Was meint Ihr zu folgendem Problem :
Der Mieter eines möblierten Studentenzimmers ist mit zwei Monatsmieten im Rückstand, plus sehr wenige Nebenkosten.
Da die Miete schon sehr häufig angemahnt werden musste, ist die Geduld des Vermieters erschöpft und es wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen. Das Schreiben wurde per email versandt und in den Hausbriefkasten geworfen. Vom Mieter keine Reaktion, er ist auch nicht zu erreichen und vermutlich seit Wochen "in der Heimat".
Darf der Vermieter
das Zimmer räumen, die Habe des Mieters einlagern und das Zimmer neu vermieten?
Welche Möglichkeiten gibt es, das Problem mit möglichst wenig Kosten und Verdruss für beide Seiten zu lösen?
Danke für Anregungen und Tipps.
fristlose Kündigung bei Mietrückstand
15. März 2020
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Frage vom 15. März 2020 | 10:21
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung bei Mietrückstand
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#1
Antwort vom 15. März 2020 | 10:55
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatDarf der Vermieter das Zimmer räumen, :
Nein, das darf er natürlich nicht, er muss den langwierigen Weg übers Gericht nehmen und sollte sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen.
#2
Antwort vom 15. März 2020 | 15:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitats Schreiben wurde per email versandt :
Rechtswidrig und damit nichtig.
Zitatund in den Hausbriefkasten geworfen. :
Ist nie angekommen. Wie könnte man das Gegenteil beweisen?
ZitatDarf der Vermieter das Zimmer räumen, die Habe des Mieters einlagern und das Zimmer neu vermieten? :
Nein. Er muss den Rechtsweg einhalten.
ZitatWelche Möglichkeiten gibt es, das Problem mit möglichst wenig Kosten und Verdruss für beide Seiten zu lösen? :
Das wäre dann der Aufhebungsvertrag - wenn der Mieter mitspielt.
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