hallo,
ich bin in essen in eine kellerwohnung gezogen und habe mich anfangs eigentlich über preis und lage gefreut. nach ca. 7 monaten stand diese wohnung nach einem heftigen unwetter unter wasser. so ziemlich alles war hinüber!
weder die nachbarn, noch die vermieterin haben mich vor dieser gefahr gewarnt. eine nachbarin erklärte mir, daß meine vormieter genau das gleiche schicksal ereilte und deshalb wieder ausgezogen sind. ich habe mich leider ohne anwalt auf eine schadensregulierung eingelassen. dabei hat mich die vermieterin wieder betrogen und ich bin letzlich auch noch auf den kosten für die trocknung der wohnung sitzengeblieben. ich bin mittlerweile ausgezogen, aber mich wurmt diese angelegenheit sehr. vor allem steht zu befürchten, daß meine nachmieter dasselbe problem haben werden. man muß diese vermieterin stoppen! was kann ich tun? vielen dank für etwaige bemühungen. OLI
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"oliolb"
betrügerischer vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
nix
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".....so is lebbe....."
Hochwasserschäden sind nicht vorhersehbar, in manchen Gegenden wahrscheinlicher, in anderen weniger, aber darin sehe ich keinen Fehler des VM.
Nur verstehe ich nicht, warum du als Mieter die Kosten für die Trocknung der Wohnung übernommen hast.
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Du kannst höchstens mal bei dem jetzigen Nachmieter klingeln und ihn warnen. Dann kann der nämlich eine Hausratversicherung abschliessen . Sollte so was noch mal vorkommen, wird sich die Versicherung dann evtl mit deiner Ex-VM auseinandersetzen.
Du kannst das nur unter schlechte Erfahrung verbuchen und abhaken. Du bist ja jetzt raus und wurdest entschädigt- also ist die Sache beendet. Und dass du die Trocknung gezahlt hast , verstehe ich gar nicht. Du hast die geräte besorgt und auch noch den Strom gezahlt???
(sorry, aber das war dann eigene Dummheit- wird dir bestimmt nicht noch mal passieren)
Hausratversicherung gehört zu den wenigen vernünftigen Versicherungen. Da spare lieber woanders.
LG
-- Editiert am 10.01.2011 15:06
quote:
Hochwasserschäden sind nicht vorhersehbar, in manchen Gegenden wahrscheinlicher, in anderen weniger, aber darin sehe ich keinen Fehler des VM
'Vermieter' vermieten in der Mehrzahl, weil sie finanziell nichts 'drauf' haben. Vermutlich handelte es sich hier um ein fehlendes Rückstauventil, daß er sich noch nicht einmal leisten konnte.
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meri, wasn das fürn mist?
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".....so is lebbe....."
quote:
meri, wasn das fürn mist?
Der übliche.
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meri, wasn das fürn mist?
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".....so is lebbe....."
Lesen und Lesen und Verstehen, ist offenbar ein Ding.
quote:
Ich bin in essen in eine kellerwohnung gezogen .... stand diese wohnung nach einem heftigen unwetter unter wasser.
Hochwasser, Mosel, häh?
Nach
Sassy2 ist Essen also an der Mosel... ...und der Kröver Nacktarsch ist in der Gruga ausgestellt.....
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Betrügerrische Mosel, betrügerrischer Keller, betrügerrisches Wasser...
Kellerwohnungen bieten einem grundsätzlich den Komfort von Feuchtigkeitsschäden, weil Wasser nach unten in Hohlräume fliesst und der Keller ein besonders grossen Hohlraum darstellt, der bei Wasser entsprechend sehr beliebt ist. Erst danach wird evtl. das Erdgeschoss überschwemmt und danach das erste Obergeschoss usw.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wasser
Entsprechend haftet ja die Vermieterin. Wie konnte diese einen aber bei der Schadensregulierung betrügen, wenn man mit der Schadensregulierung selbst einverstanden gewesen ist.
Auch muss die Vermieterin die Kosten für die Trocknung übernehmen aber die Trocknung auch selbst beauftragen.
Ich empfehle Mitglied in einem örtlichem Mieterverein zu werden, denn dort kann man sich im Falle eines Problems kostenlos beraten lassen und eine Mietrechtsschutz ist in der Regel auch enthalten (Karenzzeit + Selbstbeteiligung beachten) und dann wird man wahrscheinlich nicht mehr so einfach über den Tisch gezogen.
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--- editiert vom Admin
quote:
dann wird man wahrscheinlich nicht mehr so einfach über den Tisch gezogen.
Sondern mehrfach ?
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--- editiert vom Admin
Offensichtlich hat der jetzige Vormieter ja den aktuellen Nachmieter auch nicht gewarnt?
Ob bei der Schadensregulierung betrogen wurde, kann man nicht einmal anhähernd sagen, da keine Einzelheiten genannt wurden.
Insofern lässt sich natürlich auch nicht vorhersagen wie erfolgreich man dagegen vorgehen könnte.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Ob bei der Schadensregulierung betrogen wurde, kann man nicht einmal anhähernd sagen, da keine Einzelheiten genannt wurden.
Wir wissen ja noch nicht mal, wie es zu der Überschwemmung gekommen ist.
Vielleicht hat der TE ja auch bei Abwesenheit die Fenster offen gelassen.
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das wasser ist durch die toilette in die wohnung gelangt!
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"oliolb"
und sie müßte, um den wassereinbruch zu verhindern einen sehr teuren umbau vornehmen.
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"oliolb"
--- editiert vom Admin
Rückstauventile kann man auch innerhalb der Wohnung einbauen, dies ohne großen Zeit- und Euro- Aufwand.
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