Kündigung unserer Wohnung durch Vermieterin

8. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fabain
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung unserer Wohnung durch Vermieterin

Hallo liebe Leute, ich brauche unbedingt eure Hilfe.

Bitte , wer Ahnung davon hat, melden . Bitte keine mutmaßliche ausssagen. Vielen Dank fürs lesen.

Im Oktober sind wir hier eingezogen . Aus verschiedenen Gründen , kam die Miete dann meist einige Tage zu spät, kam aber immer an und hat sich nie mit der nächsten überschnitten.
Als wir eingezogen waren, bzw. als wir den Vertrag unterschrieben hatten, wollte die Vermieterin noch eine Kaution die davor nie im Gespräch war.

Also jetzt zum Problem . Wir hatten ein klärendes Gespräch , wir haben dann noch einmal leicht verzögert bezahlt und dann pünktlich. Jetzt will sie uns sofort kündigen . Wir haben viel Geld hier in die Renovierung gesteckt und einge sichere Wohnung hierfür aufgegeben .

Wir sind 4 Köpfe, meine Frau, ich und unsere Kinder 3und 5 Jahre alt.

Kann sie uns rausschmeißen wenn es keine mietschulden gibt ?
Wegen der fehlenden Kaution vielleicht? Die hätte im Februar bezahlt werden sollen.

Bitte um Hilfe , ich weiß nicht mehr weiter mein Herz explodiert bald ehrlich gesagt. Wie haben große Angst.

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ja, wegen unpünktlicher Mietzahlung und einer nicht bezahlten aber vertraglich vereinbarten Kaution kann gekündigt werden.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
Fabain
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich hatte Gelsen nur bei zwei aufeinander folgenden mieten. Danke für die Aufklärung. Woher weisst du das ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung kann nur nach vorheriger Abmahnung gekündigt werden. Die Abmahnung muss eine Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall enthalten.

Zitat:
Als wir eingezogen waren, bzw. als wir den Vertrag unterschrieben hatten, wollte die Vermieterin noch eine Kaution die davor nie im Gespräch war.


Was ist zur Kaution genau vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Fabain ):
Bitte keine mutmaßliche ausssagen.

Dann bist Du in einem Forum wo Laien ihre Meinung schreiben falsch.



Zitat (von Fabain ):
Wir haben viel Geld hier in die Renovierung gesteckt

Das hätte man besser erst mal verwendet um Kaution und pünktliche Mietzahlung sicher zu stellen?



Zitat (von Fabain ):
Kann sie uns rausschmeißen wenn es keine mietschulden gibt ?

Nö, "rausschmeißen" kann euch nur der Gerichtsvollzieher nach einer Räumungsklage die der Vermieter gewonnen hat.


Aber man kann Mieter welche die vertraglichen Pflichten nicht oder nicht korrekt erfüllen durchaus kündigen.

Da muss zwar erst eine Abmahnung erfolgen, aber die gab es hier ja offenbar - und offenbar auch erfolglos.



Zitat (von Fabain ):
Woher weisst du das ?

Das war eine Entscheidung des höchsten Deutschen Gerichtes:
„Denn durch die Abmahnung erhält der Mieter Gelegenheit, das durch die vorangegangenen unpünktlichen Mietzahlungen gestörte Vertrauen des Vermieters in eine pünktliche Zahlungsweise wiederherzustellen; den Mietern wird so vor Vertragsbeendigung noch eine Chance zum vertragsgemäßen Verhalten eingeräumt"
BGH Az VIII ZR91/10



Bei fortgesetzter verspäteter Zahlung kann sogar die fristlose Kündigung gerechtfertigt sein (BGH Az VIII ZR91/10).



Zitat (von Fabain ):
wir haben dann noch einmal leicht verzögert bezahlt

Wann hätte das Geld beim Vermieter sein müssen?
Wann war das Geld tatsächlich beim Vermieter?

Wann seid ihr dort eingezogen?
Wie oft gab es unpünktliche Zahlungen?




-- Editiert von Harry van Sell am 08.03.2019 20:23

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Fabain
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Kaution wurde vereinbar das es im Feburar 2000euro gibt.

Eine Abmahnung haben wir nicht erhalten. Es lag nie eine vor. Das hatte ich aber auch nicht geschrieben . Vielelicht ein Missverständnis hier.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Fabain ):
Eine Abmahnung haben wir nicht erhalten.

Da
Zitat (von Fabain ):
Wir hatten ein klärendes Gespräch

hat man sich doch nicht über das Wetter und Strickmuster unterhalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Fabain ):
Zur Kaution wurde vereinbar das es im Feburar 2000euro gibt.


Wie hoch ist denn die Nettokaltmiete ?
Was wurde vereinbart ? Schriftlich im Mietvertrag oder kam die Vermieterin damit mündlich daher ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fabain
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie liegt bei 1000 euro . Sie kam mir einem vertragszusatz zum Einfügen .
Man muss dazu sagen dass sie ihren Pflichten ebenfalls überhaupt nicht nachkommt .keine reperaturende seit vor dem Einzug würden trotz vertraglich terminiert gemacht.
Die Enthärtung Anlage wurde versprochen aber nicht eingebaut , die Installationen sollten erneuert werden wurde nicht gemacht , Rollladen defekt seit Oktober , nichts würde repariert trotz den versprechen.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Fabain ):
Man muss dazu sagen dass sie ihren Pflichten ebenfalls überhaupt nicht nachkommt .keine reperaturende seit vor dem Einzug würden trotz vertraglich terminiert gemacht.


Das hat mit Ihrem Vertragsteil nichts zu tun. Es gilt hier nicht das Gesetz der Straße (wie du mir, so ich noch eins drüber), sondern es gelten die Gesetze der BRD.

Die Kaution ist zu zahlen, der VM kann kündigen und hat dies offensichtlich auch getan. Die Kaution hätten Sie in drei Raten zahlen können, auch hierauf haben SIe verzichtet. Pech inne Verlosung.

Zitat (von Fabain ):
Die Enthärtung Anlage wurde versprochen aber nicht eingebaut , die Installationen sollten erneuert werden wurde nicht gemacht , Rollladen defekt seit Oktober , nichts würde repariert trotz den versprechen.


Alles schriftlich festgehalten? Wenn ja, dann können SIE abmahnen und evtl. Miete mindern. Ob der VM extra für Sie eine Enthärtungsanlage einbaut, bzw. dies Ihnen schriftlich versichert, daran zweifel ich. Gleiches gilt für die Installationen, was auch immer das sein soll, Rollläden müssen natürlich funktionieren, sonderbar, dass alle gleichzeitig defekt sind.

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#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Fabain ):
Kann sie uns rausschmeißen wenn es keine mietschulden gibt ?


Kündigen, nicht einfach raus schmeißen.

Mehrfach deutlich verspätete Mietzahlungen währen ein Kündigungsgrund.
Nach erfolgloser Abmahnung wäre sogar fristlos möglich.

Hier währe aber zu prüfen was als verspätet angesehen wird.
Zitat (von Fabain ):
Als wir eingezogen waren, bzw. als wir den Vertrag unterschrieben hatten, wollte die Vermieterin noch eine Kaution die davor nie im Gespräch war.


Vertraglich vereinbart?

Wenn ja, es waren mindestens 2 Kaltmieten vereinbart und diese nicht bis spätestens dem 3. Monat nach Mietbeginn hinterlegt berechtigt das den VM zur fristlosen Kündigung.

[link=https://dejure.org/gesetze/BGB/569.html]BGB § 569 Abs. 2a [/link]

Zitat (von Fabain ):
Zur Kaution wurde vereinbar das es im Feburar 2000euro gibt.


Wie vereinbart?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#11
 Von 
Fabain
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie lesen es doch garnicht durch und kommentieren einfach. Was soll das denn ? Rolladen heisst nicht alle. Schriftlich zugesichert , ja schriftlich zugesichert.

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#12
 Von 
Fabain
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Anitari, danke für den Kommentar. Es wurde im Nachhinein schriftlich zum Vertrag zugefügt , bzw.angeheftet.

Also, ich muss mich hier über die Rechtslage informieren. Wie kann ich da dagegen vorgehen. Mietschulden gibt es keine. Die letzten waren überpünktlich, sogar eine Woche vor dem ausgemachten Zeitpunkt.

Ich denke wir wurden hier auch zum renovieren gern gesehen. Die Kaution kann angeblich nachbezahlt werden , so habe ich das online gelesen , ich hoffe dass sie uns nicht rausschmeißt. Wie lange so eine Kündigungszeit dauert ist hier die Frage also wie lange haben wir Zeit und was können wir dagegen tun. Ich denke , ich werde wohl besser nach etwas eigenem suchen .

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Fabain ):
Sie lesen es doch garnicht durch und kommentieren einfach. Was soll das denn ? Rolladen heisst nicht alle. Schriftlich zugesichert , ja schriftlich zugesichert.


Sie sind ja ein recht freundlicher Kandidat ... was soll man denn denken bei dem was Sie schreiben, evtl. schreiben Sie die Dinge in Zukunft etwas verständlicher.

Mangel melden und Frist setzen zur Behebung, haben Sie die anderen Dinge auch alle schriftlich? Wie haben Sie das schriftlich gemacht per WhatsApp?

... und bezgl. der Kaution ... wäre es gut, wenn Sie die schriftliche Vereinbarung hierzu mal wortwörtlich einsetzen.

Zitat (von Fabain ):
Die Kaution kann angeblich nachbezahlt werde


Falsch gelesen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mein erstes Fazit ... von Beginn an unpünktliche Mietzahlungen, die vereinbarte Kaution, trotz Verlängerung der gesetzlichen Zahlfrist nicht gezahlt, Kündigung durch den VM gerechtfertigt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fabain
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigen sie bitte "altes haus" das war nicht böse gemeint. Die Nerven liegen Grad blank. Danke für ihre Einschätzung. Alles gute und sorry nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Fabain ):
Die Kaution kann angeblich nachbezahlt werden , so habe ich das online gelesen , ich hoffe dass sie uns nicht rausschmeißt.


Kündigt der VM fristlos wegen nicht gezahlter Kaution (nur wenn mindestens 2 KM vereinbart sind) und der Mieter zahlt umgehend ist die fristlose Kündigung unwirksam. Nicht aber eine evtl. gleichzeitige fristgerechte Kündigung.

Zitat (von Fabain ):
Wie lange so eine Kündigungszeit dauert ist hier die Frage


Bei fristloser Kündigung netterweise ca. 2 Wochen.

Bei fristgerechter 3 Monate.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Vermieter dürfte aktuell kaum wegen der verspäteten Mietzahlung kündigen können, weil die klärende Aussprache offenbar nicht mit einer Kündigungsandrohung, sondern mit einer Vertragsänderung hinsichtlich der Kaution geendet hat.

So wie ich es verstanden habe, gibt es noch keine Kündigung, jedoch wurde die Kündigung angekündigt.

Im Hinblick auf die Kaution solltet Ihr unbedingt schnellstmöglich wenigstens einen Teil zahlen, da ansonsten bei einem Rückstand in Höhe von 2 Monatsmieten durchaus eine Kündigung möglich ist (§ 569 Abs. 2a BGB ). Bei einem kleineren Rückstand ist es nicht mehr ganz so einfach.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Vermieter dürfte aktuell kaum wegen der verspäteten Mietzahlung kündigen können, weil die klärende Aussprache offenbar nicht mit einer Kündigungsandrohung, sondern mit einer Vertragsänderung hinsichtlich der Kaution geendet hat.


? Wo steht das ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Es ist Sache des Fragestellers, hier die Sachverhalte genau und deutlich zu schreiben. Dann kommen auch korrekte Antworten.

Zitat (von Fabain ):
Jetzt will sie uns sofort kündigen .
Was soll das denn heißen? Will sie? Hat sie? Und wann sofort? Oder doch nicht? :???:
Was ist überhaupt geschrieben im Vertrag?
Von Oktober bis jetzt sind es genau 6 Monatsmieten. Wie viele verzögert bezahlt? Wie viele pünktlich? Wie viele überpünktlich?
Ist die Kaution schon bezahlt?

Zitat (von Fabain ):
als wir den Vertrag unterschrieben hatten, wollte die Vermieterin noch eine Kaution die davor nie im Gespräch war.
Gibt es eine Anlage zum Mietvertrag, wo ihr die Kaution von 2000,- mit Unterschrift akzeptiert habt?
Zitat (von Fabain ):
Sie kam mir einem vertragszusatz zum Einfügen .
Habt ihr DEN unterschrieben?
Zitat (von Fabain ):
Es wurde im Nachhinein schriftlich zum Vertrag zugefügt , bzw.angeheftet.
Habt ihr DAS unterschrieben?

Zitat (von Fabain ):
Ich denke , ich werde wohl besser nach etwas eigenem suchen .
Und wer soll das nun verstehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Warum wurde bei der Kaution keine Ratenzahlung vereinbart? Bis zu 3 Raten sind möglich.

Sie wussten doch schon länger, dass sie die 2000 € im Februar nicht bezahlen können, da sie ja auch mit den Mietzahlungen hinterherhinkten.

Nun ja, bei etwas eigenem benötigt man ebenfalls Geld und da mit den Raten in Verzug kommen, kann böse enden.

Zitat:
Ich denke wir wurden hier auch zum renovieren gern gesehen.


Mussten sie denn so viel renovieren? Und wie sind sie bzgl. der Kosten verblieben?






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#21
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die Ratenzahlung muss nicht vereinbart werden.

@ die üblichen Verdächtigen. Kommt mal wieder runter. Der TE hat offensichtlich keine Ahnung von Mietrecht, befindet sich in einer für Ihn üblen Lage und fragt nach Hilfe. Die Einordnung was relevant ist, weiß er nicht, sonst müsste er ja nicht fragen. Also bitte nicht bashen, sodern helfen. Und dazu gehört hier erst mal abfragen, was denn nun wirklich schriftlich vereinbart ist und was nicht.

Wichtig wäre zu wissen:
die Höhe der vereinbarten Kaltmiete
die Höhe der vereinbarten Nebenkosten
die tatsächlich geleisteten Zahlungen inkl. Datum
Der Wortlaut der nachträchlichen Kautionvereinbarung.
Gibt es eine schriftliche Abmahnung inkl. Kündigungsandrohung

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Und dazu gehört hier erst mal abfragen,

Das ist schon in #4, #6 und #7 passiert. Und wurde fast vollständig ignoriert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
die Höhe der vereinbarten Kaltmiete


Zitat (von Fabain ):
Sie liegt bei 1000 euro .


Zitat (von Akkarin):
die Höhe der vereinbarten Nebenkosten


wozu ist das wichtig?

Zitat (von Akkarin):
die tatsächlich geleisteten Zahlungen inkl. Datum


auch irrelevant, da

Zitat (von Fabain ):
Aus verschiedenen Gründen , kam die Miete dann meist einige Tage zu spät, kam aber immer an und hat sich nie mit der nächsten überschnitten.


DAS ist mE die relevante Frage ...:

Zitat (von Akkarin):
Der Wortlaut der nachträchlichen Kautionvereinbarung.


während die hier:

Zitat (von Akkarin):
Gibt es eine schriftliche Abmahnung inkl. Kündigungsandrohung


bereits beantwortet war bevor gefragt wurde ...

Zitat (von Fabain ):
wir hatten ein klärendes Gespräch , wir haben dann noch einmal leicht verzögert bezahlt und dann pünktlich. Jetzt will sie uns sofort kündigen .


Nicht gezahlte Kaution in Zusammenhang mit nur einmal pünktlich gezahlter Miete ... gute Chancen für die VM die Mieter loszuwerden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ganz einfach AH. Ich würde meine Hand nicht neben das Feuer legen, ob der TE hier nicht evtl. KM und WM verwechselt. Die Kautionsvereinbarung könnte daher unrechtmäßig sein.

Der Te schreibt er hat ein paar Tage zu spät überwiesen. => Könnte 4 Tage sein oder 10 Tage. Das macht schon einen Unterschied.

Nur weil es ein Gespräch gab , heißt das nicht, dass hinterher nicht noch was schriftliches kam?

Stand jetzt , wird wohl die Kaution der Knackpunkt sein, dass kann sich aber ändern, denn nichts genaues weiß man.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
ch würde meine Hand nicht neben das Feuer legen, ob der TE hier nicht evtl. KM und WM verwechselt. Die Kautionsvereinbarung könnte daher unrechtmäßig sein.


... und ich gehe immer wohlwollend davon aus, dass selbst unanständige VM den Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete kennen.

Zitat (von Akkarin):
Der Te schreibt er hat ein paar Tage zu spät überwiesen. => Könnte 4 Tage sein oder 10 Tage. Das macht schon einen Unterschied.


Nein, wenn es regelmäßig ist, macht das das keinen Unterschied (mehr) und hier ist ja lediglich einmal pünklich gezahlt worden seit Oktober.

Zitat (von Akkarin):
Nur weil es ein Gespräch gab , heißt das nicht, dass hinterher nicht noch was schriftliches kam?


Nun die Formulierung

Zitat (von Fabain ):
Jetzt will sie uns sofort kündigen


lässt schon darauf schließen, dass der Wille noch nicht vollendet wurde (bisher)

Zitat (von Akkarin):
Stand jetzt , wird wohl die Kaution der Knackpunkt sein, dass kann sich aber ändern, denn nichts genaues weiß man.


Und da trennenn wir uns (mal) wieder ... Einzug Oktober, komplette Kaution hätte bis Anfang Dezember gezahlt sein müssen, hier gab es wohl eine Verlängerung bis Februar ... und auch da hat man nicht gezahlt, mittlerweile haben wir fast Mitte März und auch da ist immer noch nicht gezahlt worden (gehe ich mal von aus, aufgrund der hohe Investitionen)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nein, wenn es regelmäßig ist, macht das das keinen Unterschied (mehr) und hier ist ja lediglich einmal pünklich gezahlt worden seit Oktober.

jein, evtl. gibt es gar keinen Verzug? Der 06.11.2018 wäre auch ein paar Tage später gewesen, aber in NRW rechtzeitig.

Zitat (von AltesHaus):
Und da trennenn wir uns (mal) wieder ... Einzug Oktober, komplette Kaution hätte bis Anfang Dezember gezahlt sein müssen, hier gab es wohl eine Verlängerung bis Februar


Möglich, aber nicht sicher. ich hab das ehr gelesen, dass es eine nachträgliche Kautionsvereinbarung gab. Aber was soll's ohne Rückmeldung des TE, wird das nichts.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Aber was soll's ohne Rückmeldung des TE, wird das nichts.


Stimmt.

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