter machen lassen.
Zitat (von go453492-31):
aber auch das dauert ja.
Ja, richtig. Das weiß der VM wahrscheinlich selbst.

Was du würdest, ist irrelevant. Wahrscheinlich bist du nur neugieriger Aufpasser und kein Blockwart.
Du könntest weiterhin *aufpassen*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128581 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mit 10 Sekunden nachdenken, anstatt 10 Sekunden um den Textbaustein rauszusuchen,

Den muss ich nicht suchen, da brauchts auch keine 10 Sekunden zu. Stichwort "Textbausteinverwaltung Deluxe"



Zitat (von spatenklopper):
hätte Deine Antwort auch durchaus hilfreich sein können....

Seltsamerweise schreibst du aber das, was sich auch schrieb, warum eigentlich wenn meines doch nicht hilfreich war?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11958 Beiträge, 4422x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Seltsamerweise schreibst du aber das, was sich auch schrieb, warum eigentlich wenn meines doch nicht hilfreich war?


Jemanden, der einen speziellen Kuchen backen möchte, das entsprechende Buch, eventuell sogar noch mit Seitenangabe zu nennen, ist etwas anderes als die Aussage "Buch".

Welche Rolle könnte der Informationsgehalt wohl dabei spielen...?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Der Vermieter hat vor zwei Wochen dazu aufgefordert, die Dinge in der Garage umgehend zu entfernen, ebenso das abgemeldete Auto und den Hänger.
Sowohl das abgemeldete Auto, als auch der Hänger dürfen selbstverständlich in der Garage bleiben. Das ist erlaubt, dafür sind Garagen da.
Was erlaubt, bzw. verboten ist, das findest du in der für den Ort der Garage gültigen Garagennutzungsverordnung.
Du hast ja noch nicht einmal beschrieben, was ansonsten noch in der Garage gelagert wird. Einige Dinge, die mit Fahrzeugen zu tun haben, dürfen durchaus dort vorhanden sein. Manche Bundesländer sind da auch generell freizügiger als andere.
Erst einmal muss man also klären, was erlaubt ist und was tatsächlich in der Garage steht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go453492-31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Sowohl das abgemeldete Auto, als auch der Hänger dürfen selbstverständlich in der Garage bleiben

Das abgemeldete Auto steht im Hof, nicht in der Garage. Der Hänger in einer Garage, die dem Mieter nicht zugewiesen ist.

Dass Dinge, die zum Auto gehören in die Garage dürfen ist bekannt. Jedoch stehen dort Aquarien, Regentonnen, Sonnenschirmen, Körbe, Holz, Styroporreste, Farben...
Die Garage ist als solche nicht nutzbar, weil bis auf den letzten Zentimeter voll gestellt.

Garagennutzungsverordnung sieht vor: Fahrzeuge, Werkzeug für das Auto (Wagenheber), Reifen.

Dem Mieter ist das komplett egal. Er argumentiert, dass er ja sonst keinen Platz dafür hat ( wohnt allein auf 85 qm, 3 Zimmer + großem Kellerabteil)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Das abgemeldete Auto steht im Hof, nicht in der Garage. Der Hänger in einer Garage, die dem Mieter nicht zugewiesen ist.
Tja, da waren sie wieder die "unwichtigen" Kleinigkeiten die nicht erwähnt werden und zu falschen Rückmeldungen führen. :zoff:

Zitat (von go453492-31):
Er argumentiert, dass er ja sonst keinen Platz dafür hat

Das ist kein haltbares Argument. Diese Dinge haben dort nichts zu suchen. Das Platzproblem ist einzig und alleine das Problem des Mieters. Der Vermieter hat auch Sorge dafür zu tragen, dass die Garage nicht zweckentfremdet wird, denn wahrscheinlich hat der Vermieter die Garage versichert und die Versicherung wird, im Fall der Fälle (z.B. bei einem Brand), evtl. eine Regulierung verweigern.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11958 Beiträge, 4422x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Tja, da waren sie wieder die "unwichtigen" Kleinigkeiten die nicht erwähnt werden

Naja, zumindest die Sache mit den PKW steht im EP. :wink:
Zitat:
Seine 2 Autos stehen im Innenhof, eins Transporter davon seit über einem Jahr nicht angemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go453492-31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Naja, zumindest die Sache mit den PKW steht im EP.


Danke.
Zitat (von -Laie-):
Der Vermieter hat auch Sorge dafür zu tragen, dass die Garage nicht zweckentfremdet wird,

Das wurde ja schon schriftlich angemahnt (hatte ich übrigens auch geschrieben). Nur interessiert das den Herrn Mieter nicht. Darin habe ich ja diesen Post erstellt, um zu wissen, wie man, möglichst schnell, dagegen vorgehen kann. Anwalt dauert wie gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Naja, zumindest die Sache mit den PKW steht im EP.
Stimmt, wer lesen kann ist klar im Vorteil :crazy:

Zitat (von go453492-31):
Darin habe ich ja diesen Post erstellt, um zu wissen, wie man, möglichst schnell, dagegen vorgehen kann.
Man meldet dies einfach dem Ordnungsamt. Dieses darf die Garage kontrollieren und wird entsprechend reagieren.

-- Editiert von User am 16. April 2025 17:30

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36851 Beiträge, 6210x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Mein Vermieter wird zum Rechtsanwalt gehen,
Genau. Dass das dauert und weiteres auch, ist doch zur Genüge erklärt worden.
DANACH ergibt sich weiteres.

Da du lediglich der Aufpasser bist, und wahrscheinlich keine weiteren Befugnisse hast, also nicht etwas abschleppen lassen kannst oder fremdes Eigentum entsorgen oder wegräumen darfst, musst du wohl oder übel abwarten, wofür der VM bzw. sein Anwalt sich entscheidet.
Vielleicht beauftragt der VM dich zu weiteren Aufgaben.

DU wirst das *Gelumpe* und die Argumente des unsozialen Mieters so lange hinnehmen müssen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 287.836 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.928 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen