Vermieterin behält Kaution

8. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
jason_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin behält Kaution

Hi Leute,

ich bräuchte mal einen Rat.

Ich bin jetzt vor einer Woche umgezogen. Nun vertraue ich meiner alten Vermieterin nicht und habe ihr nur einen Schlüssel gegeben, damit Sie die Wohnung eventuellen Interessenten zeigen kann. Ich muss dazu sagen, das ich ja eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, aber Jobbedingt umziehen musste.

Eine richtige Übergabe gab es nicht, da Sie relativ Stinkig war wegen den Schlüsseln, was im Nachhinein echt Dumm war, denn jetzt meinte Sie, es wären schon etliche Leute (Profis?!?) da gewesen und meinten, ich hätte die Wohnung bedingt durch meine Katze in einem Katastrophalen zustand hinterlassen, dem ist aber nicht so. (Katze hätte auf den Teppich gepisst, Wände und Türen verkratzt) Dies alles entspricht nicht der Warheit.Sogar der Maler war schon da und hat alles gestrichen. Am Anfang wurde ausgemacht, so wie man kommt geht man auch, man muss selber renovieren, muss aber bei einem Auszug nichts machen, also habe ich die Wohnung besenrein abgegeben.

Nun haben wir im Vertrag festgehalten, das ich für alle Schäden bedingt durch die Katze aufkommen muss, echt Dumm von mir.

Jetzt kann Sie natürlich alles renovieren und ich muss es zahlen.

Sie meinte sogar, ich brauche nicht mehr vorbeikommen, Sie tauscht die Schlösser aus.

Was kann ich nun machen? Oder ist die Kaution futsch?

Ich müsste mich doch in meiner Wohnung frei bewegen können, oder wie ist das?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ich müsste mich doch in meiner Wohnung frei bewegen können, oder wie ist das?


Gehört dazu auch des Pinkeln auf den Teppichboden und das Zerkratzen der Türen?

quote:
Was kann ich nun machen? Oder ist die Kaution futsch?


Wenn du Glück hast, nur die Kaution, wenn nicht, dann wird die Rechnung noch teurer.

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#2
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(579 Beiträge, 310x hilfreich)

Solange Du noch Mieter bist und Miete zahlst, kann sie nicht Deinen Zugang zur Wohnung vereiteln. Das Streichen der Wohnung (vereinbarungswidrig?) könnte man auch als Hausfriedensbruch betrachten.

Wenn sie das Schloss austauscht, musst Du von der Sekunde an keine Miete mehr zahlen und kannst ggf. noch Schadenersatz fordern (sofern Dir irgend ein Schaden dadurch entsteht, z.B. erfolglose Anfahrten o.ä.).

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#3
 Von 
Heifin
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 106x hilfreich)

Grundsätzlich sind Sie noch Mieter und haben somit das Hausrecht. Die Vermieterin hatte lediglich die Vollmacht, ggf. Mietinteressenten Ihre Wohnung zu zeigen - mehr nicht!

Hat sie über die von Ihnen angemietete Wohnung über die von Ihnen erteilte Vollmacht hinaus verfügt, so ist dies widerrechtlich und Sie könnten gemäße Anzeige bei der Polizei erstatten. Nicht aber wegen Hausfriedensbruch, Sie haben der Vermieterin zum Zwecke der Interessentenführung das Betreten der Wohnung erlaubt - dagegen wegen vielen weiteren erheblichen Straftaten. Kosten welche Ihre Vermieterin in der Zeit in Ihrer Wohnung verursacht hat, sind auch von ihr zu tragen und nicht durch sie. Dies geht noch weiter in Schadensersatzansprüche und darüber hinaus.

Ich würde an Ihrer Stelle einen Anwalt in der Sache beauftragen, der sich freuen wird in dieser Angelegenheit das Mandat zu übernehmen. Sie wird freiwillig jedwede Kaution nebst Zinsen an Sie auszahlen.

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"PS: Hier ist lediglich meine Werthaltung wiedergegeben"

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