fristlose Kündigung bei Mietrückstand

15. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
hasel123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung bei Mietrückstand

Was meint Ihr zu folgendem Problem :
Der Mieter eines möblierten Studentenzimmers ist mit zwei Monatsmieten im Rückstand, plus sehr wenige Nebenkosten.
Da die Miete schon sehr häufig angemahnt werden musste, ist die Geduld des Vermieters erschöpft und es wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen. Das Schreiben wurde per email versandt und in den Hausbriefkasten geworfen. Vom Mieter keine Reaktion, er ist auch nicht zu erreichen und vermutlich seit Wochen "in der Heimat".
Darf der Vermieter das Zimmer räumen, die Habe des Mieters einlagern und das Zimmer neu vermieten?
Welche Möglichkeiten gibt es, das Problem mit möglichst wenig Kosten und Verdruss für beide Seiten zu lösen?
Danke für Anregungen und Tipps.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von hasel123):
Darf der Vermieter das Zimmer räumen,

Nein, das darf er natürlich nicht, er muss den langwierigen Weg übers Gericht nehmen und sollte sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von hasel123):
s Schreiben wurde per email versandt

Rechtswidrig und damit nichtig.



Zitat (von hasel123):
und in den Hausbriefkasten geworfen.

Ist nie angekommen. Wie könnte man das Gegenteil beweisen?



Zitat (von hasel123):
Darf der Vermieter das Zimmer räumen, die Habe des Mieters einlagern und das Zimmer neu vermieten?

Nein. Er muss den Rechtsweg einhalten.



Zitat (von hasel123):
Welche Möglichkeiten gibt es, das Problem mit möglichst wenig Kosten und Verdruss für beide Seiten zu lösen?

Das wäre dann der Aufhebungsvertrag - wenn der Mieter mitspielt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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